29.09.2020, 08:54
(29.09.2020, 00:47)Gast schrieb:(28.09.2020, 21:23)Gast schrieb:Ja, es gibt Bundesländer in denen das die Mindestanforderungen übersteigt, z.B. Thüringen. Ob man den Job am Ende bekommt hängt denn auch weniger an den Noten als am Gespräch/AC. Da werden auch Leute mit Doppel-Gut weggeschickt, wenn die nicht gefallen. Ob das gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden. Ist halt wieder die ewige Frage, wie gut Examensnoten die juristische Qualität abbilden und ob es daneben noch andere messbare Kriterien gibt, die eine*n gute*n Richter*in ausmachen. Ich persönlich hab da wenig Bedenken auch Leute mit 2x 7,X Fälle entscheiden zu lassen. Denke nicht, dass das viel ändert. Auch als nach der Wende zeitweise in manchen Regionen Leute mit ausreichend Richter*in werden konnten, ist das Justizsystem nicht zusammen gebrochen. Es muss halt irgendwer entscheiden und die Bevölkerung muss die Entscheidung akzeptieren und für zumindest ausreichend gerecht halten. Das kann jemand mit 7 Punkten genauso leisten wie jemand mit 13.(28.09.2020, 17:41)Gast schrieb:(28.09.2020, 17:00)Gast schrieb:Nein, tut es nicht. Schon vor Corona nicht und auf absehbare Zeit noch weniger.(28.09.2020, 16:17)Gast schrieb: Hab auch immer gedacht, ich hau doppel vb raus und werde richter. Habs jetzt leider nur auf 7,7 und 7,5 gebracht. Soll ich mir jetzt einen strick nehmen?
Für Richter reicht das.
Also troll hier nicht rum. Sonst verkommt der thread, wie so viele, zum Dauerfragethread, in welchem Land es denn möglich wäre, wie es mit 8,0 und 7,6 aussähe etc. Das nervt und hilft keinem.
Das reicht, definitiv!
Es kann doch nicht so schwer sein. Selbst wenn in Thüringen theoretisch die Mindestgrenze da bei 7,5 liegen sollte (weiß ich nicht), heißt dass nicht, dass man realistische Chancen hat. Wenn sich in einem Durchgang nur Leute mit 7,5-8 bewerben, mag man Chancen haben. Das war aber selbst vor Corona kaum so schlimm. Auch das Saarland hat theoretisch 7,5. Die stellen im Jahr aber 0-4 Leute ein, so dass die selbst bei 10-20 Bewerbern keinen müssen, der gerade 7,5 oder 7,6 hat und sich z.B. mangels Aussichten in NRW dort bewirbt.
Und momentan ist auch in den neuen BL ein deutlich höherer Andrang als früher. Ich bin schon längere Zeit im Justizdienst in Sachsen und meine drei neuen Kollegen aus den letzten, mit denen ich näheren Kontakt habe, haben ebenfalls VB im 2. Examen, teilweise noch Dr. Auch sonst sind in den ostdeutschen Ländern übrigens nicht überwiegend Richter, die im Westen die erforderlichen Noten nicht erreicht haben.
Wenn genug Kandidaten mit den Wunschnoten bzw. solcher die nah dran sind vorhanden sind, lädt man schlicht keine Leute ein, die das VB um mehr als 0,1-02 Punkte verfehlt haben. Dass jmd. im Gespräch aussortiert wird ist nämlich nicht so oft, als dass man nicht genug andere Kandidaten mit besseren Noten einladen könnte. Allerdings ist z.B. in Sachsen ohnehin unter 8 Punkten (formal) nichts möglich.
29.09.2020, 09:00
Die Noten fallen aktuell massiv! Es spricht sich langsam herum, was die Justiz für ein Laden ist.
29.09.2020, 09:05
(29.09.2020, 08:54)Gast schrieb: Es kann doch nicht so schwer sein. Selbst wenn in Thüringen theoretisch die Mindestgrenze da bei 7,5 liegen sollte (weiß ich nicht), heißt dass nicht, dass man realistische Chancen hat. Wenn sich in einem Durchgang nur Leute mit 7,5-8 bewerben, mag man Chancen haben. Das war aber selbst vor Corona kaum so schlimm. Auch das Saarland hat theoretisch 7,5. Die stellen im Jahr aber 0-4 Leute ein, so dass die selbst bei 10-20 Bewerbern keinen müssen, der gerade 7,5 oder 7,6 hat und sich z.B. mangels Aussichten in NRW dort bewirbt.
Und momentan ist auch in den neuen BL ein deutlich höherer Andrang als früher. Ich bin schon längere Zeit im Justizdienst in Sachsen und meine drei neuen Kollegen aus den letzten, mit denen ich näheren Kontakt habe, haben ebenfalls VB im 2. Examen, teilweise noch Dr. Auch sonst sind in den ostdeutschen Ländern übrigens nicht überwiegend Richter, die im Westen die erforderlichen Noten nicht erreicht haben.
Wenn genug Kandidaten mit den Wunschnoten bzw. solcher die nah dran sind vorhanden sind, lädt man schlicht keine Leute ein, die das VB um mehr als 0,1-02 Punkte verfehlt haben. Dass jmd. im Gespräch aussortiert wird ist nämlich nicht so oft, als dass man nicht genug andere Kandidaten mit besseren Noten einladen könnte. Allerdings ist z.B. in Sachsen ohnehin unter 8 Punkten (formal) nichts möglich.
Wow, wenn selbst in Sachsen wieder VB Pflicht ist, sieht es wohl echt krass aus. Dann verstehe ich auch, wenn andere Bundesländer jetzt wieder auf VB-Niveau angekommen sind. Heftig...
29.09.2020, 09:23
(29.09.2020, 08:54)Gast schrieb:Wie in jedem anderen Flächenland auch dürften die Anforderungen in Sachsen sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob man gerne nach Dresden oder nach Görlitz will. Und in jedem Bundesland gibt es natürlich Leute mit VB im Zweiten. So weit, so trivial.(29.09.2020, 00:47)Gast schrieb:(28.09.2020, 21:23)Gast schrieb:Ja, es gibt Bundesländer in denen das die Mindestanforderungen übersteigt, z.B. Thüringen. Ob man den Job am Ende bekommt hängt denn auch weniger an den Noten als am Gespräch/AC. Da werden auch Leute mit Doppel-Gut weggeschickt, wenn die nicht gefallen. Ob das gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden. Ist halt wieder die ewige Frage, wie gut Examensnoten die juristische Qualität abbilden und ob es daneben noch andere messbare Kriterien gibt, die eine*n gute*n Richter*in ausmachen. Ich persönlich hab da wenig Bedenken auch Leute mit 2x 7,X Fälle entscheiden zu lassen. Denke nicht, dass das viel ändert. Auch als nach der Wende zeitweise in manchen Regionen Leute mit ausreichend Richter*in werden konnten, ist das Justizsystem nicht zusammen gebrochen. Es muss halt irgendwer entscheiden und die Bevölkerung muss die Entscheidung akzeptieren und für zumindest ausreichend gerecht halten. Das kann jemand mit 7 Punkten genauso leisten wie jemand mit 13.(28.09.2020, 17:41)Gast schrieb:(28.09.2020, 17:00)Gast schrieb: Für Richter reicht das.Nein, tut es nicht. Schon vor Corona nicht und auf absehbare Zeit noch weniger.
Also troll hier nicht rum. Sonst verkommt der thread, wie so viele, zum Dauerfragethread, in welchem Land es denn möglich wäre, wie es mit 8,0 und 7,6 aussähe etc. Das nervt und hilft keinem.
Das reicht, definitiv!
Es kann doch nicht so schwer sein. Selbst wenn in Thüringen theoretisch die Mindestgrenze da bei 7,5 liegen sollte (weiß ich nicht), heißt dass nicht, dass man realistische Chancen hat. Wenn sich in einem Durchgang nur Leute mit 7,5-8 bewerben, mag man Chancen haben. Das war aber selbst vor Corona kaum so schlimm. Auch das Saarland hat theoretisch 7,5. Die stellen im Jahr aber 0-4 Leute ein, so dass die selbst bei 10-20 Bewerbern keinen müssen, der gerade 7,5 oder 7,6 hat und sich z.B. mangels Aussichten in NRW dort bewirbt.
Und momentan ist auch in den neuen BL ein deutlich höherer Andrang als früher. Ich bin schon längere Zeit im Justizdienst in Sachsen und meine drei neuen Kollegen aus den letzten, mit denen ich näheren Kontakt habe, haben ebenfalls VB im 2. Examen, teilweise noch Dr. Auch sonst sind in den ostdeutschen Ländern übrigens nicht überwiegend Richter, die im Westen die erforderlichen Noten nicht erreicht haben.
Wenn genug Kandidaten mit den Wunschnoten bzw. solcher die nah dran sind vorhanden sind, lädt man schlicht keine Leute ein, die das VB um mehr als 0,1-02 Punkte verfehlt haben. Dass jmd. im Gespräch aussortiert wird ist nämlich nicht so oft, als dass man nicht genug andere Kandidaten mit besseren Noten einladen könnte. Allerdings ist z.B. in Sachsen ohnehin unter 8 Punkten (formal) nichts möglich.
Was ich nicht bestätigen kann ist, dass bei den Gesprächen/ACs kaum jemand raus fliegt. Bin in Niedersachsen trotz VB im Zweiten vor einem Jahr nicht genommen worden, war dafür im AC in Hamm einer von nur zwei Leuten, die aus einer Gruppe von 8 ausgewählt wurden.
30.09.2020, 09:39
(29.09.2020, 09:23)Gast schrieb:(29.09.2020, 08:54)Gast schrieb:Wie in jedem anderen Flächenland auch dürften die Anforderungen in Sachsen sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob man gerne nach Dresden oder nach Görlitz will. Und in jedem Bundesland gibt es natürlich Leute mit VB im Zweiten. So weit, so trivial.(29.09.2020, 00:47)Gast schrieb:(28.09.2020, 21:23)Gast schrieb:Ja, es gibt Bundesländer in denen das die Mindestanforderungen übersteigt, z.B. Thüringen. Ob man den Job am Ende bekommt hängt denn auch weniger an den Noten als am Gespräch/AC. Da werden auch Leute mit Doppel-Gut weggeschickt, wenn die nicht gefallen. Ob das gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden. Ist halt wieder die ewige Frage, wie gut Examensnoten die juristische Qualität abbilden und ob es daneben noch andere messbare Kriterien gibt, die eine*n gute*n Richter*in ausmachen. Ich persönlich hab da wenig Bedenken auch Leute mit 2x 7,X Fälle entscheiden zu lassen. Denke nicht, dass das viel ändert. Auch als nach der Wende zeitweise in manchen Regionen Leute mit ausreichend Richter*in werden konnten, ist das Justizsystem nicht zusammen gebrochen. Es muss halt irgendwer entscheiden und die Bevölkerung muss die Entscheidung akzeptieren und für zumindest ausreichend gerecht halten. Das kann jemand mit 7 Punkten genauso leisten wie jemand mit 13.(28.09.2020, 17:41)Gast schrieb: Nein, tut es nicht. Schon vor Corona nicht und auf absehbare Zeit noch weniger.
Also troll hier nicht rum. Sonst verkommt der thread, wie so viele, zum Dauerfragethread, in welchem Land es denn möglich wäre, wie es mit 8,0 und 7,6 aussähe etc. Das nervt und hilft keinem.
Das reicht, definitiv!
Es kann doch nicht so schwer sein. Selbst wenn in Thüringen theoretisch die Mindestgrenze da bei 7,5 liegen sollte (weiß ich nicht), heißt dass nicht, dass man realistische Chancen hat. Wenn sich in einem Durchgang nur Leute mit 7,5-8 bewerben, mag man Chancen haben. Das war aber selbst vor Corona kaum so schlimm. Auch das Saarland hat theoretisch 7,5. Die stellen im Jahr aber 0-4 Leute ein, so dass die selbst bei 10-20 Bewerbern keinen müssen, der gerade 7,5 oder 7,6 hat und sich z.B. mangels Aussichten in NRW dort bewirbt.
Und momentan ist auch in den neuen BL ein deutlich höherer Andrang als früher. Ich bin schon längere Zeit im Justizdienst in Sachsen und meine drei neuen Kollegen aus den letzten, mit denen ich näheren Kontakt habe, haben ebenfalls VB im 2. Examen, teilweise noch Dr. Auch sonst sind in den ostdeutschen Ländern übrigens nicht überwiegend Richter, die im Westen die erforderlichen Noten nicht erreicht haben.
Wenn genug Kandidaten mit den Wunschnoten bzw. solcher die nah dran sind vorhanden sind, lädt man schlicht keine Leute ein, die das VB um mehr als 0,1-02 Punkte verfehlt haben. Dass jmd. im Gespräch aussortiert wird ist nämlich nicht so oft, als dass man nicht genug andere Kandidaten mit besseren Noten einladen könnte. Allerdings ist z.B. in Sachsen ohnehin unter 8 Punkten (formal) nichts möglich.
Was ich nicht bestätigen kann ist, dass bei den Gesprächen/ACs kaum jemand raus fliegt. Bin in Niedersachsen trotz VB im Zweiten vor einem Jahr nicht genommen worden, war dafür im AC in Hamm einer von nur zwei Leuten, die aus einer Gruppe von 8 ausgewählt wurden.
In NS vor einem Jahr mit VB nicht genommen?! Ich habe mich gestern für den Probedienst beworben, aber wie hoch müssen mittlerweile die Anforderungen sein, wenn man selbst in NS vor einem Jahr mit VB nicht reinkam. Dieses verdammte Corona ... :s
30.09.2020, 10:45
(30.09.2020, 09:39)Gast schrieb:Es hängt halt nicht nur an den Noten, auch wenn das viele hier nicht verstehen wollen. Man muss die eben auch im AC/Gespräch überzeugen. Wenn die da den Eindruck haben, man taugt nicht als Richter, hilft einem auch ein sehr gut nicht. Wobei man sich mit nem sehr gut wahrscheinlich schon ausgesprochen dumm anstellen muss.(29.09.2020, 09:23)Gast schrieb:(29.09.2020, 08:54)Gast schrieb:Wie in jedem anderen Flächenland auch dürften die Anforderungen in Sachsen sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob man gerne nach Dresden oder nach Görlitz will. Und in jedem Bundesland gibt es natürlich Leute mit VB im Zweiten. So weit, so trivial.(29.09.2020, 00:47)Gast schrieb:(28.09.2020, 21:23)Gast schrieb: Das reicht, definitiv!Ja, es gibt Bundesländer in denen das die Mindestanforderungen übersteigt, z.B. Thüringen. Ob man den Job am Ende bekommt hängt denn auch weniger an den Noten als am Gespräch/AC. Da werden auch Leute mit Doppel-Gut weggeschickt, wenn die nicht gefallen. Ob das gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden. Ist halt wieder die ewige Frage, wie gut Examensnoten die juristische Qualität abbilden und ob es daneben noch andere messbare Kriterien gibt, die eine*n gute*n Richter*in ausmachen. Ich persönlich hab da wenig Bedenken auch Leute mit 2x 7,X Fälle entscheiden zu lassen. Denke nicht, dass das viel ändert. Auch als nach der Wende zeitweise in manchen Regionen Leute mit ausreichend Richter*in werden konnten, ist das Justizsystem nicht zusammen gebrochen. Es muss halt irgendwer entscheiden und die Bevölkerung muss die Entscheidung akzeptieren und für zumindest ausreichend gerecht halten. Das kann jemand mit 7 Punkten genauso leisten wie jemand mit 13.
Es kann doch nicht so schwer sein. Selbst wenn in Thüringen theoretisch die Mindestgrenze da bei 7,5 liegen sollte (weiß ich nicht), heißt dass nicht, dass man realistische Chancen hat. Wenn sich in einem Durchgang nur Leute mit 7,5-8 bewerben, mag man Chancen haben. Das war aber selbst vor Corona kaum so schlimm. Auch das Saarland hat theoretisch 7,5. Die stellen im Jahr aber 0-4 Leute ein, so dass die selbst bei 10-20 Bewerbern keinen müssen, der gerade 7,5 oder 7,6 hat und sich z.B. mangels Aussichten in NRW dort bewirbt.
Und momentan ist auch in den neuen BL ein deutlich höherer Andrang als früher. Ich bin schon längere Zeit im Justizdienst in Sachsen und meine drei neuen Kollegen aus den letzten, mit denen ich näheren Kontakt habe, haben ebenfalls VB im 2. Examen, teilweise noch Dr. Auch sonst sind in den ostdeutschen Ländern übrigens nicht überwiegend Richter, die im Westen die erforderlichen Noten nicht erreicht haben.
Wenn genug Kandidaten mit den Wunschnoten bzw. solcher die nah dran sind vorhanden sind, lädt man schlicht keine Leute ein, die das VB um mehr als 0,1-02 Punkte verfehlt haben. Dass jmd. im Gespräch aussortiert wird ist nämlich nicht so oft, als dass man nicht genug andere Kandidaten mit besseren Noten einladen könnte. Allerdings ist z.B. in Sachsen ohnehin unter 8 Punkten (formal) nichts möglich.
Was ich nicht bestätigen kann ist, dass bei den Gesprächen/ACs kaum jemand raus fliegt. Bin in Niedersachsen trotz VB im Zweiten vor einem Jahr nicht genommen worden, war dafür im AC in Hamm einer von nur zwei Leuten, die aus einer Gruppe von 8 ausgewählt wurden.
In NS vor einem Jahr mit VB nicht genommen?! Ich habe mich gestern für den Probedienst beworben, aber wie hoch müssen mittlerweile die Anforderungen sein, wenn man selbst in NS vor einem Jahr mit VB nicht reinkam. Dieses verdammte Corona ... :s
Mit der Note weist man nur die fachliche Eignung nach.
30.09.2020, 19:33
(30.09.2020, 10:45)Gast schrieb:(30.09.2020, 09:39)Gast schrieb:Es hängt halt nicht nur an den Noten, auch wenn das viele hier nicht verstehen wollen. Man muss die eben auch im AC/Gespräch überzeugen. Wenn die da den Eindruck haben, man taugt nicht als Richter, hilft einem auch ein sehr gut nicht. Wobei man sich mit nem sehr gut wahrscheinlich schon ausgesprochen dumm anstellen muss.(29.09.2020, 09:23)Gast schrieb:(29.09.2020, 08:54)Gast schrieb:Wie in jedem anderen Flächenland auch dürften die Anforderungen in Sachsen sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob man gerne nach Dresden oder nach Görlitz will. Und in jedem Bundesland gibt es natürlich Leute mit VB im Zweiten. So weit, so trivial.(29.09.2020, 00:47)Gast schrieb: Ja, es gibt Bundesländer in denen das die Mindestanforderungen übersteigt, z.B. Thüringen. Ob man den Job am Ende bekommt hängt denn auch weniger an den Noten als am Gespräch/AC. Da werden auch Leute mit Doppel-Gut weggeschickt, wenn die nicht gefallen. Ob das gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden. Ist halt wieder die ewige Frage, wie gut Examensnoten die juristische Qualität abbilden und ob es daneben noch andere messbare Kriterien gibt, die eine*n gute*n Richter*in ausmachen. Ich persönlich hab da wenig Bedenken auch Leute mit 2x 7,X Fälle entscheiden zu lassen. Denke nicht, dass das viel ändert. Auch als nach der Wende zeitweise in manchen Regionen Leute mit ausreichend Richter*in werden konnten, ist das Justizsystem nicht zusammen gebrochen. Es muss halt irgendwer entscheiden und die Bevölkerung muss die Entscheidung akzeptieren und für zumindest ausreichend gerecht halten. Das kann jemand mit 7 Punkten genauso leisten wie jemand mit 13.
Es kann doch nicht so schwer sein. Selbst wenn in Thüringen theoretisch die Mindestgrenze da bei 7,5 liegen sollte (weiß ich nicht), heißt dass nicht, dass man realistische Chancen hat. Wenn sich in einem Durchgang nur Leute mit 7,5-8 bewerben, mag man Chancen haben. Das war aber selbst vor Corona kaum so schlimm. Auch das Saarland hat theoretisch 7,5. Die stellen im Jahr aber 0-4 Leute ein, so dass die selbst bei 10-20 Bewerbern keinen müssen, der gerade 7,5 oder 7,6 hat und sich z.B. mangels Aussichten in NRW dort bewirbt.
Und momentan ist auch in den neuen BL ein deutlich höherer Andrang als früher. Ich bin schon längere Zeit im Justizdienst in Sachsen und meine drei neuen Kollegen aus den letzten, mit denen ich näheren Kontakt habe, haben ebenfalls VB im 2. Examen, teilweise noch Dr. Auch sonst sind in den ostdeutschen Ländern übrigens nicht überwiegend Richter, die im Westen die erforderlichen Noten nicht erreicht haben.
Wenn genug Kandidaten mit den Wunschnoten bzw. solcher die nah dran sind vorhanden sind, lädt man schlicht keine Leute ein, die das VB um mehr als 0,1-02 Punkte verfehlt haben. Dass jmd. im Gespräch aussortiert wird ist nämlich nicht so oft, als dass man nicht genug andere Kandidaten mit besseren Noten einladen könnte. Allerdings ist z.B. in Sachsen ohnehin unter 8 Punkten (formal) nichts möglich.
Was ich nicht bestätigen kann ist, dass bei den Gesprächen/ACs kaum jemand raus fliegt. Bin in Niedersachsen trotz VB im Zweiten vor einem Jahr nicht genommen worden, war dafür im AC in Hamm einer von nur zwei Leuten, die aus einer Gruppe von 8 ausgewählt wurden.
In NS vor einem Jahr mit VB nicht genommen?! Ich habe mich gestern für den Probedienst beworben, aber wie hoch müssen mittlerweile die Anforderungen sein, wenn man selbst in NS vor einem Jahr mit VB nicht reinkam. Dieses verdammte Corona ... :s
Mit der Note weist man nur die fachliche Eignung nach.
Aber man braucht halt auch erstmal die Note, um überhaupt im AC überzeugen zu können. Und 9 Punkte sind schon ordentlich...
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
22.04.2025, 10:45
22.04.2025, 11:29
Das ist wirklich mal eine Ansage. 6,5 Punkte und insgesamt 14 Punkte.
Eigentlich müssten damit nun genügend Bewerber zu finden sein.
Eigentlich müssten damit nun genügend Bewerber zu finden sein.
22.04.2025, 12:14
(22.04.2025, 11:29)Besorgter Anwohner schrieb: Das ist wirklich mal eine Ansage. 6,5 Punkte und insgesamt 14 Punkte.
Eigentlich müssten damit nun genügend Bewerber zu finden sein.
Meiner Meinung nach der völlig falsche Ansatz. Die Justiz müsste halt einfach mal den Geldbeutel aufmachen und guten Leuten ein gutes Gehalt zahlen. Am Ende des Tages würde die Justiz damit vermutlich sogar weniger Geld ausgeben. Warum? Naja, der Jurist mit zwei mal zweistellig arbeitet im Durschnitt vermutlich einfach deutlich effizienter als der Jurist mit zwei mal 7 Punkten. Heißt: Dann muss ich statt 3 Leuten 4 Leute einstellen, um dasselbe Pensum an Erledigungen zu gewährleisten.
Bevor jetzt die große Empörungswelle über mich einbricht: Natürlich kann ein Jurist mit 7 Punkten der bessere Staatsanwalt oder Richter werden als der Jurist mit 13 Punkten, aber im Durchschnitt / in der Tendenz wird man wohl den Regelsatz aufstellen können, dass es dem 13 Punkte Juristen kraft seines juristischen Talentes und Wissens leichter fallen wird, schnell und gut zu arbeiten.