21.10.2020, 17:16
Hallo liebe Community,
weiß zufällig jemand, ob die Einzelleistungen (abgegebenen Arbeiten) jeweils mit der entsprechenden Bewertung im Stationszeugnis (Einzelausbilder) anzugeben sind?
Es geht um NRW.
Die entsprechende Vorschrift im JAG sagt leider wenig darüber aus...
Und was ist, wenn entgegen § 42 JAG NRW kein Feedbackgespräch zu den einzelnen Leistungen durchgeführt wurde (Stichwort „Gegenäußerung“) ?
Dankeschön! :-)
weiß zufällig jemand, ob die Einzelleistungen (abgegebenen Arbeiten) jeweils mit der entsprechenden Bewertung im Stationszeugnis (Einzelausbilder) anzugeben sind?
Es geht um NRW.
Die entsprechende Vorschrift im JAG sagt leider wenig darüber aus...
Und was ist, wenn entgegen § 42 JAG NRW kein Feedbackgespräch zu den einzelnen Leistungen durchgeführt wurde (Stichwort „Gegenäußerung“) ?
Dankeschön! :-)