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Antworten

 
Referendariat Hessen - Verbeamtung Pflicht?
Gast
Unregistered
 
#1
09.10.2020, 23:28
Ist die Verbeamtung während des Refs in Hessen Pflicht oder kann ich auf Wunsch auch sozialversicherungspflichtig angestellt werden?
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
SignalGast
Unregistered
 
#2
10.10.2020, 08:24
Schon mal in die einschlägige Vorschrift geschaut? Da ist weder ein Wahlrecht noch ein Ermessen für die Verwaltung normiert.
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GastHE
Unregistered
 
#3
10.10.2020, 10:19
Ja, ist Pflicht.
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Normenlesen
Unregistered
 
#4
10.10.2020, 11:44
Schade, dass mein erster Kommentar gelöscht wurde, offensichtlich fällt dieses Forum nicht in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit.

Ich meine, wer zu faul ist, sich eine Frage durch das Lesen des Gesetzes selbst zu beantworten, sondern möchte, dass andere die Arbeit für ihn machen, der dürfte mit dieser Haltung im Examen Schwierigkeiten bekommen.

Zur Sache: Aus dem Gesetz ergibt sich eindeutig, dass nur dann der Weg in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis offen steht,  wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei Nicht-EU-Bürgern.
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Beiträge: 433
Themen: 162
Registriert seit: Aug 2012
#5
10.10.2020, 12:48
(10.10.2020, 11:44)Normenlesen schrieb:  Schade, dass mein erster Kommentar gelöscht wurde, offensichtlich fällt dieses Forum nicht in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit.

Ich meine, wer zu faul ist, sich eine Frage durch das Lesen des Gesetzes selbst zu beantworten, sondern möchte, dass andere die Arbeit für ihn machen, der dürfte mit dieser Haltung im Examen Schwierigkeiten bekommen.

Zur Sache: Aus dem Gesetz ergibt sich eindeutig, dass nur dann der Weg in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis offen steht,  wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei Nicht-EU-Bürgern.

Siehste, Deine 2. Antwort ist doch gleich viel freundlicher formuliert und beschränkt sich nicht darauf, dem Threadersteller aufgrund seiner Frage das Nichtbestehen des Examens zu prognostizieren.
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Gast 456
Unregistered
 
#6
10.10.2020, 13:57
(10.10.2020, 11:44)Normenlesen schrieb:  Schade, dass mein erster Kommentar gelöscht wurde, offensichtlich fällt dieses Forum nicht in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit.

Ich meine, wer zu faul ist, sich eine Frage durch das Lesen des Gesetzes selbst zu beantworten, sondern möchte, dass andere die Arbeit für ihn machen, der dürfte mit dieser Haltung im Examen Schwierigkeiten bekommen.

Zur Sache: Aus dem Gesetz ergibt sich eindeutig, dass nur dann der Weg in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis offen steht,  wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei Nicht-EU-Bürgern.


Kein Wunder, dass viele über (angehende) Juristen denken, dass für das Studium Unfreundlichkeit Grundvoraussetzung ist. 

Manchmal steht jemand auf einen verdammt langen Schlauch oder möchte sich vergewissern, dass er/sie es richtig verstanden hat. Das hat nichts mit Faulheit zu tun. Ein Forum dient dazu Fragen zu stellen, sich gegenseitig zu helfen und sich über ein Thema auszutauschen. Und dein erster Kommentar war einfach deplatziert. Mein Tipp für dich. Im Leben kommt man mit Freundlichkeit weiter :heart:

An den Threadersteller: "Normenlesen" hat recht damit, dass nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Verbeamtung nicht in Frage kommt.
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Gast
Unregistered
 
#7
10.10.2020, 16:08
Threadersteller hier.

Danke für eure Antworten. Dann muss ich mal schauen wegen der KV.

Zu dem Gemotze wegen meiner Faulheit eine Leseempfehlung: Tim Ferriss - The 4 Hour Work Week. :D
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Normenlesen
Unregistered
 
#8
10.10.2020, 16:25
(10.10.2020, 13:57)Gast 456 schrieb:  
(10.10.2020, 11:44)Normenlesen schrieb:  Schade, dass mein erster Kommentar gelöscht wurde, offensichtlich fällt dieses Forum nicht in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit.

Ich meine, wer zu faul ist, sich eine Frage durch das Lesen des Gesetzes selbst zu beantworten, sondern möchte, dass andere die Arbeit für ihn machen, der dürfte mit dieser Haltung im Examen Schwierigkeiten bekommen.

Zur Sache: Aus dem Gesetz ergibt sich eindeutig, dass nur dann der Weg in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis offen steht,  wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei Nicht-EU-Bürgern.


Kein Wunder, dass viele über (angehende) Juristen denken, dass für das Studium Unfreundlichkeit Grundvoraussetzung ist. 

Manchmal steht jemand auf einen verdammt langen Schlauch oder möchte sich vergewissern, dass er/sie es richtig verstanden hat. Das hat nichts mit Faulheit zu tun. Ein Forum dient dazu Fragen zu stellen, sich gegenseitig zu helfen und sich über ein Thema auszutauschen. Und dein erster Kommentar war einfach deplatziert. Mein Tipp für dich. Im Leben kommt man mit Freundlichkeit weiter :heart:

An den Threadersteller: "Normenlesen" hat recht damit, dass nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Verbeamtung nicht in Frage kommt.


Und „deplatziert“ ist bekanntlich die Schranke der Meinungsfreiheit, ab derer man sich mit einer unbequemen, pointiert vorgetragenen Meinung nicht mehr auseinandersetzen muss, sondern sie einfach löschen kann. Gnade uns Gott, dass einer von euch beiden mal Strafrichter wird und Angeklagte wegen deplatzierter Äußerungen von euch abgeurteilt werden müssen und ihr dann zeigen könnt, wie ihr hier geübt habt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Krasse Veranstaltung hier.

Zur Sache zurück: Falls es Vorerkrankungen gibt, es gibt die sog. Öffnungsaktion für Beamtenanwärter, an der viele PKV teilnehmen: Kontrahierungszwang, keine Ausschlüsse und maximal 30 % Zuschlag.
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Gast
Unregistered
 
#9
10.10.2020, 16:55
Ja, aber aus der PKV käme ich - soweit ich weiß, habs jetzt nicht ausgiebig recherchiert :D - nicht mehr raus, wenn ich direkt nach dem Ref wieder hauptberuflich selbstständig arbeite. Der PKV-Beitrag für Selbstständige ist höher als der GKV-Beitrag, den ich auf mein GF-Gehalt aus meiner UG zahle, da ich minimalistisch lebe und mir nicht viel auszahle.  :blush:
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#TeamForum
Administratoren
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Beiträge: 433
Themen: 162
Registriert seit: Aug 2012
#10
10.10.2020, 18:07
(10.10.2020, 16:25)Normenlesen schrieb:  
(10.10.2020, 13:57)Gast 456 schrieb:  
(10.10.2020, 11:44)Normenlesen schrieb:  Schade, dass mein erster Kommentar gelöscht wurde, offensichtlich fällt dieses Forum nicht in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit.

Ich meine, wer zu faul ist, sich eine Frage durch das Lesen des Gesetzes selbst zu beantworten, sondern möchte, dass andere die Arbeit für ihn machen, der dürfte mit dieser Haltung im Examen Schwierigkeiten bekommen.

Zur Sache: Aus dem Gesetz ergibt sich eindeutig, dass nur dann der Weg in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis offen steht,  wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei Nicht-EU-Bürgern.


Kein Wunder, dass viele über (angehende) Juristen denken, dass für das Studium Unfreundlichkeit Grundvoraussetzung ist. 

Manchmal steht jemand auf einen verdammt langen Schlauch oder möchte sich vergewissern, dass er/sie es richtig verstanden hat. Das hat nichts mit Faulheit zu tun. Ein Forum dient dazu Fragen zu stellen, sich gegenseitig zu helfen und sich über ein Thema auszutauschen. Und dein erster Kommentar war einfach deplatziert. Mein Tipp für dich. Im Leben kommt man mit Freundlichkeit weiter :heart:

An den Threadersteller: "Normenlesen" hat recht damit, dass nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Verbeamtung nicht in Frage kommt.


Und „deplatziert“ ist bekanntlich die Schranke der Meinungsfreiheit, ab derer man sich mit einer unbequemen, pointiert vorgetragenen Meinung nicht mehr auseinandersetzen muss, sondern sie einfach löschen kann. Gnade uns Gott, dass einer von euch beiden mal Strafrichter wird und Angeklagte wegen deplatzierter Äußerungen von euch abgeurteilt werden müssen und ihr dann zeigen könnt, wie ihr hier geübt habt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Krasse Veranstaltung hier.

Zur Sache zurück: Falls es Vorerkrankungen gibt, es gibt die sog. Öffnungsaktion für Beamtenanwärter, an der viele PKV teilnehmen: Kontrahierungszwang, keine Ausschlüsse und maximal 30 % Zuschlag.

Ja wäre sie doch mal "pointiert vorgetragen" gewesen, dann hätte ich sie vielleicht... ach nee, doch nicht. Respektlosigkeiten werden auch zukünftig gelöscht. Ist halt eine krasse Veranstaltung hier...
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