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  5. FAZ Artikel über Richtermangel
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FAZ Artikel über Richtermangel
Gast 2.0
Unregistered
 
#31
16.10.2020, 12:13
(16.10.2020, 10:36)Gast schrieb:  Achtung, festhalten: Ich habe die Lösung!

Wenn man die Notenanforderungen geringfügig nach unten anpasst, und dafür bei notenmäßig etwas schwächeren Kandidaten die Eignung je nach Bedarf nochmal besonders prüft (der Strafrichter muss im ÖRecht und im Zivilrecht mMn nicht auf VB-Niveau sein, er soll nur im Strafrecht vernünftig sein) könnte man die Sache in den Griff bekommen.

Aber psst. Nicht weitersagen. Schließlich muss der Richter doch ein VB haben! Wo kommen wir denn sonst hin?!  :D


Psst, aber hättest Du im Ref. aufgepasst, hättest Du mitbekommen, dass ein Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht nur für ein Rechtsgebiet eingestellt wird, sondern eine große Verwendungsbreite aufweisen muss. Der macht dann ein paar Jahre Mietrecht, dann Wirtschaftsstrafrecht und dann Familiensachen.
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Gast
Unregistered
 
#32
16.10.2020, 12:24
Deshalb wird man ja auch als Volljurist ausgebildet. Als Generalist muss man sich halt in jedwedes Rechtsgebiet einarbeiten können. 

In Frankreich zB macht man seinen Master ( 3 Jahre Bachelor Studium a bissl von allem was und dann 2 Jahre Schwerpunkt. Noten aus dem Bachelor und relevant für die Masterjahrgänge. Wirtschaftsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Notariat sieben zB sehr hart aus. Ausbildung nur mit 15 Studenten die Regel). Nach dem Master gibt es dann drei Möglichkeiten: Anwaltsschule, Hochschule für Richter und Staatsanwälte oder der Eintritt in die Verwaltung. Das sind jeweils harte Aufnahmeprüfungen, für die es spezifische Ecoles preparatoires gibt (ähnlich einem Rep). 
Ich finde die Ausbildung eigentlich besser geregelt in Frankreich. 

Habe in Grenoble 1 Jahr studiert.
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Gast
Unregistered
 
#33
16.10.2020, 12:30
(16.10.2020, 10:48)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil laut BVerfG die Qualitätssicherung grundsätzlich nur durch Richter mit zwei Prädikatsexamen erreicht werden kann (2 BvL 4/18 - Rn. 88).


Das steht da aber nicht....
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#34
16.10.2020, 13:10
(16.10.2020, 12:30)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:48)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil laut BVerfG die Qualitätssicherung grundsätzlich nur durch Richter mit zwei Prädikatsexamen erreicht werden kann (2 BvL 4/18 - Rn. 88).


Das steht da aber nicht....

Prüfst du jetzt etwa Quellenangaben?

Was ist nur mit dem Internet von früher passiert...
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Gast
Unregistered
 
#35
16.10.2020, 13:44
(16.10.2020, 13:10)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 12:30)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:48)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil laut BVerfG die Qualitätssicherung grundsätzlich nur durch Richter mit zwei Prädikatsexamen erreicht werden kann (2 BvL 4/18 - Rn. 88).


Das steht da aber nicht....

Prüfst du jetzt etwa Quellenangaben?

Was ist nur mit dem Internet von früher passiert...

Wie alt bist du denn Boomer?

Ne Spaß zur Mittagspause paar Quellenangaben überprüfen macht doch Spaß :)
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Gast
Unregistered
 
#36
16.10.2020, 14:05
Hinzu kommt auch noch Art. 33 Abs. 2 GG. 

Zumindest das Kriterium der fachlichen Eignung wird sich am objektivsten Anhand der Examensnote feststellen lassen.
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Gast
Unregistered
 
#37
16.10.2020, 14:08
(16.10.2020, 12:24)Gast schrieb:  Deshalb wird man ja auch als Volljurist ausgebildet. Als Generalist muss man sich halt in jedwedes Rechtsgebiet einarbeiten können. 

In Frankreich zB macht man seinen Master ( 3 Jahre Bachelor Studium a bissl von allem was und dann 2 Jahre Schwerpunkt. Noten aus dem Bachelor und relevant für die Masterjahrgänge. Wirtschaftsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Notariat sieben zB sehr hart aus. Ausbildung nur mit 15 Studenten die Regel). Nach dem Master gibt es dann drei Möglichkeiten: Anwaltsschule, Hochschule für Richter und Staatsanwälte oder der Eintritt in die Verwaltung. Das sind jeweils harte Aufnahmeprüfungen, für die es spezifische Ecoles preparatoires gibt (ähnlich einem Rep). 
Ich finde die Ausbildung eigentlich besser geregelt in Frankreich. 

Habe in Grenoble 1 Jahr studiert.


Bin mit dem deutschen System ehrlich gesagt zufrieden. Will mich auch nach dem Ref noch nicht auf einen bestimmten Berufszweig festlegen wollen.
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Gast
Unregistered
 
#38
16.10.2020, 14:15
Extrem verschult das System in Frankreich. In den Vorlesungen sitzen dann 200 Studenten (Vorlesungen sind IMMER voll gewesen) und schreiben am Notebook den WORTLAUT des Profs mit. So etwas habe ich noch nie gesehen. Und Nachmittags und Abends dann verpflichtende AGs mit benoteten Tests und Hausaufgaben.
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Gast
Unregistered
 
#39
16.10.2020, 14:27
(16.10.2020, 12:30)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:48)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil laut BVerfG die Qualitätssicherung grundsätzlich nur durch Richter mit zwei Prädikatsexamen erreicht werden kann (2 BvL 4/18 - Rn. 88).


Das steht da aber nicht....

"Gradmesser für die fachliche Qualifikation der eingestellten Richter und Staatsanwälte sind vorrangig die Ergebnisse in der Ersten Prüfung und der Zweiten Staatsprüfung. Sinkt – auch im Vergleich zu den Ergebnissen aller Absolventen im Vergleichszeitraum – das Notenniveau über einen Zeitraum von fünf Jahren in erheblicher Weise und/oder werden die Voraussetzungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst spürbar herabgesetzt, kann man in der Regel davon ausgehen, dass die Ausgestaltung der Besoldung nicht genügt, um die Attraktivität des Dienstes eines Richters oder Staatsanwalts zu gewährleisten (...). Das Gleiche gilt, wenn in größerem Umfang Bewerber zum Zuge kommen, die nicht in beiden Examina ein Prädikatsexamen („vollbefriedigend“ oder besser) erreicht haben."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/...00418.html
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Gustl
Unregistered
 
#40
16.10.2020, 15:07
Wenn man die bestehenden Voraussetzungen nicht erfull
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