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Materielles Recht
materielle
Unregistered
 
#1
21.09.2020, 08:30
Heyho,

womit habt ihr das materielle Recht wiederholt? Finde die Skripte von Kaiser teilweise derbe überladen zum "schnellen" Wiederholen. Hat jemand Erfahrungen mit den Skripten von JI ? Oder hat es jemand gänzlich anders gemacht?
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Gast
Unregistered
 
#2
21.09.2020, 08:35
Hemmer, die... Fälle im... Recht. 

Kein Witz. So kann man fallbezogen die Konstellationen schnell lernen und wiederholen. 

Ich habe daneben auch andere Bücher gelesen, etwa Jäger, StrafR AT und BT sowie Kaiser, mat ZR und Kaiser, mat ÖR.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#3
21.09.2020, 08:53
Zum schnellen "Reinkommen" ins mat. ZR Übersichtsskripten zB von Hemmer.

Irgendwann solltest du aber m.E. schon dich mit den Themen aus dem Kaiser mat. ZR-Skript auseinandersetzen, denn die stammen ja alle aus den Examensklausuren, die du schreiben wirst! Da kann man die Augen nicht vor verschließen. Wenn man sich aber reingefuchst hat, dann geht es. Hab Mut!


Gruss
Torsten K.
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Gast
Unregistered
 
#4
21.09.2020, 08:54
Mit den Kaiser Skripten und dazu (in Maßen) den eigenen Unterlagen zum ersten, soweit sie auch fürs zweite Sinn machen. 

Klar sind die Kaiser Skripte dick aber zu den jeweiligen einzelnen Themen fand ich die nicht zu überladen :)
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Gast
Unregistered
 
#5
21.09.2020, 09:51
Ergänzend zu den Kaiserskripten kann ich die Crashkursskripte von JI empfehlen.
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Gast
Unregistered
 
#6
21.09.2020, 10:17
Müssen Beiträge von gewerblichen Repetitoren nach UWG als Werbung gekennzeichnet werden? Bin leider kein Held im gewerblichen Rechtsschutz.
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UWG-Experte
Unregistered
 
#7
21.09.2020, 10:52
(21.09.2020, 10:17)Gast schrieb:  Müssen Beiträge von gewerblichen Repetitoren nach UWG als Werbung gekennzeichnet werden? Bin leider kein Held im gewerblichen Rechtsschutz.

Nein, da gibt es einen Ausnahmetatbeatand, wenn fairerweise gleichzeitig ein Konkurrenzprodukt empfohlen wird. Hier ist also nicht nur die Antwort in der Sache vollkommen korrekt, sondern auch rechtlich einwandfrei.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#8
21.09.2020, 10:56
(21.09.2020, 10:17)Gast schrieb:  Müssen Beiträge von gewerblichen Repetitoren nach UWG als Werbung gekennzeichnet werden? Bin leider kein Held im gewerblichen Rechtsschutz.

Willst du dich wieder über mich aufregen, wenn ich was poste, das nicht deinen Maßstäben genügt? Ich habe wenigstens inhaltlich auf die Frage geantwortet. Und du? Bleib dochmal entspannt!!
VG
Torsten K.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2020, 10:57 von T. Kaiser.)
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Gast
Unregistered
 
#9
21.09.2020, 10:59
(21.09.2020, 08:53)T. Kaiser schrieb:  Zum schnellen "Reinkommen" ins mat. ZR Übersichtsskripten zB von Hemmer.

Irgendwann solltest du aber m.E. schon dich mit den Themen aus dem Kaiser mat. ZR-Skript auseinandersetzen, denn die stammen ja alle aus den Examensklausuren, die du schreiben wirst! Da kann man die Augen nicht vor verschließen. Wenn man sich aber reingefuchst hat, dann geht es. Hab Mut!


Gruss
Torsten K.


Haben Sie Mut und kaufen Sie meine Produkte.

Alibimäßig kurz die Konkurrenz empfehlen, um die Werbung nicht zu dreist zu gestalten.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#10
21.09.2020, 11:01
(21.09.2020, 10:59)Gast schrieb:  
(21.09.2020, 08:53)T. Kaiser schrieb:  Zum schnellen "Reinkommen" ins mat. ZR Übersichtsskripten zB von Hemmer.

Irgendwann solltest du aber m.E. schon dich mit den Themen aus dem Kaiser mat. ZR-Skript auseinandersetzen, denn die stammen ja alle aus den Examensklausuren, die du schreiben wirst! Da kann man die Augen nicht vor verschließen. Wenn man sich aber reingefuchst hat, dann geht es. Hab Mut!


Gruss
Torsten K.


Haben Sie Mut und kaufen Sie meine Produkte.

Alibimäßig kurz die Konkurrenz empfehlen, um die Werbung nicht zu dreist zu gestalten.

Willst du dich wieder über mich aufregen, wenn ich was poste, das nicht deinen Maßstäben genügt? Ich habe wenigstens inhaltlich auf die Frage geantwortet. Und du? Bleib dochmal entspannt!!
VG
Torsten K.
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