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Wichtigste Fremdsprachen im juristischen Berufsleben?
Gast
Unregistered
 
#21
04.11.2020, 19:51
(04.11.2020, 19:36)Gast schrieb:  Schon mal was von Arabisch gehört?



Unterscheidet sich je nach Regionalität enorm. Und ich unterstelle jetzt einfach mal, dass der durchschnittliche Syrienflüchtling auf seinen eigenen Dialekt beschränkt ist. Wenn du dann marokkanisches Arabisch oder "Hocharabisch" sprichst, bringt dir das nicht viel, wenn dein Gegenüber nunmal nur seinen Dialekt beherrscht (wobei Syrer aber vergleichsweise gut mit Hocharabisch zurecht kommen sollen, keine Ahnung ob es stimmt).

Der Verweis auf die Syrer ist aber aus anderem Grund interessant: Man muss unterscheiden zwischen der Sprache für den Mandantenkontakt und der Arbeitssprache. Willst du in einem ausländischen Rechtsgebiet oder im Ausland arbeiten, musst du die Sprache wohl auf hohem bis höchstem Niveau beherrschen (siehe nur, wie viele deutsche Muttersprachler an deutschen Gesetzestexten verzweifeln). Geht es dir nur darum, dich mit deinen Mandanten zB auf dem Gebiet des deutschen Asylrechts abstimmen zu können, sollte belastbare Umgangssprache ausreichen. Dafür könnte schon B2 reichen (oder mit etwas Glück auch ein "ehrliches" B1). Um Schriftsätze in der Sprache verfassen zu können, muss es wohl C1 sein (und kann dann noch immer holprig sein).

Gerade Arabisch ist übrigens für seine Divergenz zwischen Umgangssprache (dein Mandant spricht im Zweifelsfall nur diese und auch nur einen bestimmen Dialekt davon) und der Fachsprache (wer die an der Uni oder sonstwo studiert hat, beherrscht nicht unbedingt die Umgangssprache) bekannt.
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Gast
Unregistered
 
#22
04.11.2020, 23:59
Ich glaube, das lohnt den Aufwand in keinster Weise.
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Gast
Unregistered
 
#23
05.11.2020, 00:06
(04.11.2020, 23:59)Gast schrieb:  Ich glaube, das lohnt den Aufwand in keinster Weise.

So ist es. Für nahezu keinen Anwalt dürfte es wirtschaftlich sein, Zeit und Geld in die weitere Fremdsprache zu investieren. Allein im Transaktionsgeschäft kann ich mir vorstellen, dass sich das rechnen kann. Dafür benötigt man aber auch einen makellosen Werdegang und ein gutes Netzwerk.
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Gast
Unregistered
 
#24
05.11.2020, 11:46
Klingonisch
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Gast
Unregistered
 
#25
05.11.2020, 12:19
(04.11.2020, 19:51)Gast schrieb:  
(04.11.2020, 19:36)Gast schrieb:  Schon mal was von Arabisch gehört?



Unterscheidet sich je nach Regionalität enorm. Und ich unterstelle jetzt einfach mal, dass der durchschnittliche Syrienflüchtling auf seinen eigenen Dialekt beschränkt ist. Wenn du dann marokkanisches Arabisch oder "Hocharabisch" sprichst, bringt dir das nicht viel, wenn dein Gegenüber nunmal nur seinen Dialekt beherrscht (wobei Syrer aber vergleichsweise gut mit Hocharabisch zurecht kommen sollen, keine Ahnung ob es stimmt).

Der Verweis auf die Syrer ist aber aus anderem Grund interessant: Man muss unterscheiden zwischen der Sprache für den Mandantenkontakt und der Arbeitssprache. Willst du in einem ausländischen Rechtsgebiet oder im Ausland arbeiten, musst du die Sprache wohl auf hohem bis höchstem Niveau beherrschen (siehe nur, wie viele deutsche Muttersprachler an deutschen Gesetzestexten verzweifeln). Geht es dir nur darum, dich mit deinen Mandanten zB auf dem Gebiet des deutschen Asylrechts abstimmen zu können, sollte belastbare Umgangssprache ausreichen. Dafür könnte schon B2 reichen (oder mit etwas Glück auch ein "ehrliches" B1). Um Schriftsätze in der Sprache verfassen zu können, muss es wohl C1 sein (und kann dann noch immer holprig sein).

Gerade Arabisch ist übrigens für seine Divergenz zwischen Umgangssprache (dein Mandant spricht im Zweifelsfall nur diese und auch nur einen bestimmen Dialekt davon) und der Fachsprache (wer die an der Uni oder sonstwo studiert hat, beherrscht nicht unbedingt die Umgangssprache) bekannt.
Es gibt diverse Sprachen, in denen sich die schulisch/universitär gelernte Sprache erheblich von der gesprochenen Alltagssprache unterscheidet. Insoweit hast Du recht.

Der Punkt sind letztlich aber weniger hervorragende Kenntnisse, sondern jedenfalls Kenntnisse der Rechtsbegriffe und letztlich auch des Rechtssystems. Es gibt viele Bereiche, in denen Regelungen länderspezifisch sind, d.h. mangels Existenz des Rechtsinstituts gibt es gar keinen Begriff in der anderen Sprache. Man muss also sowohl dies wissen als auch in der Lage sein, diese Situation zu erklären und umschreiben und möglichst einen Vergleich mit dem anderen Rechtssystem herzustellen, d.h. ausführen, dass es  der dortigen Konstellation x ähnelt oder  identische/ähnliche Begriffe gerade eine andere Bedeutung haben. 

Bei "simplen" Verträgen im englischsprachigen Wirtschaftsbereich ist das idR nicht so das Problem und man hat entsprechende Formulierungen schnell drauf. Insbesondere in der globalisierten Welt, in der häufig beide Parteien nicht Englisch als Muttersprache haben. Aber bei speziellen rechtlichen Problemen, Gutachten etc. weiß ich nicht, wie man da ohne fachliche Sprachkenntnisse und etwas Ahnung des Rechtssystems hochwertig arbeiten soll. Auf Deutsch schreiben und dann bei deepl übersetzen zu lassen, ist jedenfalls keine Option.

Ich hatte mal eine Kollegin, die deutsch- und türkischsprachig aufgewachsen ist. Die konnte dann zwar die eine oder andere Sache übersetzen, hat aber idR auch gesagt, dass sich nicht türkisches Recht studiert und eben nicht weiß, was "einstweilige Verfügung" und entsprechend damit zusammenhängende Begriffe auf türkisch heißen und auch mein muttersprachlicher russischsprechender Steuerrechtskollege kann die Thematik nicht auf russisch erklären.

Insoweit sind die Sprachangaben im CV meist etwas Angeberei, wenn sie über Englisch und Französisch hinausgehen. Die Uni Köln bietet z.B. 
eine Kooperation mit franz. Unis an, wo man dort auch einen Abschluss erwirbt. Da hat man sicher belastbare Kenntnisse und kann auch auf
französisch bzw. mit dem dortigen Recht arbeiten. Ansonsten kann mit den entsprechenden Mandanten anderer Sprachen vielleicht etwas small talk in der jeweiligen Sprache betreiben oder auch eine einfache rechtliche Beurteilung eventuell darstellen. Für mehr kann es aber regelmäßig nicht reichen, wenn man nicht auch hinreichend Ahnung vom Rechtssystem und der Rechtssprache hat.
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Gast
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#26
05.11.2020, 12:50
Egal in welcher GK/mittelständischen Kanzlei sich mein Freund beworben hat, wurde er direkt von den Partnern, die irgendwas mit Russland zu tun hatten, rausgepickt, mit der Begründung, dass sie gerade dort Muttersprachler brauchen und suchen. Allerdings hätte er den Job auch bei anderen Abteilungen bekommen, die es nicht brauchen. Englisch war aber ausnahmslos immer nötig.
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Gast
Unregistered
 
#27
05.11.2020, 13:01
Klingonisch und Arabisch klingen durchaus ähnlich
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Gast
Unregistered
 
#28
05.11.2020, 14:52
(05.11.2020, 12:50)Gast schrieb:  Egal in welcher GK/mittelständischen Kanzlei sich mein Freund beworben hat, wurde er direkt von den Partnern, die irgendwas mit Russland zu tun hatten, rausgepickt, mit der Begründung, dass sie gerade dort Muttersprachler brauchen und suchen. Allerdings hätte er den Job auch bei anderen Abteilungen bekommen, die es nicht brauchen. Englisch war aber ausnahmslos immer nötig.


Darf ich fragen, in welchem Bereich bzw. bei welchen GKs das der Fall war?
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Gast
Unregistered
 
#29
05.11.2020, 16:19
Die Frage ist doch, ob sie ihn ohne nicht genommen hätten. Dass er in anderen Abteilungen auch n Job bekommen hätte, bedeutet ja, dass er >8 Punkte war und damit sowieso überall reingekommen wäre. Damit ist die Fremdsprache zwar nett, aber bringt einem halt auch nichts, wenn man keine guten Noten hat.
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