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  5. Klausuren Juli 2016
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Klausuren Juli 2016
Gast
Unregistered
 
#331
13.07.2016, 11:41
Nein 2 Anklagen und 2 ÖR-
Wenn man StrafR wählt.
Sonst 1 Anklage und 3 ÖR
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Gast
Unregistered
 
#332
13.07.2016, 11:42
Wir in Nds schreiben ja im ZivilR aber auch eine Richterrelation. Macht sonst glaub ich keiner
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Gast
Unregistered
 
#333
13.07.2016, 11:45
Ne das stimmt - es gleicht sich wahrscheinlich irgendwie immer aus
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Wutbürger
Unregistered
 
#334
13.07.2016, 11:46
3 anklagen - wirklich? Dann kann man sich ja richtig auf strafR fokussieren und öff was schleifen lassen.. Wenn man in öff dann ne Behördenklausur schreibt ist es ja dort quasi nichts Neues im vgl zum ersten..

Aber es naja: notenmässig steht ihr ja auch micht besser da als die anderen Bundesländer :dodgy: .. Scheint sich also bedauerlicherweise nicht positiv auf das Wohlwollen der Korrektoren auszuwirken.
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Gast
Unregistered
 
#335
13.07.2016, 11:52
Wutbürger- nein- max 2 Anklagen bei Wahlklausur StrafR.
Ansonsten 1 Anklage und 3 ÖR (davon 2 Behörde) wenn Wahlklausur ÖR ist
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Gast
Unregistered
 
#336
13.07.2016, 11:53
Und ja- dafür fallen die Klausuren in Nds wirklich schlecht aus.
Im Schnitt liegen sie bei max 5 Pkt!
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Gast
Unregistered
 
#337
13.07.2016, 11:55
Also nochmal Nds schreibt 4 ZivilR, 2 ÖR (1xBehörde, 1x Anwalt), 1 StrafR und eine Wahlklausur (entweder ÖR oder StrafR)
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NRW
Unregistered
 
#338
14.07.2016, 14:04
NRW basierte heute in weiten Teilen hierauf:

https://openjur.de/u/763245.html
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Hesse1987
Unregistered
 
#339
14.07.2016, 14:16
habe im Ergebnis ein faktisches Baugebiet angenommen und dann über 34 II iVm 15 I2 BauNVO, den Schwerpunkt gesetzt und Antrag ablehnt
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Wolf Rüdiger schwenke
Unregistered
 
#340
14.07.2016, 14:19
NRW:

I. Zul

1. statthaft Aart: 80a III 2 - 80 V
2. Antragsbef:
Nicht Gebietserhaltung; jedoch RSNG und BImschG
3. Klagegegner: 78 I nr1 alg
4. RSB (+) Klage erhoben

II. Begr

Summarische Prüfung

1. 75 bauO
a) 34 (-) kein bebauungszshg (P) allenfalls mit dem Gewerbegebiet aber da wäre es ok 8 baunvo
b) bimschV (-) grenzwerte werden eingehalten werden
c) Art 6 (-) er kann die Kinder weiter erziehen - kein Eingriff
d) Art 1 (-) feste Regeln, Entfremdung vom kriegsähnlichkeit .. Etc etc
Jedenfalls keine Degradierung zum bloßen Objekt

NE:
Kosten des Verfahrens inkl der des beigeladenen

So grob jedenfalls hoff ich dass das die Lösung ist
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