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Klausuren September 2016
Träumer
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#201
11.09.2016, 09:50
Ja. Ansonsten hättest Du ja stets bei einem Verfahrenshindernis oder/und Verfahrensfehler automatisch auch einen Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts. Dann wäre letzteres aber nahezu überflüssig.
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Gast
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#202
11.09.2016, 10:10
Was genau meint ihr mit "Flüchtlingsunterkunft in Verbindung mit Baurecht"? Gibt es da ein Urteil?
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Träumer
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#203
11.09.2016, 10:32
"Ein" Urteil? Ernsthaft? Es gibt diverse Entscheidungen, die sich insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob eine Flüchtlingsunterkunft in Wohngebieten zulässig ist. Einfach mal googlen...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2016, 10:33 von Träumer.)
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Gast
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#204
11.09.2016, 10:45
Was meint Ihr denn, wie wahrscheinlich europarechtliche Bezüge sind? Dassonville/Cassis etc. wird hoffentlich nicht vorkommen? Bislang gab's ja auch keine Spur von Nebengebieten in den Klausuren (bis auf ZVR)... Vllt. Kommt da jetzt was...
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Träumer
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#205
12.09.2016, 15:28
In Berlin/Brandenburg gab es heute Verwaltungsvollstreckung:

https://openjur.de/u/775778.html
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Gast
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#206
12.09.2016, 15:38
Die gleiche Klausur lief in NRW (natürlich nach Landesrecht). Ich bin überrascht, war gar nicht mal so scheiße.
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Träumer
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#207
12.09.2016, 15:56
Der Fall an sich ging. Aber wir hatten 23 Seiten Sachverhalt mit Hessischem SOG abgedruckt. Obwohl ich keine wirkliche Lösungsskizze gemacht hab, ist mein Tatbestand (den ich als letztes gemacht hab) sehr übersichtlich. Frage mich, wie man das schaffen soll...
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Gast
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#208
12.09.2016, 16:00
In NRW lief der auch
Fand die Abgrenzung der Klageart schon tricky, im Endeffekt auch total viel bei der Verhältnismäßigkeit geschrieben
Mal abwarten
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Träumer
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Registriert seit: Aug 2016
#209
12.09.2016, 16:04
Scheint aber bzgl. der Klageart beides vertretbar zu sein, sodass es letztlich egal ist, ob § 43 oder § 113 I 4 analog. So kams mir an einigen anderen Stellen auch vor...
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Gast
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#210
12.09.2016, 16:05
Habt ihr auch alle Sofortvollzug?

Ich habe mich für das (abgekürzte, da keine Androhung) gestreckte Verfahren entschieden, da ich die Feststellungen so gedeutet habe, dass eine Grundverfügung ergangen war. Bin demnach nicht zur Prüfung der Grundverfügung gelangt.
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