25.09.2020, 12:42
:D Freitags 13 Uhr ist klar, als Anwalt. Hast deine Kanzlei wohl mit dem öffentlichen Dienst verwechselt
25.09.2020, 12:46
Auch im öffentlichen Dienst werden idR mehr als 40 Stunden gearbeitet. Unter der Woche um 4 gehen, heißt idR dass dort um 6/7 angefangen wurde - also quasi genauso wie von 9-19 in einer Kanzlei. Und wenn man jeden Tag Mo-Do etwas länger macht, kann man im Rahmen der Gleitzeit eben am Freitag (wo man auch um 6/7 angefangen hat) um 1 oder so gehen. Denkt erstmal nach, bevor ihr den ÖD immer pauschal abwertet, die meisten fangen hier echt früh an! Und wer nicht, muss bei einer Vollzeitstelle gleichfalls in den Abend reinarbeiten..
25.09.2020, 13:18
im Schnitt 50 Stunden, frei einteilbar, 70k
25.09.2020, 17:24
(25.09.2020, 12:04)roadrunner schrieb:(25.09.2020, 10:04)Heume schrieb: Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei für 80k (zweites Berufsjahr), Montag bis Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Fühle mich wohl und kann mit dem eher geringen Gehalt gut leben, zumal nächstes Jahr eine Gehaltserhöhung auf 90k ansteht.
Das klingt doch wirklich nach nem guten Deal. Darf man fragen in welchem Bereich und welcher Region du tätig bist?
Heilbronn, Verkehrs- und Versicherungsrecht.
25.09.2020, 18:15
(25.09.2020, 17:24)Heume schrieb:(25.09.2020, 12:04)roadrunner schrieb:(25.09.2020, 10:04)Heume schrieb: Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei für 80k (zweites Berufsjahr), Montag bis Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Fühle mich wohl und kann mit dem eher geringen Gehalt gut leben, zumal nächstes Jahr eine Gehaltserhöhung auf 90k ansteht.
Das klingt doch wirklich nach nem guten Deal. Darf man fragen in welchem Bereich und welcher Region du tätig bist?
Heilbronn, Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Lol genau. Und die löhnen 80k, bei den Rechtsgebieten und den Arbeitszeiten.
25.09.2020, 19:38
(25.09.2020, 18:15)Gast schrieb:(25.09.2020, 17:24)Heume schrieb:(25.09.2020, 12:04)roadrunner schrieb:(25.09.2020, 10:04)Heume schrieb: Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei für 80k (zweites Berufsjahr), Montag bis Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Fühle mich wohl und kann mit dem eher geringen Gehalt gut leben, zumal nächstes Jahr eine Gehaltserhöhung auf 90k ansteht.
Das klingt doch wirklich nach nem guten Deal. Darf man fragen in welchem Bereich und welcher Region du tätig bist?
Heilbronn, Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Lol genau. Und die löhnen 80k, bei den Rechtsgebieten und den Arbeitszeiten.
Da ist wohl einer einfach neidisch..
25.09.2020, 20:46
(25.09.2020, 12:46)ÖD Düsseldorf schrieb: Auch im öffentlichen Dienst werden idR mehr als 40 Stunden gearbeitet. Unter der Woche um 4 gehen, heißt idR dass dort um 6/7 angefangen wurde - also quasi genauso wie von 9-19 in einer Kanzlei. Und wenn man jeden Tag Mo-Do etwas länger macht, kann man im Rahmen der Gleitzeit eben am Freitag (wo man auch um 6/7 angefangen hat) um 1 oder so gehen. Denkt erstmal nach, bevor ihr den ÖD immer pauschal abwertet, die meisten fangen hier echt früh an! Und wer nicht, muss bei einer Vollzeitstelle gleichfalls in den Abend reinarbeiten..
Die bauen aber ab :rolleyes: anders als Anwälte oder Richter.
26.09.2020, 14:02
(25.09.2020, 18:15)Gast schrieb:(25.09.2020, 17:24)Heume schrieb:(25.09.2020, 12:04)roadrunner schrieb:(25.09.2020, 10:04)Heume schrieb: Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei für 80k (zweites Berufsjahr), Montag bis Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Fühle mich wohl und kann mit dem eher geringen Gehalt gut leben, zumal nächstes Jahr eine Gehaltserhöhung auf 90k ansteht.
Das klingt doch wirklich nach nem guten Deal. Darf man fragen in welchem Bereich und welcher Region du tätig bist?
Heilbronn, Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Lol genau. Und die löhnen 80k, bei den Rechtsgebieten und den Arbeitszeiten.
Warum nicht? Ein Kumpel arbeitet bei einer deutschen Niederlassung einer asiatischen Bank und bekommt 85k für eine 35-Stunden-Woche. Er ist allerdings schon im dritten Berufsjahr und musste am Anfang auch mehr für weniger Geld arbeiten.
26.09.2020, 15:26
(25.09.2020, 12:46)ÖD Düsseldorf schrieb: Auch im öffentlichen Dienst werden idR mehr als 40 Stunden gearbeitet. Unter der Woche um 4 gehen, heißt idR dass dort um 6/7 angefangen wurde - also quasi genauso wie von 9-19 in einer Kanzlei. Und wenn man jeden Tag Mo-Do etwas länger macht, kann man im Rahmen der Gleitzeit eben am Freitag (wo man auch um 6/7 angefangen hat) um 1 oder so gehen. Denkt erstmal nach, bevor ihr den ÖD immer pauschal abwertet, die meisten fangen hier echt früh an! Und wer nicht, muss bei einer Vollzeitstelle gleichfalls in den Abend reinarbeiten..
Effektiv arbeitet man täglich eh nur 3 Std. im ÖD egal wie lange man da ist. Der Rest der Präsenzkulturzeit im ÖD dient dem sich auf dem Flur blicken lassen, Tratsch in der Teeküche und dem langsamen Kaffee Trinken.
Wer seine Arbeit zu schnell erledigt wird schief angeguckt. Ebenso, wer sich nicht ständig am Flurfunk mit den "Kollegen" beteiligt, auch wenn man nur Referendar ist.
26.09.2020, 16:53
(26.09.2020, 14:02)Kulu schrieb:(25.09.2020, 18:15)Gast schrieb:(25.09.2020, 17:24)Heume schrieb:(25.09.2020, 12:04)roadrunner schrieb:(25.09.2020, 10:04)Heume schrieb: Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei für 80k (zweites Berufsjahr), Montag bis Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Fühle mich wohl und kann mit dem eher geringen Gehalt gut leben, zumal nächstes Jahr eine Gehaltserhöhung auf 90k ansteht.
Das klingt doch wirklich nach nem guten Deal. Darf man fragen in welchem Bereich und welcher Region du tätig bist?
Heilbronn, Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Lol genau. Und die löhnen 80k, bei den Rechtsgebieten und den Arbeitszeiten.
Warum nicht? Ein Kumpel arbeitet bei einer deutschen Niederlassung einer asiatischen Bank und bekommt 85k für eine 35-Stunden-Woche. Er ist allerdings schon im dritten Berufsjahr und musste am Anfang auch mehr für weniger Geld arbeiten.
Inhouse bei einer asiatischen Bank ≠ Rechtsanwalt bei einer Kanzlei in Hintertupfingen im Verkehrsrecht