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Urlaub in Großkanzlei (Anwaltsstation)
TZU
Unregistered
 
#1
13.10.2020, 22:12
Guten Abend, 

wenn ich bei einer Großkanzlei in der Anwaltsstation "nur" 3 Monate lang 4 Tage die Woche arbeiten muss... kann ich dann innerhalb dieser drei Monate noch zusätzlich Urlaub nehmen oder sollte man das dann nicht machen, da man ja sowieso schon die restliche Zeit Tauchen darf? 

Bin dankbar für Antworten! :)
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Gast
Unregistered
 
#2
13.10.2020, 23:18
Nein. Also kann man schon, da dir das niemand verbieten darf. Bist dann aber unten durch.
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Gast
Unregistered
 
#3
13.10.2020, 23:28
Kannst du nehmen. Anteilig auf die Zeit ist kein Ding. Wenn du Ref Urlaub einreichst, sind sie nicht so erfreut.
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GastHe
Unregistered
 
#4
14.10.2020, 09:02
War in meiner Station auch so: Den anteilig auf diese Zeit entfallenden Urlaub als wissenschaftlicher Mitarbeiter durfte ich nehmen, den Ref-Urlaub nicht. Hätte ich aber auch irgendwo als "frech" empfunden, wenn man trotz ausreichender Tauchzeit dann zusätzlich seinen ganzen Referendar-Urlaub verbrät..
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TZU
Unregistered
 
#5
15.10.2020, 15:50
Folgefrage: Wie viele Tage hat man als Wiss. Mit. Urlaub? :)
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Gast132
Unregistered
 
#6
15.10.2020, 17:54
(15.10.2020, 15:50)TZU schrieb:  Folgefrage: Wie viele Tage hat man als Wiss. Mit. Urlaub? :)

Ich hatte damals 30.
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Gast
Unregistered
 
#7
16.10.2020, 08:15
(13.10.2020, 23:18)Gast schrieb:  Nein. Also kann man schon, da dir das niemand verbieten darf. Bist dann aber unten durch.

In welcher Kanzlei ist man da unten durch? Bei HM Düsseldorf war es Standard, am Ende der aktiven Zeit früher aufzuhören und den Urlaub noch zu nehmen, also einfach früher zu tauchen. Es haben auch einige zwischendurch mal eine Woche genommen.
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