01.10.2020, 10:35
Hallo lieber Schwarm der Richter und Proberichter die einst am VG waren oder immer noch sind.
Ich werde nächstes Jahr hoffentlich im Staatsdienst anfangen. Diesbezüglich mache ich mir natürlich Gedanken, wo mich mein Lebensweg am Ende der Probezeit hinführen soll. Bisher hat mir Strafrecht am AG und ZivilR am LG immer die meiste Freude bereitet. Offen bleibt, wie die Arbeit am VG wäre. Leider war es mir nicht möglich, eine Station dort zu absolvieren, sodass ich überhaupt keine Ahnung habe wie die Arbeit dort konkret ausgestaltet ist.
Vllt könnt ihr mir eure Erfahrung weitergeben (sprich zB in welchem Gebiet ihr tätig wart, was ihr als vor- und Nachteil der VwGerichtsbarkeit empfunden habt)
Meine vorgeschriebenen Präferenztätigkeiten begründen sich damit, dass ich eine Leidenschaft für Interessenausgleich, Konfliktlösung und Kommunikation mit Menschen haben. Ich würde mich als sehr sozialemphatischen Person beschreiben, die gerne „auf Leute einredet“
Kann die VwGerichtsbarkeit dem „Anspruch“ überhaupt gerecht werden? Welche Erfahrung habt ihr in euren mündlichen Verhandlungen gesammelt?
Vielen lieben Dank im Voraus!!!
Ich werde nächstes Jahr hoffentlich im Staatsdienst anfangen. Diesbezüglich mache ich mir natürlich Gedanken, wo mich mein Lebensweg am Ende der Probezeit hinführen soll. Bisher hat mir Strafrecht am AG und ZivilR am LG immer die meiste Freude bereitet. Offen bleibt, wie die Arbeit am VG wäre. Leider war es mir nicht möglich, eine Station dort zu absolvieren, sodass ich überhaupt keine Ahnung habe wie die Arbeit dort konkret ausgestaltet ist.
Vllt könnt ihr mir eure Erfahrung weitergeben (sprich zB in welchem Gebiet ihr tätig wart, was ihr als vor- und Nachteil der VwGerichtsbarkeit empfunden habt)
Meine vorgeschriebenen Präferenztätigkeiten begründen sich damit, dass ich eine Leidenschaft für Interessenausgleich, Konfliktlösung und Kommunikation mit Menschen haben. Ich würde mich als sehr sozialemphatischen Person beschreiben, die gerne „auf Leute einredet“
Kann die VwGerichtsbarkeit dem „Anspruch“ überhaupt gerecht werden? Welche Erfahrung habt ihr in euren mündlichen Verhandlungen gesammelt?
Vielen lieben Dank im Voraus!!!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
01.10.2020, 10:39
Als Richter ist es nicht deine Aufgabe, emphatisch mit Menschen zu reden, sondern Akten zu erledigen. Am VG machst du halt viel Asyl.
01.10.2020, 11:02
Vielleicht solltest du eher in die Sozialgerichtsbarkeit oder ans Arbeitsgericht.
01.10.2020, 11:06
oder Jugendrichter. Am LG Zivilkammer wollen die Leute Recht und nicht dein Mitgefühl
01.10.2020, 11:38
(01.10.2020, 10:35)Tee713 schrieb: Hallo lieber Schwarm der Richter und Proberichter die einst am VG waren oder immer noch sind.
Ich werde nächstes Jahr hoffentlich im Staatsdienst anfangen. Diesbezüglich mache ich mir natürlich Gedanken, wo mich mein Lebensweg am Ende der Probezeit hinführen soll. Bisher hat mir Strafrecht am AG und ZivilR am LG immer die meiste Freude bereitet. Offen bleibt, wie die Arbeit am VG wäre. Leider war es mir nicht möglich, eine Station dort zu absolvieren, sodass ich überhaupt keine Ahnung habe wie die Arbeit dort konkret ausgestaltet ist.
Vllt könnt ihr mir eure Erfahrung weitergeben (sprich zB in welchem Gebiet ihr tätig wart, was ihr als vor- und Nachteil der VwGerichtsbarkeit empfunden habt)
Meine vorgeschriebenen Präferenztätigkeiten begründen sich damit, dass ich eine Leidenschaft für Interessenausgleich, Konfliktlösung und Kommunikation mit Menschen haben. Ich würde mich als sehr sozialemphatischen Person beschreiben, die gerne „auf Leute einredet“
Kann die VwGerichtsbarkeit dem „Anspruch“ überhaupt gerecht werden? Welche Erfahrung habt ihr in euren mündlichen Verhandlungen gesammelt?
Vielen lieben Dank im Voraus!!!
Wenn du keine Station am VG gemacht hast, wirst du dort doch sowieso nicht genommen (zumindest in meinem Bundesland). Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern anschließen, am VG läuft sehr viel schriftlich, würde auch eher eine andere Gerichtsbarkeit anstreben.
01.10.2020, 11:54
(01.10.2020, 11:38)Gast schrieb:Ich weiß nicht ob wir dasselbe Bundesland haben, aber ist hier auch so. Ohne Station am VG kannst Du es direkt vergessen. Und die mündlichen Verhandlungen sind in der Regel nur dafür da, dem Gesetz Genüge zu tun. Da passiert selten was. Bei Asylsachen wird manchmal ein bisschen mehr geredet, aber da da in der Regel nicht gerade die Hochleistungsjuristen als Anwälte drin sitzen, beschränkt sich das auch auf die Befragung der Kläger.(01.10.2020, 10:35)Tee713 schrieb: Hallo lieber Schwarm der Richter und Proberichter die einst am VG waren oder immer noch sind.
Ich werde nächstes Jahr hoffentlich im Staatsdienst anfangen. Diesbezüglich mache ich mir natürlich Gedanken, wo mich mein Lebensweg am Ende der Probezeit hinführen soll. Bisher hat mir Strafrecht am AG und ZivilR am LG immer die meiste Freude bereitet. Offen bleibt, wie die Arbeit am VG wäre. Leider war es mir nicht möglich, eine Station dort zu absolvieren, sodass ich überhaupt keine Ahnung habe wie die Arbeit dort konkret ausgestaltet ist.
Vllt könnt ihr mir eure Erfahrung weitergeben (sprich zB in welchem Gebiet ihr tätig wart, was ihr als vor- und Nachteil der VwGerichtsbarkeit empfunden habt)
Meine vorgeschriebenen Präferenztätigkeiten begründen sich damit, dass ich eine Leidenschaft für Interessenausgleich, Konfliktlösung und Kommunikation mit Menschen haben. Ich würde mich als sehr sozialemphatischen Person beschreiben, die gerne „auf Leute einredet“
Kann die VwGerichtsbarkeit dem „Anspruch“ überhaupt gerecht werden? Welche Erfahrung habt ihr in euren mündlichen Verhandlungen gesammelt?
Vielen lieben Dank im Voraus!!!
Wenn du keine Station am VG gemacht hast, wirst du dort doch sowieso nicht genommen (zumindest in meinem Bundesland). Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern anschließen, am VG läuft sehr viel schriftlich, würde auch eher eine andere Gerichtsbarkeit anstreben.
Wenn Du mehr verbal arbeiten willst scheint mir eine Gerichtsbarkeit mit hohem "Vergleichsdruck" eher geeignet. Also Arbeitsgericht, Sozialgericht, Zivilrichter am AG. Oder halt Strafrichter.
01.10.2020, 12:18
(01.10.2020, 10:39)Gast schrieb: Als Richter ist es nicht deine Aufgabe, emphatisch mit Menschen zu reden, sondern Akten zu erledigen. Am VG machst du halt viel Asyl.
Ganz so einseitig kann ich die Antworten der anderen nicht unterschreiben. Ich mache gerade eine Verwaltungsstation mit Baurecht und habe in den letzten Woche einige mündliche Verhandlungen besucht.
1. wurde da ausnahmslos sehr viel geredet und lange verhandelt
2. die Vorsitzenden der Kammer waren häufig sehr freundliche, offen wirkende Personen, denen auch daran gelegen war Vergleiche herbeizuführen und eine vernünftige Lösung zu finden. Ob das jetzt Ausnahmen waren vermag ich nicht zu sagen, aber es ist auch sicher nicht so einseitig am VG wie manche vielleicht denken mögen
01.10.2020, 12:47
(01.10.2020, 11:54)Gast schrieb:(01.10.2020, 11:38)Gast schrieb:Ich weiß nicht ob wir dasselbe Bundesland haben, aber ist hier auch so. Ohne Station am VG kannst Du es direkt vergessen. Und die mündlichen Verhandlungen sind in der Regel nur dafür da, dem Gesetz Genüge zu tun. Da passiert selten was. Bei Asylsachen wird manchmal ein bisschen mehr geredet, aber da da in der Regel nicht gerade die Hochleistungsjuristen als Anwälte drin sitzen, beschränkt sich das auch auf die Befragung der Kläger.(01.10.2020, 10:35)Tee713 schrieb: Hallo lieber Schwarm der Richter und Proberichter die einst am VG waren oder immer noch sind.
Ich werde nächstes Jahr hoffentlich im Staatsdienst anfangen. Diesbezüglich mache ich mir natürlich Gedanken, wo mich mein Lebensweg am Ende der Probezeit hinführen soll. Bisher hat mir Strafrecht am AG und ZivilR am LG immer die meiste Freude bereitet. Offen bleibt, wie die Arbeit am VG wäre. Leider war es mir nicht möglich, eine Station dort zu absolvieren, sodass ich überhaupt keine Ahnung habe wie die Arbeit dort konkret ausgestaltet ist.
Vllt könnt ihr mir eure Erfahrung weitergeben (sprich zB in welchem Gebiet ihr tätig wart, was ihr als vor- und Nachteil der VwGerichtsbarkeit empfunden habt)
Meine vorgeschriebenen Präferenztätigkeiten begründen sich damit, dass ich eine Leidenschaft für Interessenausgleich, Konfliktlösung und Kommunikation mit Menschen haben. Ich würde mich als sehr sozialemphatischen Person beschreiben, die gerne „auf Leute einredet“
Kann die VwGerichtsbarkeit dem „Anspruch“ überhaupt gerecht werden? Welche Erfahrung habt ihr in euren mündlichen Verhandlungen gesammelt?
Vielen lieben Dank im Voraus!!!
Wenn du keine Station am VG gemacht hast, wirst du dort doch sowieso nicht genommen (zumindest in meinem Bundesland). Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern anschließen, am VG läuft sehr viel schriftlich, würde auch eher eine andere Gerichtsbarkeit anstreben.
Wenn Du mehr verbal arbeiten willst scheint mir eine Gerichtsbarkeit mit hohem "Vergleichsdruck" eher geeignet. Also Arbeitsgericht, Sozialgericht, Zivilrichter am AG. Oder halt Strafrichter.
In welchen Bundesländern ist es denn so?
01.10.2020, 16:18
Also in BW ist es kein Problem auch ohne Station am VG eine Stelle zu bekommen.
Was die mündlichen Verhandlungen angeht, kann ich meinen Vorrednern so nicht zustimmen. Es kommt sicher auch auf die jeweilige Kammer und insbesondere den Vorsitzenden an, aber bei uns wird die mündliche Verhandlung durchaus sinnvoll genutzt, um etwa Abhilfen der Behörden oder Klagerücknahmen zu erwirken oder mit den Beteiligten Vergleichsmöglichkeiten zu finden. Dazu wird natürlich auch intensiv mit den Beteiligten gesprochen. Urteile gibt es bei uns vielleicht in etwas mehr als der Hälfte der Fälle.
Was die mündlichen Verhandlungen angeht, kann ich meinen Vorrednern so nicht zustimmen. Es kommt sicher auch auf die jeweilige Kammer und insbesondere den Vorsitzenden an, aber bei uns wird die mündliche Verhandlung durchaus sinnvoll genutzt, um etwa Abhilfen der Behörden oder Klagerücknahmen zu erwirken oder mit den Beteiligten Vergleichsmöglichkeiten zu finden. Dazu wird natürlich auch intensiv mit den Beteiligten gesprochen. Urteile gibt es bei uns vielleicht in etwas mehr als der Hälfte der Fälle.
01.10.2020, 17:49
Danke für alle hilfreichen Antworten. Den ein oder anderen Kommentar lasse ich lieber mal unkommentiert. (Bis auf eins vielleicht: by the way: dass ich mich als besonders emphatischen Menschen beschreibe ändert nichts an meiner Arbeitsbelastbarkeit und umfasst meine persönlichen Qualitäten nicht abschließend, sondern war im Bezug auf mein Anliegen lediglich besonders hervorzuheben)
In meinem Bundesland ist die Station am VG nicht Voraussetzung für die Verwendung dort, insbesondere weil unsere Ausbildungsordnung das Absolvieren der Station am VG ausdrücklich verbietet.
In etwa entspricht es dem, was ich mir gedacht habe. Danke und für weitere Berichte bin ich offen
In meinem Bundesland ist die Station am VG nicht Voraussetzung für die Verwendung dort, insbesondere weil unsere Ausbildungsordnung das Absolvieren der Station am VG ausdrücklich verbietet.
In etwa entspricht es dem, was ich mir gedacht habe. Danke und für weitere Berichte bin ich offen