18.09.2020, 16:39
19.09.2020, 06:06
Während der mündlichen Prüfung ist die "Dichte" des abgefragten viel größer. Wenn du in einer Klausur eine Anfechtungsklage abarbeitest, dann lieferst du dort nicht 5 Stunden lang juristische Brillianz ab. Du sitzt zunächst 1 Stunde am SV und einer Skizze, vielleicht uach länger. Dann schreibst du eine Zeit lang "Textbausteine" herunter oder spulst irgendwelche Schemata ab, die in quasi jeder Klausur gefragt sind und die auch quasi jeder deiner Mitprüflinge genau so abliefert. Der "Prüfungswert" dieser Anteile ist nicht soooo hoch.
In jeder Klausur sind letztlich nur ein paar Probleme/Konstellationen drin, bei denen du nicht zur zeigen kannst, dass du Jurist bist, sondern was für ein Jurist du bist. Jede Klausur hat solche Konstellationen/Probleme auf unterschiedlichen Schwierigkeitsniveaus, damit sowohl der 4P- als auch der 18P-Kandidat sich dort austoben können. Die Zeit, in der du dann wirklich jurisitsche Gedankenarbeit auf deinem "Niveau" zu Papier bringt, liegt bei wietem nicht bei 5 Stunden.
In der mündlichen Prüfung kann der Prüfer direkt auf die interessanten Aspekte des Fall springen. Du bekommst nur Fragen, die deinem "Niveau" angepasst sind. Mit ein paar kurzen Nachfragen kann der Prüfer auch schnell nachvollziehen, ob die richtige Antwort wirklich auf Verständnis beruhte oder ob die falsche Antwort nicht nur auf einem Missverständnis oder einem kurzen "auf-dem-Schlauch-Stehen" beruhte (in der Klausur muss der Korrektor die richtige/falsche Antwort so nehmen wie sie dort steht).
Die mündliche Prüfung enthält pro Minute also "mehr Jura", gibt den Prüfern mehr Eindruck und erlaubt mehr Differenzierung. Ich sage nicht, dass jetzt ein bestimmtes Verhältnis bei der Gewichtung gut oder schlecht wäre. Ich sage nur, dass der Vergleich "40 Stunden und 40 Minuten" nicht so einfach zu machen ist.
Die mündliche Prüfung ist ja nun nicht nur eine mündlich vorgetragene Klausur. Das gilt schon eher für den Vortrag. Und siehe da, der Vortrag wird (je nach Bundesland) tatsächlich genau so gewichtet wie eine einzelne Klausur (und wird sogar von 3 statt nur 2 Prüfern bewertet). Gerade der Vortrag zeigt, dass ein bloßer Vergleich der zeitlichen Inanspruchnahme nicht zieht: eine Lösung ist mündlich einfach schneller vorgetragen als schriftlich).
In jeder Klausur sind letztlich nur ein paar Probleme/Konstellationen drin, bei denen du nicht zur zeigen kannst, dass du Jurist bist, sondern was für ein Jurist du bist. Jede Klausur hat solche Konstellationen/Probleme auf unterschiedlichen Schwierigkeitsniveaus, damit sowohl der 4P- als auch der 18P-Kandidat sich dort austoben können. Die Zeit, in der du dann wirklich jurisitsche Gedankenarbeit auf deinem "Niveau" zu Papier bringt, liegt bei wietem nicht bei 5 Stunden.
In der mündlichen Prüfung kann der Prüfer direkt auf die interessanten Aspekte des Fall springen. Du bekommst nur Fragen, die deinem "Niveau" angepasst sind. Mit ein paar kurzen Nachfragen kann der Prüfer auch schnell nachvollziehen, ob die richtige Antwort wirklich auf Verständnis beruhte oder ob die falsche Antwort nicht nur auf einem Missverständnis oder einem kurzen "auf-dem-Schlauch-Stehen" beruhte (in der Klausur muss der Korrektor die richtige/falsche Antwort so nehmen wie sie dort steht).
Die mündliche Prüfung enthält pro Minute also "mehr Jura", gibt den Prüfern mehr Eindruck und erlaubt mehr Differenzierung. Ich sage nicht, dass jetzt ein bestimmtes Verhältnis bei der Gewichtung gut oder schlecht wäre. Ich sage nur, dass der Vergleich "40 Stunden und 40 Minuten" nicht so einfach zu machen ist.
Die mündliche Prüfung ist ja nun nicht nur eine mündlich vorgetragene Klausur. Das gilt schon eher für den Vortrag. Und siehe da, der Vortrag wird (je nach Bundesland) tatsächlich genau so gewichtet wie eine einzelne Klausur (und wird sogar von 3 statt nur 2 Prüfern bewertet). Gerade der Vortrag zeigt, dass ein bloßer Vergleich der zeitlichen Inanspruchnahme nicht zieht: eine Lösung ist mündlich einfach schneller vorgetragen als schriftlich).
19.09.2020, 07:28
(19.09.2020, 06:06)Gast schrieb: Während der mündlichen Prüfung ist die "Dichte" des abgefragten viel größer. Wenn du in einer Klausur eine Anfechtungsklage abarbeitest, dann lieferst du dort nicht 5 Stunden lang juristische Brillianz ab. Du sitzt zunächst 1 Stunde am SV und einer Skizze, vielleicht uach länger. Dann schreibst du eine Zeit lang "Textbausteine" herunter oder spulst irgendwelche Schemata ab, die in quasi jeder Klausur gefragt sind und die auch quasi jeder deiner Mitprüflinge genau so abliefert. Der "Prüfungswert" dieser Anteile ist nicht soooo hoch.
In jeder Klausur sind letztlich nur ein paar Probleme/Konstellationen drin, bei denen du nicht zur zeigen kannst, dass du Jurist bist, sondern was für ein Jurist du bist. Jede Klausur hat solche Konstellationen/Probleme auf unterschiedlichen Schwierigkeitsniveaus, damit sowohl der 4P- als auch der 18P-Kandidat sich dort austoben können. Die Zeit, in der du dann wirklich jurisitsche Gedankenarbeit auf deinem "Niveau" zu Papier bringt, liegt bei wietem nicht bei 5 Stunden.
In der mündlichen Prüfung kann der Prüfer direkt auf die interessanten Aspekte des Fall springen. Du bekommst nur Fragen, die deinem "Niveau" angepasst sind. Mit ein paar kurzen Nachfragen kann der Prüfer auch schnell nachvollziehen, ob die richtige Antwort wirklich auf Verständnis beruhte oder ob die falsche Antwort nicht nur auf einem Missverständnis oder einem kurzen "auf-dem-Schlauch-Stehen" beruhte (in der Klausur muss der Korrektor die richtige/falsche Antwort so nehmen wie sie dort steht).
Die mündliche Prüfung enthält pro Minute also "mehr Jura", gibt den Prüfern mehr Eindruck und erlaubt mehr Differenzierung. Ich sage nicht, dass jetzt ein bestimmtes Verhältnis bei der Gewichtung gut oder schlecht wäre. Ich sage nur, dass der Vergleich "40 Stunden und 40 Minuten" nicht so einfach zu machen ist.
Die mündliche Prüfung ist ja nun nicht nur eine mündlich vorgetragene Klausur. Das gilt schon eher für den Vortrag. Und siehe da, der Vortrag wird (je nach Bundesland) tatsächlich genau so gewichtet wie eine einzelne Klausur (und wird sogar von 3 statt nur 2 Prüfern bewertet). Gerade der Vortrag zeigt, dass ein bloßer Vergleich der zeitlichen Inanspruchnahme nicht zieht: eine Lösung ist mündlich einfach schneller vorgetragen als schriftlich).
Sehr treffend
19.09.2020, 10:05
Kann ich nicht bestätigen. Teilweise habe ich allein in einer Klausur-Zulässigkeitsprüfung mehr Dichte als ich in allen drei Prüfungsgesprächen zusammen hatte.
19.09.2020, 10:08
Den Wert mündlichen prüfung lässt sich daran ablesen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kandidaten in der mündlichen Prüfung (deutlich) verbessert. Und dass das alles so geniale Juristen seien, die im schriftlichen ihr Können nicht zeigen konnten, kann mir keiner erzählen...
19.09.2020, 21:33
(19.09.2020, 10:08)Gast schrieb: Den Wert mündlichen prüfung lässt sich daran ablesen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kandidaten in der mündlichen Prüfung (deutlich) verbessert. Und dass das alles so geniale Juristen seien, die im schriftlichen ihr Können nicht zeigen konnten, kann mir keiner erzählen...
+1 Endlich wird Nrw angepasst. Jetzt heißt es 30 Prozent zählt die mündliche Prüfung. Da werden sich einige von ihrem Kuschel-VB verabschieden müssen.
20.09.2020, 06:47
Nö. Dann geben die Prüfer einfach bessere Noten, um jemanden aufs VB zu heben. Und das ist auch gut so.
20.09.2020, 06:52
Ne. Das ist nicht gut so. Damit änderst du die Wertigkeit der 30 Prozent.
20.09.2020, 10:10
Soll das ein Witz sein? In der mündlichen kriegst du einen Einzeiler als Sachverhalt und 15 Punkte, wenn zu einem Standardproblem 1,2 Argumente bringen kannst. Das juristische Niveau ist so unfassbar viel niedriger - weil die Kandidaten natürlich auch viel nervöser sind und man sofort irgendwas antworten muss.
20.09.2020, 11:32