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Notensprung Mündliche
Gast
Unregistered
 
#101
16.09.2020, 11:23
Vorgespräche gibts in Baden-Württemberg leider nicht.
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#102
16.09.2020, 11:27
Die Vorgespräche bringen ja auch nicht soo viel. Bei mir wurde kurz nach meinen Erwartungen gefragt und dann haben wir über Fußball geredet
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NRWlerZ
Unregistered
 
#103
16.09.2020, 11:38
(16.09.2020, 11:06)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:30)NRWlerZ schrieb:  Hab's schonmal in einem anderen Thread gepostet, aber hier passt es eigentlich am besten hin:

1. Examen Vorpunkte: 9,68
1. Examen Endnote:    8,60 (ja, ihr habt richtig gelesen)

2. Examen Vorpunkte: 7,60
2. Examen Endnote:    8,50


Oh wow. Du bist die-/derjenige aus dem Aussagekraft der Noten Thread, oder? 

Was geht in den Köpfen von solchen Prüfern vor? 
Und dann wird überall gejammert, dass qualifizierter Nachwuchs fehlt. 
So ein schriftliches Ergebnis bekommt man doch nicht durch Zufall.

An dich und noch einen anderen Vorposter:

Was soll man sagen? Rundum schwarzen Tag erwischt: Launische, sehr erfahrene und dominante Vorsitzende + ein ehemaliger Rechtsreferendar von ihr als Beisitzer + eine andere dominante Prüferin, mit der die Vorsitzende in der Prüfung offene Kompetenzgefechte ausgetragen hat + megaschweren Vortrag auf einem Gebiet, das mir weniger liegt, vergeigt + total abstruse Fragen in der Prüfung, die eigentlich mein Steckenpferd hätte sein müssen.

Ich war nicht gut, da kann man nicht drumherum reden, aber bei 2 sehr erfahrenen Prüfern hätte ich mir schon gewünscht, dass die mich etwas auffangen. Evtl. muss man bei einem strauchelnden Prüfling nicht unbedingt das neueste BVerfG-Urteil zum Vaterschaftsrecht, die Zusendung unbestellter Waren, die Auslobung und den Mäklervertrag abprüfen, sondern kann auch mal was "Bodenständigeres" fragen, das einem die Möglichkeit gibt, sich zu fangen.
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Gast
Unregistered
 
#104
16.09.2020, 14:24
(16.09.2020, 10:49)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:  2.Examen Berlin/Bbg:
4,42 Pkt schriftlich
6,57 Pkt nach der Mündlichen


Krass. Freut mich für dich, zeigt aber schon, dass die mündliche echt für den Arsch ist. Je nach Kommission hättste auch mit 4,5 rausgehen können.

Je nach Kommission könnte ich auch mit 7,5 rausgehen, wäre die eine Prüferin nicht vornotenorientiert... 
Natürlich ist die Mündliche für den Arsch ist, aber dass heisst nicht, dass man den allen, die schriftlich schlecht abgeschnitten haben (es gibt tatsächlich viele andere Gründe warum nicht so gut gelaufen ist außer dass man mit 4,5 pkt schlechter Jurist ist), nicht den Notensprung gönnen kann.
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Gast
Unregistered
 
#105
16.09.2020, 14:31
(16.09.2020, 14:24)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:49)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:  2.Examen Berlin/Bbg:
4,42 Pkt schriftlich
6,57 Pkt nach der Mündlichen


Krass. Freut mich für dich, zeigt aber schon, dass die mündliche echt für den Arsch ist. Je nach Kommission hättste auch mit 4,5 rausgehen können.

Je nach Kommission könnte ich auch mit 7,5 rausgehen, wäre die eine Prüferin nicht vornotenorientiert... 
Natürlich ist die Mündliche für den Arsch ist, aber dass heisst nicht, dass man den allen, die schriftlich schlecht abgeschnitten haben (es gibt tatsächlich viele andere Gründe warum nicht so gut gelaufen ist außer dass man mit 4,5 pkt schlechter Jurist ist), nicht den Notensprung gönnen kann.


Bei 30 % mündlicher von 4,4 auf 7,5 wäre aber auch ein schlechter Witz. Dafür bräuchte man mündlich im Schnitt fast 15 Punkte.

Ich habe in beiden Examen ein schriftliches gut bzw. VB erzielt und habe mündlich jeweils 15 Punkte bekommen. Dabei wusste ich quasi alles und mir wurde jeweils zur "schönen mündlichen Prüfung" gratuliert. Ich würde mich auch als mündlich stark bezeichnen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kandidat mit gerade einmal 4 Punkten mündlich plötzlich genauso gut ist wie jemand, der 2.5-3x mehr Punkte schriftlich erzielt hat, ist doch eher gering.
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Gast
Unregistered
 
#106
16.09.2020, 14:55
Ist vielleicht gering aber möglich. 
Ich bräuchte im Schnitt 13 Pkte (nicht 15) um auf 7,5 Endnote zu kommen. Ich bin nur in einem Rechtsgebiet unter 10 Pkt gelandet (leider deutlich). Alles andere, einschließlich AV über 10 Pkt.
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Gast
Unregistered
 
#107
16.09.2020, 14:59
zweites Examen (40 %)

6,5 > 8,5
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Gast
Unregistered
 
#108
16.09.2020, 15:08
(16.09.2020, 14:31)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 14:24)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:49)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:  2.Examen Berlin/Bbg:
4,42 Pkt schriftlich
6,57 Pkt nach der Mündlichen


Krass. Freut mich für dich, zeigt aber schon, dass die mündliche echt für den Arsch ist. Je nach Kommission hättste auch mit 4,5 rausgehen können.

Je nach Kommission könnte ich auch mit 7,5 rausgehen, wäre die eine Prüferin nicht vornotenorientiert... 
Natürlich ist die Mündliche für den Arsch ist, aber dass heisst nicht, dass man den allen, die schriftlich schlecht abgeschnitten haben (es gibt tatsächlich viele andere Gründe warum nicht so gut gelaufen ist außer dass man mit 4,5 pkt schlechter Jurist ist), nicht den Notensprung gönnen kann.


Bei 30 % mündlicher von 4,4 auf 7,5 wäre aber auch ein schlechter Witz. Dafür bräuchte man mündlich im Schnitt fast 15 Punkte.

Ich habe in beiden Examen ein schriftliches gut bzw. VB erzielt und habe mündlich jeweils 15 Punkte bekommen. Dabei wusste ich quasi alles und mir wurde jeweils zur "schönen mündlichen Prüfung" gratuliert. Ich würde mich auch als mündlich stark bezeichnen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kandidat mit gerade einmal 4 Punkten mündlich plötzlich genauso gut ist wie jemand, der 2.5-3x mehr Punkte schriftlich erzielt hat, ist doch eher gering.


Sehe ich nicht so. Wie bereits gesagt kann ein schlechtes Abschneiden in den Schriftlichen an vielen anderen Faktoren liegen. Wichtig ist nur den Prüfern gegenüber die Ansprüche auch zu kommunizieren, damit man auch die entsprechenden "13 Punkte Fragen" gestellt bekommt.
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Gast
Unregistered
 
#109
16.09.2020, 15:41
(16.09.2020, 15:08)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 14:31)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 14:24)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:49)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:  2.Examen Berlin/Bbg:
4,42 Pkt schriftlich
6,57 Pkt nach der Mündlichen


Krass. Freut mich für dich, zeigt aber schon, dass die mündliche echt für den Arsch ist. Je nach Kommission hättste auch mit 4,5 rausgehen können.

Je nach Kommission könnte ich auch mit 7,5 rausgehen, wäre die eine Prüferin nicht vornotenorientiert... 
Natürlich ist die Mündliche für den Arsch ist, aber dass heisst nicht, dass man den allen, die schriftlich schlecht abgeschnitten haben (es gibt tatsächlich viele andere Gründe warum nicht so gut gelaufen ist außer dass man mit 4,5 pkt schlechter Jurist ist), nicht den Notensprung gönnen kann.


Bei 30 % mündlicher von 4,4 auf 7,5 wäre aber auch ein schlechter Witz. Dafür bräuchte man mündlich im Schnitt fast 15 Punkte.

Ich habe in beiden Examen ein schriftliches gut bzw. VB erzielt und habe mündlich jeweils 15 Punkte bekommen. Dabei wusste ich quasi alles und mir wurde jeweils zur "schönen mündlichen Prüfung" gratuliert. Ich würde mich auch als mündlich stark bezeichnen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kandidat mit gerade einmal 4 Punkten mündlich plötzlich genauso gut ist wie jemand, der 2.5-3x mehr Punkte schriftlich erzielt hat, ist doch eher gering.


Sehe ich nicht so. Wie bereits gesagt kann ein schlechtes Abschneiden in den Schriftlichen an vielen anderen Faktoren liegen. Wichtig ist nur den Prüfern gegenüber die Ansprüche auch zu kommunizieren, damit man auch die entsprechenden "13 Punkte Fragen" gestellt bekommt.

Manchmal kann im Vorgespräch so viel kommuniziert werden, wie man will... Es gibt nunmal auch Prüfungskommissionen, die sind notentechnisch voreingenommen und haben die Einstellung (wie andere hier auch), dass die Mündliche die schriftlichen Noten nicht "verfälschen" darf...
Nicht alle Kommissionen sind wohlwollend und suuuuuper duper gönnerhaft. Da kann man als Kandidat noch so brillieren. Im Endeffekt gibt's dann einen einzigen Punkt mehr und die Aussage "Gut gemacht, herzlichen Glückwunsch! Wenn sie mehr Punkte erzielen wollen, dann nehmen sie die Verbesserung in Anspruch."
Das tolle Happy End ist nicht überall drin.
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Gast
Unregistered
 
#110
16.09.2020, 15:58
2. Ex:

7.6 --> 10
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