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  5. FAZ Artikel über Richtermangel
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FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#61
17.10.2020, 10:09
Die Justiz will aber 2x9 Punkte und nur bezahlen als wären die Leute 2x4 Punkte. Deswegen das Gejammer.
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Gast
Unregistered
 
#62
17.10.2020, 10:50
(16.10.2020, 23:39)Gast schrieb:  Im Osten kann man recht günstig wohnen. Vllt lasst ihr euch einfach versetzen oder bewerbt euch weg bevor ihr ein Haus für eine Million in Frankfurt/Hamburg/Stuttgart/München/Köln kauft.


Würde ich machen, habe aber hier Familie. Man will den Kindern ja auch nicht Oma/Opa wegnehmen.
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Gast GPA
Unregistered
 
#63
17.10.2020, 12:05
(17.10.2020, 09:54)Gast schrieb:  Wer Kandidaten mit 2x8,6 Punkten ablehnen kann, der sollte sich nicht über Richtermangel beschweren. Einfach die Anforderungen absenken und fertig ist die Lauge.

Bzw der Irrsinn ist ja, dass jeder, der das System durchlebt hat, weiß, dass es von sehr vielen zufallsfaktoren abhängt, ob man nun 8,6 oder 9,2 hat. Insofern ist halt unfassbar, dass in der Justiz dies offenbar alle vergessen, die ihr Examen bestanden haben. Man muss da eben, wie andere Arbeitgeber auch, auch mal den Kandidaten an sich stärker in den Blick nehmen und nicht an irgendwelchen starren notengrenzen für die Einladung zum Gespräch festhalten.
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Gast
Unregistered
 
#64
17.10.2020, 12:12
Das ist ja auch nur eine Untergrenze.
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Gast
Unregistered
 
#65
17.10.2020, 14:15
(16.10.2020, 22:09)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 22:00)OGast schrieb:  
(16.10.2020, 21:47)Gast schrieb:  Sachsen

R1 
4375 brutto
3300€ netto

GK
6000 brutto
3300 netto

Denke egal wie kein schlechter deal

Großkanzleien (also echte) zahlen eher an die 10.000 brutto. 6.000 brutto sind weniger als Linklaters beim 40-Stunden-Modell zahlt...

Bereits bei 100k kommen monatlich etwa 4.700 netto im Monat raus. 3.300 € netto habe ich monatlich schon als Wissmit in einer T3 Kanzlei verdient, mit Feierabend um 18 Uhr. Es gibt genug Großkanzleien, die 1.500€ und mehr pro Wochenarbeitstag an Wissmits mit zweitem Examen zahlen. Ich sage nicht, dass Richtern ein GK Gehalt ausgezahlt werden soll, aber zumindest ein Bisschen mehr wäre nicht verkehrt, wenn die Notenanforderungen beibehalten werden sollen.



Der GK-Anwalt steht im Alter aber ohne 4.000 Pension + 70% Beihilfe deutlich (!) schlechter dar. Zudem wird man sich ihm entledigen wollen, wenn er mal krank werden sollte.
Btw gibt es auch genügend Richter, die einmal die Woche unvorbereitet in ihre Sitzungen gehen, den Sitzungstag auch gerne mal ganz ausfallen lassen, Parteien in den Vergleich prügeln oder ein "falsches" Urteil runterreißen.
Die Richter, die in Vollzeit wenigstens 40h regelmäßig arbeiten, die möchte ich mal gezeigt bekommen.
In Stadtstaaten zieht auch das Argument mit der Versetzungsgefahr nicht.
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Gast 123
Unregistered
 
#66
17.10.2020, 14:47
(17.10.2020, 14:15)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 22:09)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 22:00)OGast schrieb:  
(16.10.2020, 21:47)Gast schrieb:  Sachsen

R1 
4375 brutto
3300€ netto

GK
6000 brutto
3300 netto

Denke egal wie kein schlechter deal

Großkanzleien (also echte) zahlen eher an die 10.000 brutto. 6.000 brutto sind weniger als Linklaters beim 40-Stunden-Modell zahlt...

Bereits bei 100k kommen monatlich etwa 4.700 netto im Monat raus. 3.300 € netto habe ich monatlich schon als Wissmit in einer T3 Kanzlei verdient, mit Feierabend um 18 Uhr. Es gibt genug Großkanzleien, die 1.500€ und mehr pro Wochenarbeitstag an Wissmits mit zweitem Examen zahlen. Ich sage nicht, dass Richtern ein GK Gehalt ausgezahlt werden soll, aber zumindest ein Bisschen mehr wäre nicht verkehrt, wenn die Notenanforderungen beibehalten werden sollen.



Der GK-Anwalt steht im Alter aber ohne 4.000 Pension + 70% Beihilfe deutlich (!) schlechter dar. Zudem wird man sich ihm entledigen wollen, wenn er mal krank werden sollte.
Btw gibt es auch genügend Richter, die einmal die Woche unvorbereitet in ihre Sitzungen gehen, den Sitzungstag auch gerne mal ganz ausfallen lassen, Parteien in den Vergleich prügeln oder ein "falsches" Urteil runterreißen.
Die Richter, die in Vollzeit wenigstens 40h regelmäßig arbeiten, die möchte ich mal gezeigt bekommen.
In Stadtstaaten zieht auch das Argument mit der Versetzungsgefahr nicht.


Keine Sorge. Bekomme auch 4.000 Euro vom Versorgungswerk im Alter. Und habe jetzt knapp 6,5 netto im Monat. Da kann ich noch was für die Krankenkasse zurücklegen ;)
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Gast
Unregistered
 
#67
17.10.2020, 14:57
(17.10.2020, 14:15)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 22:09)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 22:00)OGast schrieb:  
(16.10.2020, 21:47)Gast schrieb:  Sachsen

R1 
4375 brutto
3300€ netto

GK
6000 brutto
3300 netto

Denke egal wie kein schlechter deal

Großkanzleien (also echte) zahlen eher an die 10.000 brutto. 6.000 brutto sind weniger als Linklaters beim 40-Stunden-Modell zahlt...

Bereits bei 100k kommen monatlich etwa 4.700 netto im Monat raus. 3.300 € netto habe ich monatlich schon als Wissmit in einer T3 Kanzlei verdient, mit Feierabend um 18 Uhr. Es gibt genug Großkanzleien, die 1.500€ und mehr pro Wochenarbeitstag an Wissmits mit zweitem Examen zahlen. Ich sage nicht, dass Richtern ein GK Gehalt ausgezahlt werden soll, aber zumindest ein Bisschen mehr wäre nicht verkehrt, wenn die Notenanforderungen beibehalten werden sollen.



Der GK-Anwalt steht im Alter aber ohne 4.000 Pension + 70% Beihilfe deutlich (!) schlechter dar. Zudem wird man sich ihm entledigen wollen, wenn er mal krank werden sollte.
Btw gibt es auch genügend Richter, die einmal die Woche unvorbereitet in ihre Sitzungen gehen, den Sitzungstag auch gerne mal ganz ausfallen lassen, Parteien in den Vergleich prügeln oder ein "falsches" Urteil runterreißen.
Die Richter, die in Vollzeit wenigstens 40h regelmäßig arbeiten, die möchte ich mal gezeigt bekommen.
In Stadtstaaten zieht auch das Argument mit der Versetzungsgefahr nicht.

Wenn man überhaupt so alt wird, manche werden auch krank. Dann nützt die 4000 Euro Pension nichts mehr. Z.B. mein Vater ist vor der Pension gestorben. Außerdem kann der GK Anwalt sich noch mit 67 selbständig machen und bis 75 arbeiten...
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#68
17.10.2020, 15:00
Zu dem sich entledigen vom GK Anwalt, wenn der mal krank wird: Mobbing ist im ÖD mitunter schlimmer. Z.B. bei der Post wurden ältere Mitarbeiter gemobbt, um sie zum früheren Ruhestand zu bewegen.
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Gast
Unregistered
 
#69
17.10.2020, 15:02
(17.10.2020, 14:57)Gast schrieb:  
(17.10.2020, 14:15)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 22:09)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 22:00)OGast schrieb:  
(16.10.2020, 21:47)Gast schrieb:  Sachsen

R1 
4375 brutto
3300€ netto

GK
6000 brutto
3300 netto

Denke egal wie kein schlechter deal

Großkanzleien (also echte) zahlen eher an die 10.000 brutto. 6.000 brutto sind weniger als Linklaters beim 40-Stunden-Modell zahlt...

Bereits bei 100k kommen monatlich etwa 4.700 netto im Monat raus. 3.300 € netto habe ich monatlich schon als Wissmit in einer T3 Kanzlei verdient, mit Feierabend um 18 Uhr. Es gibt genug Großkanzleien, die 1.500€ und mehr pro Wochenarbeitstag an Wissmits mit zweitem Examen zahlen. Ich sage nicht, dass Richtern ein GK Gehalt ausgezahlt werden soll, aber zumindest ein Bisschen mehr wäre nicht verkehrt, wenn die Notenanforderungen beibehalten werden sollen.



Der GK-Anwalt steht im Alter aber ohne 4.000 Pension + 70% Beihilfe deutlich (!) schlechter dar. Zudem wird man sich ihm entledigen wollen, wenn er mal krank werden sollte.
Btw gibt es auch genügend Richter, die einmal die Woche unvorbereitet in ihre Sitzungen gehen, den Sitzungstag auch gerne mal ganz ausfallen lassen, Parteien in den Vergleich prügeln oder ein "falsches" Urteil runterreißen.
Die Richter, die in Vollzeit wenigstens 40h regelmäßig arbeiten, die möchte ich mal gezeigt bekommen.
In Stadtstaaten zieht auch das Argument mit der Versetzungsgefahr nicht.

Wenn man überhaupt so alt wird, manche werden auch krank. Dann nützt die 4000 Euro Pension nichts mehr. Z.B. mein Vater ist vor der Pension gestorben. Außerdem kann der GK Anwalt sich noch mit 67 selbständig machen und bis 75 arbeiten...


Klar kannst weiterarbeiten bis du tot umfällst, während der Kollege Richter sein ganzes Leben schon nichts tut (Probezeit ausgenommen)...
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Gast
Unregistered
 
#70
17.10.2020, 15:11
(17.10.2020, 15:00)Gast schrieb:  Zu dem sich entledigen vom GK Anwalt, wenn der mal krank wird: Mobbing ist im ÖD mitunter schlimmer. Z.B. bei der Post wurden ältere Mitarbeiter gemobbt, um sie zum früheren Ruhestand zu bewegen.

Zum Mobbing im ÖD:

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/...i-beamten/

Bei Richtern kommt das aufgrund der Unabhängigkeit seltener vor.
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