03.11.2020, 16:51
Hallo,
ich bin momentan in Teilzeit befristet als Assessor jur. angestellt (da die Vereidigung erst diesen Monat ansteht) und habe ein Angebot, die restlichen Tage woanders als RA zu arbeiten, wo ich später dann auch Vollzeit arbeiten kann.
Weiß jemand von euch, ob das (steuerrechtlich) so möglich ist? Die Arbeitgeber sind damit einverstanden.
Könnte ich in der Kanzlei als Freiberufler tätig sein?
Was gäbe es da zu beachten (v.a. bzgl. des Lohns)?
Könnte ich mich für das Einkommen von der Rentenversicherungspflicht schon befreien lassen oder erst, wenn ich Vollzeit dort arbeite? Als Ass.jur. zahle ich noch in die Rentenkasse ein.
Vielen Dank für jeglichen Hinweis, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht!
ich bin momentan in Teilzeit befristet als Assessor jur. angestellt (da die Vereidigung erst diesen Monat ansteht) und habe ein Angebot, die restlichen Tage woanders als RA zu arbeiten, wo ich später dann auch Vollzeit arbeiten kann.
Weiß jemand von euch, ob das (steuerrechtlich) so möglich ist? Die Arbeitgeber sind damit einverstanden.
Könnte ich in der Kanzlei als Freiberufler tätig sein?
Was gäbe es da zu beachten (v.a. bzgl. des Lohns)?
Könnte ich mich für das Einkommen von der Rentenversicherungspflicht schon befreien lassen oder erst, wenn ich Vollzeit dort arbeite? Als Ass.jur. zahle ich noch in die Rentenkasse ein.
Vielen Dank für jeglichen Hinweis, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht!
03.11.2020, 17:37
Ich hab mal irgendwo gelesen, dass man sich als Rentner günstiger in der gesetzlichen KK versichern kann, wenn man auch Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Deshalb habe ich meine Beiträge vom Ref in der gesetzlichen Rentenversicherung gelassen. Ich weiss aber nicht, wie es ist, wenn man im Ref schon befreit ist und sich dann im Versorgungswerk nachversichert, welche Vorteile das hat, ob die Rente vom VW dann signifikant höher ist.
03.11.2020, 17:48
"ich bin momentan in Teilzeit befristet als Assessor jur. angestellt (da die Vereidigung erst diesen Monat ansteht) und habe ein Angebot, die restlichen Tage woanders als RA zu arbeiten, wo ich später dann auch Vollzeit arbeiten kann."
Ich verstehe es nicht... du bist derzeit noch kein Anwalt, also kannst du auch noch nicht als RA arbeiten.
Ist dein Plan nach der Vereidigung dann auf Stelle A als Assessor zu arbeiten und auf Stelle B als Rechtsanwalt? Das wäre insofern nachteilig für dich, da du einmal auf Steuerklasse 5 arbeiten müsstest.
Mit deiner Nichtanwaltsstelle müsstest du weiterhin in die gesetzliche Rente einzahlen, mit der Anwaltsstelle ins Versorgungswerk.
Ich verstehe es nicht... du bist derzeit noch kein Anwalt, also kannst du auch noch nicht als RA arbeiten.
Ist dein Plan nach der Vereidigung dann auf Stelle A als Assessor zu arbeiten und auf Stelle B als Rechtsanwalt? Das wäre insofern nachteilig für dich, da du einmal auf Steuerklasse 5 arbeiten müsstest.
Mit deiner Nichtanwaltsstelle müsstest du weiterhin in die gesetzliche Rente einzahlen, mit der Anwaltsstelle ins Versorgungswerk.
03.11.2020, 17:49
Du stellst solche Fragen in einem Laienforum? Willst Du Dich vielleicht gar auf die Antworten verlassen?
Es sollte doch klar sein, dass man das mal ein wenig auf offiziellen Seiten recherchiert (z.B. Kammer, Rentenversicherung -braucht Geduld;)) und ggf. mal dort anruft, aber Du kannst doch bei solchen komplexen Fragen keine belastbaren Antworten verlangen, erst recht nicht
in einem Forum dessen Hauptzielgruppe zunächst Referendare oder Anfänger sind.
Es sollte doch klar sein, dass man das mal ein wenig auf offiziellen Seiten recherchiert (z.B. Kammer, Rentenversicherung -braucht Geduld;)) und ggf. mal dort anruft, aber Du kannst doch bei solchen komplexen Fragen keine belastbaren Antworten verlangen, erst recht nicht
in einem Forum dessen Hauptzielgruppe zunächst Referendare oder Anfänger sind.
03.11.2020, 18:27
Mal davon abgesehen dürfen wir ja auch keine Rechts- und Steuerberatung leisten. Aber einige Behörden könnten Beratungspflicht haben.
03.11.2020, 18:32
Anwälte dürfen Rechts und Steuerberatung leisten
03.11.2020, 19:23
03.11.2020, 19:31
Quelle? Gesetzliche Mindestgebühren gelten nur in gerichtlichen Verfahren. Hättest du deine Zulassung, dann wüsstest du das
03.11.2020, 21:21
Kostenlose Erstberatung oder pro bono? :D
Ich würde mich ja lieber an einen Anwalt, Steuerberater oder eine Behörde wenden anstatt an einen anonymen Board Anwalt.
Ich würde mich ja lieber an einen Anwalt, Steuerberater oder eine Behörde wenden anstatt an einen anonymen Board Anwalt.
04.11.2020, 00:57
Primär verbieten die Forumsregeln eine individuelle Rechtsberatung, höher geht es in der Normenhierarchie nicht