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Materielles Recht
Gast
Unregistered
 
#11
21.09.2020, 11:02
Inhaltlich? Definitiv, wenn man Werbeinhalte als solche begreift.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#12
21.09.2020, 11:05
Achtung Werbung :-) Ich hatte mal so ein blaues Übersichtsskript von Hemmer für BWLer. Ist ernst gemeint. Das ist gut, um auch als Jurist wieder in die Grundlagen reinzukommen, wenn man zB längere Pausen hatte nach dem Studium oder sonstwarum größere Lücken.

Dann ist das Fundament wieder da, auf dem man dann aufbauen kann.

VG
Torsten K.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2020, 11:14 von T. Kaiser.)
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Gast
Unregistered
 
#13
21.09.2020, 11:08
Geschickt.

Wenn VW in Werbespots nebenbei Tesla "bewirbt", bekommt VW den Spot ja auch kostenlos.
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Gast
Unregistered
 
#14
21.09.2020, 12:07
(21.09.2020, 10:17)Gast schrieb:  Müssen Beiträge von gewerblichen Repetitoren nach UWG als Werbung gekennzeichnet werden? Bin leider kein Held im gewerblichen Rechtsschutz.

Habe das Ref nun gerade hinter mir. Die Posts von Torsten Kaiser hier im Forum waren mir allesamt immer wieder enorm hilfreich. Wir können doch froh sein, dass er hier free4all aus seiner Erfahrung schöpft und uns gute Anregungen und Tipps gibt.
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Gast
Unregistered
 
#15
21.09.2020, 12:09
"Allesamt"? Ist das nicht ein bisschen zu dick aufgetragen?

Da Herr Kaiser ja selber immer in Richtung "Missbrauch der Gast-Funktion" spekuliert, kann man dies in diesem Falle gleichfalls.
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Gast
Unregistered
 
#16
21.09.2020, 12:09
(21.09.2020, 12:07)Gast schrieb:  
(21.09.2020, 10:17)Gast schrieb:  Müssen Beiträge von gewerblichen Repetitoren nach UWG als Werbung gekennzeichnet werden? Bin leider kein Held im gewerblichen Rechtsschutz.

Habe das Ref nun gerade hinter mir. Die Posts von Torsten Kaiser hier im Forum waren mir allesamt immer wieder enorm hilfreich. Wir können doch froh sein, dass er hier free4all aus seiner Erfahrung schöpft und uns gute Anregungen und Tipps gibt.

Amen. Dass er daneben seine eigenen Skripte und Kurse empfiehlt, kann man ja nun nicht ernsthaft als UWG-relevant einstufen und wieder und wieder bemängeln.
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Gast
Unregistered
 
#17
21.09.2020, 12:22
(21.09.2020, 12:09)Gast schrieb:  
(21.09.2020, 12:07)Gast schrieb:  
(21.09.2020, 10:17)Gast schrieb:  Müssen Beiträge von gewerblichen Repetitoren nach UWG als Werbung gekennzeichnet werden? Bin leider kein Held im gewerblichen Rechtsschutz.

Habe das Ref nun gerade hinter mir. Die Posts von Torsten Kaiser hier im Forum waren mir allesamt immer wieder enorm hilfreich. Wir können doch froh sein, dass er hier free4all aus seiner Erfahrung schöpft und uns gute Anregungen und Tipps gibt.

Amen. Dass er daneben seine eigenen Skripte und Kurse empfiehlt, kann man ja nun nicht ernsthaft als UWG-relevant einstufen und wieder und wieder bemängeln.

Ganz zu schweigen davon, dass die Konkurrenz (in HH) halt echt nur Schrott verkauft. Bin damals nach sehr guten Erfahrungen bei Alpmann Schmidt fürs erste Examen erneut zu Alpmann gegangen. Da war ich dann völlig enttäuscht. (Fliesenfall mit allen 4 Meinungen in einer Stunde durchgepredigt? Srsly?) Dann zu Hemmer. Gleicher Schrott. Beide haben im Wesentlichen ihre Unterlagen aus dem 1Stx-Kurs abgeschrieben und mit neuem Briefkopf versehen. So bereitet man niemanden erfolgreich aufs zweite vor. 

Kaiser hingegen ist tatsächlich sehr fokussiert auf das Feintuning bei unterstellter Kenntnis der Basics des materiellen 1Stx-Rechts. Insbesondere die ZR-Wochenendkurse waren ihr Geld wert. Die Skripte zum prozessualen Recht waren dann die perfekte Ergänzung. Dazu konnte ich mich vor den scharfen Klausuren 3-4 Mal mit kleinen Fragen an das Kaiserteam wenden, die mir dann sofort und auf dem kurzen Dienstweg beantwortet wurden. Um allerdings auch ein negatives Wort zu verlieren: Der Klausurenkurs hat mir nicht gefallen. Die SVe waren im ZR zu umfangreich und im SR unsauber. Dazu hab ich oft zu lange (3 Wo) auf die Korrekturen warten müssen. Auf eine Klausur (aus Januar 2020) warte ich im Übrigen bis heute^^ 

tl;dr: Kaiser hat völlig zurecht den Ruf verdient, der beste Laden am Markt zu sein. Der Klausurenkurs hat allerdings ne Reform verdient.
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GastHe
Unregistered
 
#18
21.09.2020, 13:24
Ich habe aus einem Mix von den Kaiserskripten und den JI Karteikarten gelernt und bin damit gefühlt ganz gut gefahren. Die Kaiserskripten haben mE den Vorteil, wirklich alles abzudecken, womit man im Examen rechnen kann (und kommt etwas ungewöhnliches dran, wie fast immer, heißt es eh improvisieren). Die JI Karten fand ich sehr verständlich und zum Teil haben sich bei mir hierdurch einige Themen zum ersten Mal wirklich erschlossen, weil sie auf das simpelste heruntergebrochen wurden. Dazu empfand ich die Kaiser Wochenendkurse im Strafrecht und Zivilrecht als hilfreich. Außerdem würde ich regelmäßig die Klausuren am Gericht mitschreiben. 
Daneben gibt es mE ein paar Aufsätze, die ich sehr empfehlen kann (ohne leider eine Fundstelle parat zu haben...). Waren aber glaube ich in der JA, zum einen eine Aufsatzreihe zur Kautelarklausur, zum anderen den Kaiseraufsatz zu den Abschleppfällen.
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Gast
Unregistered
 
#19
21.09.2020, 13:48
Hör dir den Kurs materielles Zivilrecht bei Kaiser an und schreib mit. Dann hast du ein rund 25 seitiges Skript, womit du 90% der Klausuren lösen kannst. Rest eben in ausführlicheren Skripten nachlesen. Ich hab materielles jedenfalls so gelernt und bin gut durchs Examen gekommen.

Im Örecht hab ich mir vor allem Übersichten von meinem Rep aus dem 1. angeguckt und natürlich die Klassiker wie abschleppen, Polizei und sowas, kamen aber Fälle dran - und aus meienr bisherigen Erfahrung ist das im Örecht auch nicht ungewöhnlich - bei denen man in materieller Hinsicht eher nur ein Aufbauschema im Kopf haben musste und den Rest mit dem Sachverhalt füllen muss.

Strafrecht hab ich materiell kaum wiederholt, einmal Karteikarten durch aber wusste noch recht viel und wenn nicht --> Blick in den Kommentar
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Strafrecht
Unregistered
 
#20
21.09.2020, 23:11
Im Strafrecht habe ich das materielle Recht nie wiederholt, nur die jeweiligen Klausurtypen. Kommentar reicht völlig.
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