08.10.2020, 08:36
GuMo, hat jemand von euch schon mal folgende Rückmeldung auf die Bewerbung für eine Einstellung in den richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit(NRW) bekommen: "für ihr Schreiben, mit dem Sie Ihr Interesse am richterlichen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes NRW bekundet haben, bedanke ich mich. Ob und wann ich Sie in ein Auswahlverfahren einbeziehen kann, werde ich Ihnen alsbald mitteilen.
Falls ja, kann mir das mal jemand übersetzen? Eher positiv, eher negativ? Wer definiert mir alsbald?
Falls ja, kann mir das mal jemand übersetzen? Eher positiv, eher negativ? Wer definiert mir alsbald?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
08.10.2020, 08:44
Das heißt du bist im jetztigen AC noch nicht dabei. Beim nächsten besteht die Möglichkeit
08.10.2020, 08:45
Und die Ac's finden monatlich statt?
08.10.2020, 09:57
;) Ich kann dir nur sagen, wie es bei mir in Berlin lief: ich wurde kurz nach der Bewerbung angerufen, ob ich in 2 Monaten zum Gespräch am xx.yy. kann. Am Nachmittag desselben Tages fand ich dann das Schreiben in der Post, man würde auf mich "zu gegebener Zeit" zurückkommen.
Anrufen hilft übrigens
Anrufen hilft übrigens
08.10.2020, 10:05
(08.10.2020, 08:36)Janosch schrieb: GuMo, hat jemand von euch schon mal folgende Rückmeldung auf die Bewerbung für eine Einstellung in den richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit(NRW) bekommen: "für ihr Schreiben, mit dem Sie Ihr Interesse am richterlichen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes NRW bekundet haben, bedanke ich mich. Ob und wann ich Sie in ein Auswahlverfahren einbeziehen kann, werde ich Ihnen alsbald mitteilen.
Falls ja, kann mir das mal jemand übersetzen? Eher positiv, eher negativ? Wer definiert mir alsbald?
Ich habe in NRW das gleiche Schreiben bekommen, einen Monat später wurde ich dann eingeladen. Das Schreiben bekommt so ziemlich jeder nach seiner Bewerbung, also keine Sorge
08.10.2020, 10:32
Das ist quasi nur die Eingangsbestätigung, wenn du nicht direkt im nächstmöglichen Termin berücksichtigt wirst.
Du bleibst im Bewerber*innenpool bzw auf der Warteliste und kannst auch ruhig immer mal wieder telefonisch nach dem aktuellen Stand nachfragen. Zumindest in Köln ist die zuständige Mitarbeiterin sehr auskunftsbereit und nett. Wenn du nachfragst erfährst du auch deinen aktuellen Wartelistenplatz und die Notengrenze (quasi NC) im letzten Einstellungsdurchgang.
Wenn du zum AC eingeladen wirst, bekommst du einen Anruf ca 3 Wochen vor dem geplanten Termin.
Alles Gute!
Du bleibst im Bewerber*innenpool bzw auf der Warteliste und kannst auch ruhig immer mal wieder telefonisch nach dem aktuellen Stand nachfragen. Zumindest in Köln ist die zuständige Mitarbeiterin sehr auskunftsbereit und nett. Wenn du nachfragst erfährst du auch deinen aktuellen Wartelistenplatz und die Notengrenze (quasi NC) im letzten Einstellungsdurchgang.
Wenn du zum AC eingeladen wirst, bekommst du einen Anruf ca 3 Wochen vor dem geplanten Termin.
Alles Gute!
08.10.2020, 11:08
Glauben die eigentlich, man lebt so lange einfach von ALG? Oder soll mama zahlen? Von wegen Kündigungsfristen und so.
08.10.2020, 12:04
(08.10.2020, 11:08)Gast schrieb: Glauben die eigentlich, man lebt so lange einfach von ALG? Oder soll mama zahlen? Von wegen Kündigungsfristen und so.Die Justiz hält sich eben immer noch für den Vatikan der Juristerei, bei dem alle sofort alles stehen und liegen lassen sobald sie die Chance bekommen dabei zu sein.
Im Ernst: Nach dem AC dauert es eh nochmal ein paar Wochen bis man überhaupt eingestellt werden kann, wegen Amtsarzt & Bürokratie. Ob man mit seiner Kündigung den AMtsarzt abwartet oder nicht, muss jeder für sich selber wissen. Und zumindest hier im Bezirk ist man was Kündigungsfristen abwarten angeht relativ verständnisvoll, da macht es also auch nix, wenn du noch zwei Monate als Anwalt irgendwo absitzen musst.
08.10.2020, 13:21
(08.10.2020, 08:36)Janosch schrieb: GuMo, hat jemand von euch schon mal folgende Rückmeldung auf die Bewerbung für eine Einstellung in den richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit(NRW) bekommen: "für ihr Schreiben, mit dem Sie Ihr Interesse am richterlichen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes NRW bekundet haben, bedanke ich mich. Ob und wann ich Sie in ein Auswahlverfahren einbeziehen kann, werde ich Ihnen alsbald mitteilen.
Falls ja, kann mir das mal jemand übersetzen? Eher positiv, eher negativ? Wer definiert mir alsbald?
Ich habe das Schreiben bereits im August erhalten. Noch keine Einladung. Gestern habe ich dort angerufen. In meinem Fall wird es in diesem Jahr nichts mehr, was bei meiner Note im 2. Examen (8,2) auch nicht überraschend ist. Es gibt zurzeit viele gute Bewerber und zu wenig Stellen. Vielleicht hilft Dir das.
08.10.2020, 15:59
Ich hab ebenfalls nur 8,2 Punkte und noch keine Rückmeldung...
Würdet ihr einen Verbesserungsversuch schreiben oder einfach abwarten?
Würdet ihr einen Verbesserungsversuch schreiben oder einfach abwarten?