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Klausuren Juli 2016
Nds19
Unregistered
 
#341
14.07.2016, 14:24
In Niedersachsen war heute die Wahlrechtsklausur im ÖR:

Nachbar wohnt im reinen Baugebiet, nebenan ist ein Park mit Trimm-Dich-Pfad zur sportlichen Betätigung,
er will Bäume im Abstand von 20 Metern zu seinem grundstück entfernt haben (aus § 59 NNachbG) und Beseitigung des Trimm-Dich-Pfades, da er so Menschen beim Sport zusehen muss, die nicht immer "ansehnlich" aussehen.

Klageerwiderung musste für BM erstellt werden und Vermerk zur Zulässigkeit der Klage (mit Verweis des Rechtsstreits von der Zivilgerichtsbarkeit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit).

Ich habe im ersten Fall § 59 NNachbG wegen § 58 II NNachbarG scheitern lassen und auch Verkehrssicherungspflicht diskutiert

und wegen dem trimmdichpfad § 3 BImSchG iVm § 22 BImSchG, dabei § 15 I 1 BauNVO, Gebietserhaltungsanspruch (gilt nur innerhalb des Baugebiets; hier aber angrenzende unterschiedliche Baugebeite), dann § 15 I 2 BAuNVO, auch Grenzabstand aus § 5 BauNVO diskutiert
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Gast
Unregistered
 
#342
14.07.2016, 14:31
(14.07.2016, 14:24)Nds19 schrieb:  In Niedersachsen war heute die Wahlrechtsklausur im ÖR:

Nachbar wohnt im reinen Baugebiet, nebenan ist ein Park mit Trimm-Dich-Pfad zur sportlichen Betätigung,
er will Bäume im Abstand von 20 Metern zu seinem grundstück entfernt haben (aus § 59 NNachbG) und Beseitigung des Trimm-Dich-Pfades, da er so Menschen beim Sport zusehen muss, die nicht immer "ansehnlich" aussehen.

Klageerwiderung musste für BM erstellt werden und Vermerk zur Zulässigkeit der Klage (mit Verweis des Rechtsstreits von der Zivilgerichtsbarkeit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit).

Ich habe im ersten Fall § 59 NNachbG wegen § 58 II NNachbarG scheitern lassen und auch Verkehrssicherungspflicht diskutiert

und wegen dem trimmdichpfad § 3 BImSchG iVm § 22 BImSchG, dabei § 15 I 1 BauNVO, Gebietserhaltungsanspruch (gilt nur innerhalb des Baugebiets; hier aber angrenzende unterschiedliche Baugebeite), dann § 15 I 2 BAuNVO, auch Grenzabstand aus § 5 BauNVO diskutiert

Lag denn der Mindestabstand von 4 m vor? Den beseitigungsandpruch habe ich über den allgemeinen unterlassungsA konstruiert wegen (nicht gegebener) Verletzung drittschützender Norm (30BauGB, 15 I 2 BNVO, 5 I2 NbauO, 3 III NBauO.)
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Nds19
Unregistered
 
#343
14.07.2016, 14:39
Der Mindestabstand von 4 Metern wurde unterschritten, deshalb hatte der Nachbar grds. Beseitigungsanspruch zu den Bäumen, aber Bäume waren länger als 5 Jahre da (§ 58 II NNachbG), da ist Beseitigng ausgeschlossen

Mindestabstand zur Trimm-Dich-Anlage war 2,90 Meter, msuss grds 3 Meter sein jedoch keine bauliche ANlage mit ähnlicher WIrkung wie Gebäude

Beseitigung der Bäume aus § 59 I NNachbG
Beseitigung der Trimm-Dich-Anlage aus dem Anspruch den du genommen hast, man kann dabei noch analog § 906, 1004 BGB schreiben
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Gast
Unregistered
 
#344
14.07.2016, 14:42
(14.07.2016, 14:39)Nds19 schrieb:  Der Mindestabstand von 4 Metern wurde unterschritten, deshalb hatte der Nachbar grds. Beseitigungsanspruch zu den Bäumen, aber Bäume waren länger als 5 Jahre da (§ 58 II NNachbG), da ist Beseitigng ausgeschlossen

Mindestabstand zur Trimm-Dich-Anlage war 2,90 Meter, msuss grds 3 Meter sein jedoch keine bauliche ANlage mit ähnlicher WIrkung wie Gebäude

Beseitigung der Bäume aus § 59 I NNachbG
Beseitigung der Trimm-Dich-Anlage aus dem Anspruch den du genommen hast, man kann dabei noch analog § 906, 1004 BGB schreiben

Ach du meinst 59 II NR 2? Der war doch laut BV ausgeschlossen?Huh
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gude laune
Unregistered
 
#345
Information  14.07.2016, 14:47
wie sieht aus mit der Zulässigkeit, was habt ihr da geschrieben? hab die als vorangestellter vermerk unter 1. vor der Klageerwiderung behandelt..
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Nds19
Unregistered
 
#346
14.07.2016, 14:51
Ich habe die Zulässigkeit in einen Vermerk nach der Klageerwiderung gepackt

War § 59 II NNachbG ausgeschlossen?
Da stand ganz hinten was zu § 59 NNachbG, aber ich weiß nicht mehr was.
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Gast
Unregistered
 
#347
14.07.2016, 14:53
(14.07.2016, 14:51)Nds19 schrieb:  Ich habe die Zulässigkeit in einen Vermerk nach der Klageerwiderung gepackt

War § 59 II NNachbG ausgeschlossen?
Da stand ganz hinten was zu § 59 NNachbG, aber ich weiß nicht mehr was.


Lt. BV war, soweit ich es richtig verstanden habe, kein Ausschluss des Anspruchs aus 59 I anzunehmen.
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Nds19
Unregistered
 
#348
14.07.2016, 14:55
Zulässigkeit:
- Verweis an VG bindend, 17a II 2 GVG
- allgemeine LK, da Beseitigung kein VA
-Klagebefugnis analog § 42 II VwGo notwendig (Verletzung § 59 NNachbG oder § 14 I, 2 I GG)
- kein Vorverfahren bei LK
- vorheriger ANtrag wurde gestellt

Zulässigekit war also ein Mini-Teil, nichts wildes
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Nds19
Unregistered
 
#349
14.07.2016, 14:58
Lt. BV war, soweit ich es richtig verstanden habe, kein Ausschluss des Anspruchs aus 59 I anzunehmen.
[/quote]

Ok, ich habe den Ausschluss angenommen, wer lesen kann ist klar im Vorteil - ich also nicht! Mist!

Wie hast du das dann gemacht?
Teil-Anerkenntnis? Und Forstamt mit Verfügung zur Rodung beauftragt?

Hmh,... deshalb bin ich wohl pünktlich fertig geworden :-)
Das hab ich nämlich nicht
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gude laune
Unregistered
 
#350
14.07.2016, 15:06
(14.07.2016, 14:55)Nds19 schrieb:  Zulässigkeit:
- Verweis an VG bindend, 17a II 2 GVG
- allgemeine LK, da Beseitigung kein VA
-Klagebefugnis analog § 42 II VwGo notwendig (Verletzung § 59 NNachbG oder § 14 I, 2 I GG)
- kein Vorverfahren bei LK
- vorheriger ANtrag wurde gestellt

Zulässigekit war also ein Mini-Teil, nichts wildes




prima und ich dachte schon ich habe irgendwas übersehen :)
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