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Bewerbung Anlagen
Gast
Unregistered
 
#1
25.09.2020, 16:15
Hallo an alle!

Wie handhabt ihr es mit Anlagen für Bewerbungen? Fügt ihr beispielsweise alle Stations- und AG-Zeugnisse mit an? Oder reichen die examenszeugnisse und Abizeugnis?

Ich habe bisher immer alles mit hinzugefügt,weil meine Noten in diesen Zeugnissen super sind und zeigen,dass ich im Examen unter wert geblieben bin. 

Jetzt frage ich mich aber,ob das kontraproduktiv sein kann,weil die Anlagen dann so umfangreich werden.

LG
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Gast
Unregistered
 
#2
25.09.2020, 18:16
Ich hab einfach vorher angerufen und gefragt. Sollte dann immer so ziemlich alles anhängen (außer AG-Zeugnisse). Die Stationszeugnisse wurden auch in Bewerbungsgesprächen angesprochen.
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Gast
Unregistered
 
#3
25.09.2020, 18:42
(25.09.2020, 16:15)Gast schrieb:  Hallo an alle!

Wie handhabt ihr es mit Anlagen für Bewerbungen? Fügt ihr beispielsweise alle Stations- und AG-Zeugnisse mit an? Oder reichen die examenszeugnisse und Abizeugnis?

Ich habe bisher immer alles mit hinzugefügt,weil meine Noten in diesen Zeugnissen super sind und zeigen,dass ich im Examen unter wert geblieben bin. 

Jetzt frage ich mich aber,ob das kontraproduktiv sein kann,weil die Anlagen dann so umfangreich werden.

LG


Naja was verstehst du unter wert. Es ist absolut nichts phänomenal seltenes dass die Stationsteugnisse zweistellig sind und das Examen 5-6 Pkt. In den Zeugnissen fließt eine starke subjektive Komponente ein und es ist etwas ganz anderes die praktische Zeit zu bewerten, als 5-stündige Examensklausuren anonym zu schreiben und bewertet zu bekommen. Ich kenne niemanden, der in selben Stationszeugnissen durchweg 4-6 Pkt hat oder gar durchgefallen ist: im Examen ist ersteres aber der Großteil der Leute.
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Gast
Unregistered
 
#4
26.09.2020, 00:12
Daran sieht man mal wieder, dass die Examensnoten bzw. die Examensprüfungen selbst nicht ausssgekräftig für die spätere berufliche Tätigkeit sind. Anlernen kann man jeden Juristen gleich verwendbar, egal ob 4 oder 10 Punkte. Aber ersteren will man oft die Chance nicht geben wegen verquerem Elitedenken und Vorurteilen ("der hat ja nur das und das, der kann ja nicht so schlau sein, der produziert ja bestimmt Haftungsfälle, nehmen wir lieber den Strebertypen").
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Gast
Unregistered
 
#5
26.09.2020, 04:15
Nein, man kann eben nicht jeden gleich verwendbar anlernen. Und 10 Pkt machen dich genauso wenig zum „Streber“ als 4 Pkt zu einem Versager. Fakt ist aber nunmal, dass der 10 Pkt-Juristen mehr juristisch auf dem Kasten haben wird als der 4 Pkt Jurist, der es in 2 Examina (mit jeweils 2 möglichen Versuchen und beim 1. Examen sogar durch einen überwiegend hochziehenden Schwerpunktbereich) es nicht schafft, materiell-rechtlich (und im 2. Examen prozessrechtlich) überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen. Das hat auch was mit Begabung, Fleiß und Ehrgeiz zu tun und sind auch Attribute, die sich in den Noten wiederspiegeln. Keinem fliegen einfach so mal 10 Pkt zu, ohne dass er dafür nichts gemacht hat oder - und das ist das schöne an anonymen Klausuren - Papi da was drehen konnte.
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Gast
Unregistered
 
#6
26.09.2020, 06:17
(26.09.2020, 04:15)Gast schrieb:  Nein, man kann eben nicht jeden gleich verwendbar anlernen. Und 10 Pkt machen dich genauso wenig zum „Streber“ als 4 Pkt zu einem Versager. Fakt ist aber nunmal, dass der 10 Pkt-Juristen mehr juristisch auf dem Kasten haben wird als der 4 Pkt Jurist, der es in 2 Examina (mit jeweils 2 möglichen Versuchen und beim 1. Examen sogar durch einen überwiegend hochziehenden Schwerpunktbereich) es nicht schafft, materiell-rechtlich (und im 2. Examen prozessrechtlich) überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen. Das hat auch was mit Begabung, Fleiß und Ehrgeiz zu tun und sind auch Attribute, die sich in den Noten wiederspiegeln. Keinem fliegen einfach so mal 10 Pkt zu, ohne dass er dafür nichts gemacht hat oder - und das ist das schöne an anonymen Klausuren - Papi da was drehen konnte.

Doch, es kann einem sehr wohl zufliegen. Habe mich im 1. Examen über eine 9,5 Klausur gewundert. D.h. ein Korrektor hat mir 9 P. gegeben, der andere 10. Dabei hatte ich die Klausur gar nicht besser geschrieben als alle anderen, die nur mit ausreichend bewertet wurden. Es kommt sehr auf die einzelnen Klausuren an und was man für Korrektoren erwischt. Die Wahrscheinlichkeit ist bei dem gewollten Schnitt eben größer, dass man in fast jeder Klausur ausreichend bekommt, weil das den Schnitt eben senkt. Dass man in einer Klausur vb Fähigkeiten hat und sonst nur ausreichende ist auch ein Widerspruch.
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Gast
Unregistered
 
#7
26.09.2020, 07:30
Ich habe die Stationszeugnisse hinzugefügt und in der E-Mail samt Bewerbung mitgeteilt, dass die AG-Zeugnisse nachgereicht werden können, falls erwünscht.
Es hat keiner nachgefragt und ich wurde immer eingeladen.
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Gast
Unregistered
 
#8
26.09.2020, 10:12
(26.09.2020, 06:17)Gast schrieb:  
(26.09.2020, 04:15)Gast schrieb:  Nein, man kann eben nicht jeden gleich verwendbar anlernen. Und 10 Pkt machen dich genauso wenig zum „Streber“ als 4 Pkt zu einem Versager. Fakt ist aber nunmal, dass der 10 Pkt-Juristen mehr juristisch auf dem Kasten haben wird als der 4 Pkt Jurist, der es in 2 Examina (mit jeweils 2 möglichen Versuchen und beim 1. Examen sogar durch einen überwiegend hochziehenden Schwerpunktbereich) es nicht schafft, materiell-rechtlich (und im 2. Examen prozessrechtlich) überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen. Das hat auch was mit Begabung, Fleiß und Ehrgeiz zu tun und sind auch Attribute, die sich in den Noten wiederspiegeln. Keinem fliegen einfach so mal 10 Pkt zu, ohne dass er dafür nichts gemacht hat oder - und das ist das schöne an anonymen Klausuren - Papi da was drehen konnte.

Doch, es kann einem sehr wohl zufliegen. Habe mich im 1. Examen über eine 9,5 Klausur gewundert. D.h. ein Korrektor hat mir 9 P. gegeben, der andere 10. Dabei hatte ich die Klausur gar nicht besser geschrieben als alle anderen, die nur mit ausreichend bewertet wurden. Es kommt sehr auf die einzelnen Klausuren an und was man für Korrektoren erwischt. Die Wahrscheinlichkeit ist bei dem gewollten Schnitt eben größer, dass man in fast jeder Klausur ausreichend bekommt, weil das den Schnitt eben senkt. Dass man in einer Klausur vb Fähigkeiten hat und sonst nur ausreichende ist auch ein Widerspruch.


Das ist überhaupt kein Widerspruch - oder lagen dir im Abi auch alle Klausuren gleichermaßen? Wer „Hassgebiete“ in Klausuren erwischt oder Dinge, bei denen er auf Lücke gelernt hat, kann da schnell Pech haben. Ebenso wer vor Aufregung gar nicht weiß, wie er die Klausur angehen soll - aber auch da hebt sich der insgesamt überdurchschnittliche Jurist ab indem er aufgrund seines Könnens noch eine solide Grundstruktur hinbekommt.

Du kannst auch nicht behaupten, dass deine Lösung genauso war wie die aller anderen mit ausreichend; zum einen kennst du deren Klausuren nicht außer vom Erzählen und es macht mehr aus als nur fies und jenes gesehen zu haben. Ausreißer kann es natürlich immer mal geben. Aber auch Aufbau, Ausdruck etc sollte man nicht zu gering bemessen. Wie oft haben sich Leute in der Uni aufgeregt, weil ihre Lösung doch genau gleich sei (Klausur oder Hausarbeit) und der eine bekam 4 und der andere 9 Pkt: bei näherem hingucken stellt sich dann aber idR sehr schnell raus: ja, der Anfang und das Ergebnis sind vllt gleich - aber mittendrin zeigen sich gravierende Unterschiede. Nichts ungewöhnliches und einfach falsche Einschätzung der Studenten.
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Gast
Unregistered
 
#9
26.09.2020, 10:54
Jetzt nicht wieder ne "Was sagt das Examen aus?"-Diskussion. Jede*r, der/die hier mehr als zwei Threads angeklickt hat kennt die verschiedenen Meinungen dazu. Die bei denen es gut lief, denken das Examen ist der ultimative Kompetenzbeweis, die bei denen es nicht gut lief denken, es sage nichts aus. Das ist so ziemlich alles was man sicher dazu sagen kann.

Den Leuten, die denken es sage nichts aus steht es frei, selber Menschen nach anderen Kriterien einzustellen als der Examensnote sobald sie Personalverantwortung haben. Und genauso können sie die Einstellungsvoraussetzungen für den Justizdienst ändern, sobald sie politische Verantwortung haben. Bis dahin muss man damit leben, dass den Noten im Examen zumindest überwiegend ein gewisser Aussagewert zugesprochen wird.


Zum Thema: Ich habe die praktischen Zeugnisse dazu gepackt, dazu die Arbeitszeugnisse aus den beiden Kanzleien in denen ich neben Studium/Ref gejobbt habe. Angesprochen wurden die immer, wobei "immer" nur zwei Gespräche bei der Justiz in verschiedenen Bundesländern waren.
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Gast
Unregistered
 
#10
26.09.2020, 10:55
(26.09.2020, 10:54)Gast schrieb:  Jetzt nicht wieder ne "Was sagt das Examen aus?"-Diskussion. Jede*r, der/die hier mehr als zwei Threads angeklickt hat kennt die verschiedenen Meinungen dazu. Die bei denen es gut lief, denken das Examen ist der ultimative Kompetenzbeweis, die bei denen es nicht gut lief denken, es sage nichts aus. Das ist so ziemlich alles was man sicher dazu sagen kann.

Den Leuten, die denken es sage nichts aus steht es frei, selber Menschen nach anderen Kriterien einzustellen als der Examensnote sobald sie Personalverantwortung haben. Und genauso können sie die Einstellungsvoraussetzungen für den Justizdienst ändern, sobald sie politische Verantwortung haben. Bis dahin muss man damit leben, dass den Noten im Examen zumindest überwiegend ein gewisser Aussagewert zugesprochen wird.


Zum Thema: Ich habe die praktischen Zeugnisse dazu gepackt, dazu die Arbeitszeugnisse aus den beiden Kanzleien in denen ich neben Studium/Ref gejobbt habe. Angesprochen wurden die immer, wobei "immer" nur zwei Gespräche bei der Justiz in verschiedenen Bundesländern waren.
Sorry für die Zeichensetzung...es ist Samstag und ich hab noch leicht einen sitzen.
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