13.09.2020, 20:46
Puh, was ist denn nun wirklich, aber wirklich wirklich besser?
Anwalts- oder Nurnotariat?
Wäre jemand bitte so nett, die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzuzeigen?
Anwalts- oder Nurnotariat?
Wäre jemand bitte so nett, die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzuzeigen?
13.09.2020, 20:52
(13.09.2020, 20:25)Gast schrieb:Dazu noch 2 kleine Ergänzungen:(13.09.2020, 19:06)Rechtsanwalt schrieb: Das Anwaltsnotariat ist ein aussterbender Berufszweig. Die letzten Anwaltsnotare sind wie die letzten Dinosaurier, nachdem der Meteorit schon eingeschlagen war...
Die Entscheidung für das Nurnotariat ist gefallen, als es in den neuen Ländern flächendeckend eingeführt worden ist. Seitdem werden die Schrauben für die Anwaltsnotare immer weiter angezogen. Zuerst durch immer weitere Streichung von Stellen, zuletzt durch die völlig praxisferne Fachprüfung. Das Phänomen, dass überall Stellen frei sind (man könnte ja auf den Gedanken kommen, diese auch ohne Fachprüfung zu besetzten - etwa mit langjährigen Notarvertretern, solche Bewerbungen werden aber ABGELEHNT), ist eher Ausdruck des Niedergangs des Anwaltsnotariats als dessen rosiger Zukunft. Ziel der Kammern ist es, die Anwaltsnotare faktisch so auszulasten, dass für Anwaltstätigkeit keine Zeit bleibt.
Die Fachprüfung ist völlig lebensfremd und bewusst so zugeschnitten, dass man sich das bitte NICHT antun möge. Das fängt schon da an, dass man erst nach drei Jahren als Anwalt zur Prüfung antreten darf. Ansonsten könnte man ja - frisch aus dem Zweiten kommend, voll im Stoff stehend und vor allem noch voll im Lernmodus befindlich - die Prüfung ablegen. Stattdessen muss man mindestens drei Jahre arbeiten und darf erst dann ran. Gleichzeitig MUSS man Fälle als Anwalt nachweisen. Man kann sich also faktisch nicht nach drei Jahren einfach mal für 12 Monate eine Auszeit nehmen.
Das Beste ist aber die Möglichkeit der Notenverbesserung: Das geht erst drei Jahre nach Bestehen des ersten Versuchs. Man muss dann also 2,5 Jahre Pause machen und darf dann nochmal eine komplette Vorbereitung machen.
Rein praktisch es so, dass sich die Berufsbilder "Notar" und "Anwalt" immer weiter auseinander entwickeln. Die Digitalisierung geht an den Notaren quasi vorbei. Daher braucht der Anwaltsnotar quasi zwei Aufbauorganisationen - eine als Notar, eine als Anwalt.
Ich würde niemandem raten, diesen Doppelberuf bewusst anzustreben. Wenn es durch Zufall passt, dann kann man sich die Prüfung mal antun und das "mitnehmen".
So was schreibt ein „Rechtsanwalt“ der vor Neid erblasst, weil er es aus irgendwelchen Gründen mit dem Anwaltsnotariat nicht auf die Kette bekommen hat und für den der Zug abgefahren ist.
Dann wollen wir mal deinen Unsinn zurecht stutzen:
Ich habe mit den politisch einflussreichsten Notarkammern Frankfurt und Westfalen gesprochen. Meine Frage nach der Zukunft des Anwaltsnotariats sorgte für Befremden. Vielmehr treten die Kammern für den Fortbestand des Anwaltsnotariats ein. An eine Abschaffung sei nicht zu denken, selbst bei einem Überhang an freien Stellen. Die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen sei auch weiterhin gewährleistet. Auch das Nurnotariat habe vor allem in den ostdeutschen Flächenländern mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Längst könnten dort nicht alle Assessorenstellen besetzt werden. Die Nachwuchsgewinnung ist damit kein spezifisches Problem des Anwaltsnotariats.
Sowohl bei Eingührung der notariellen Fachprüfung, als auch im Zuge der württembergischen Notariatsreform habe zu keiner Zeit das Anwaltsnotariat bundesweit in Frage gestanden. Die Notariatsreform in Bawü ging auf ein Urteil des EuGH zurück, der die Gebührenverteilung beanstandete. Hingegen bestätigte der EuGH ausdrücklich die Zulässigkeit des Anwaltsnotariats neben dem Nurnotariat. Das Anwaltsnotarist hätte man in Bawü auch beibehalten können, die CDU hat sich dafür stark gemacht.
Auch das BVerfG attestierte dem Anwaltsnotariat imZuge der Einführung der Fachprüfungseine Berechtigung aufgrund historisch gewachsener Strukturen.
Die Einführung des Nurnotariats im Osten der Republik ist nicht das Einleuten des
Endes des Anwaltsnotariats. Das Nurnotariat wurde dort eingeführt, um an das In der DDR bestehende Staatsnotariat anzuknüpfen und den vormaligen Amtsträgern eine berufliche Zukunft zu geben. Das ist 30 Jahre her mittlerweile und das Anwaltsnotariat gibts noch immer- trotz Einführung der Fachprüfung und der Reform in Bawü.
Der Sinn der Ernennung zum Notar erst nach 5 Jahren Anwaltstätigkeit besteht ausweislich der Gesetzesbegründung darin,
Ihm Zeit für die Etablierung als Anwalt und den Aufbau einer wirtschaftlichen Basis für das Notariat zu verschaffen. Denn das Notariat wird nach dem gesetzlichen Leitbild im Nebenberuf ausgeübt und ist zudem mit erheblichenKosten(Personal, Versicherung) verbunden.
Aus welchen Gründen auch immer reimst du dir die Welt zurecht, wie sie dir gefällt und damit an der Realität vorbei. Ich vermute, du bist klamm bei Kasse als Anwalt, hast mit ach und Krach die Examina bestanden und keine Zeit zum Lernen, weil du Frau und Kinder ernähren und bespassen musst.
Das Anwaltsnotariat hat rosigere Aussichten als du. Es ist höchstrichterlich bestätigt und genießt uneingeschränkte politische Zustimmung, und dass schon seit seiner Geburtsstunde zu Zeiten Preussens. Selbst der Mauerfall hat daran nichts geändert.
Die ostdeutschen Bundesländer sind ehemalige Preußische Grbiete, in denen vor Einführung des Stastsnotsriats der DDR das Anwaltsnotariat ganz nach preußischer Tradition regierte.
Zahlenmäßig sind die Anwaltsnotare mit 5500 Berusfträgern den Geradeauslaufen 1500 Nurnotaren Überlegen und damit vorherrschend.
13.09.2020, 20:53
(13.09.2020, 20:52)Gast schrieb:... gerade mal...(13.09.2020, 20:25)Gast schrieb:Dazu noch 2 kleine Ergänzungen:(13.09.2020, 19:06)Rechtsanwalt schrieb: Das Anwaltsnotariat ist ein aussterbender Berufszweig. Die letzten Anwaltsnotare sind wie die letzten Dinosaurier, nachdem der Meteorit schon eingeschlagen war...
Die Entscheidung für das Nurnotariat ist gefallen, als es in den neuen Ländern flächendeckend eingeführt worden ist. Seitdem werden die Schrauben für die Anwaltsnotare immer weiter angezogen. Zuerst durch immer weitere Streichung von Stellen, zuletzt durch die völlig praxisferne Fachprüfung. Das Phänomen, dass überall Stellen frei sind (man könnte ja auf den Gedanken kommen, diese auch ohne Fachprüfung zu besetzten - etwa mit langjährigen Notarvertretern, solche Bewerbungen werden aber ABGELEHNT), ist eher Ausdruck des Niedergangs des Anwaltsnotariats als dessen rosiger Zukunft. Ziel der Kammern ist es, die Anwaltsnotare faktisch so auszulasten, dass für Anwaltstätigkeit keine Zeit bleibt.
Die Fachprüfung ist völlig lebensfremd und bewusst so zugeschnitten, dass man sich das bitte NICHT antun möge. Das fängt schon da an, dass man erst nach drei Jahren als Anwalt zur Prüfung antreten darf. Ansonsten könnte man ja - frisch aus dem Zweiten kommend, voll im Stoff stehend und vor allem noch voll im Lernmodus befindlich - die Prüfung ablegen. Stattdessen muss man mindestens drei Jahre arbeiten und darf erst dann ran. Gleichzeitig MUSS man Fälle als Anwalt nachweisen. Man kann sich also faktisch nicht nach drei Jahren einfach mal für 12 Monate eine Auszeit nehmen.
Das Beste ist aber die Möglichkeit der Notenverbesserung: Das geht erst drei Jahre nach Bestehen des ersten Versuchs. Man muss dann also 2,5 Jahre Pause machen und darf dann nochmal eine komplette Vorbereitung machen.
Rein praktisch es so, dass sich die Berufsbilder "Notar" und "Anwalt" immer weiter auseinander entwickeln. Die Digitalisierung geht an den Notaren quasi vorbei. Daher braucht der Anwaltsnotar quasi zwei Aufbauorganisationen - eine als Notar, eine als Anwalt.
Ich würde niemandem raten, diesen Doppelberuf bewusst anzustreben. Wenn es durch Zufall passt, dann kann man sich die Prüfung mal antun und das "mitnehmen".
So was schreibt ein „Rechtsanwalt“ der vor Neid erblasst, weil er es aus irgendwelchen Gründen mit dem Anwaltsnotariat nicht auf die Kette bekommen hat und für den der Zug abgefahren ist.
Dann wollen wir mal deinen Unsinn zurecht stutzen:
Ich habe mit den politisch einflussreichsten Notarkammern Frankfurt und Westfalen gesprochen. Meine Frage nach der Zukunft des Anwaltsnotariats sorgte für Befremden. Vielmehr treten die Kammern für den Fortbestand des Anwaltsnotariats ein. An eine Abschaffung sei nicht zu denken, selbst bei einem Überhang an freien Stellen. Die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen sei auch weiterhin gewährleistet. Auch das Nurnotariat habe vor allem in den ostdeutschen Flächenländern mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Längst könnten dort nicht alle Assessorenstellen besetzt werden. Die Nachwuchsgewinnung ist damit kein spezifisches Problem des Anwaltsnotariats.
Sowohl bei Eingührung der notariellen Fachprüfung, als auch im Zuge der württembergischen Notariatsreform habe zu keiner Zeit das Anwaltsnotariat bundesweit in Frage gestanden. Die Notariatsreform in Bawü ging auf ein Urteil des EuGH zurück, der die Gebührenverteilung beanstandete. Hingegen bestätigte der EuGH ausdrücklich die Zulässigkeit des Anwaltsnotariats neben dem Nurnotariat. Das Anwaltsnotarist hätte man in Bawü auch beibehalten können, die CDU hat sich dafür stark gemacht.
Auch das BVerfG attestierte dem Anwaltsnotariat imZuge der Einführung der Fachprüfungseine Berechtigung aufgrund historisch gewachsener Strukturen.
Die Einführung des Nurnotariats im Osten der Republik ist nicht das Einleuten des
Endes des Anwaltsnotariats. Das Nurnotariat wurde dort eingeführt, um an das In der DDR bestehende Staatsnotariat anzuknüpfen und den vormaligen Amtsträgern eine berufliche Zukunft zu geben. Das ist 30 Jahre her mittlerweile und das Anwaltsnotariat gibts noch immer- trotz Einführung der Fachprüfung und der Reform in Bawü.
Der Sinn der Ernennung zum Notar erst nach 5 Jahren Anwaltstätigkeit besteht ausweislich der Gesetzesbegründung darin,
Ihm Zeit für die Etablierung als Anwalt und den Aufbau einer wirtschaftlichen Basis für das Notariat zu verschaffen. Denn das Notariat wird nach dem gesetzlichen Leitbild im Nebenberuf ausgeübt und ist zudem mit erheblichenKosten(Personal, Versicherung) verbunden.
Aus welchen Gründen auch immer reimst du dir die Welt zurecht, wie sie dir gefällt und damit an der Realität vorbei. Ich vermute, du bist klamm bei Kasse als Anwalt, hast mit ach und Krach die Examina bestanden und keine Zeit zum Lernen, weil du Frau und Kinder ernähren und bespassen musst.
Das Anwaltsnotariat hat rosigere Aussichten als du. Es ist höchstrichterlich bestätigt und genießt uneingeschränkte politische Zustimmung, und dass schon seit seiner Geburtsstunde zu Zeiten Preussens. Selbst der Mauerfall hat daran nichts geändert.
Die ostdeutschen Bundesländer sind ehemalige Preußische Grbiete, in denen vor Einführung des Stastsnotsriats der DDR das Anwaltsnotariat ganz nach preußischer Tradition regierte.
Zahlenmäßig sind die Anwaltsnotare mit 5500 Berusfträgern den Geradeauslaufen 1500 Nurnotaren Überlegen und damit vorherrschend.
13.09.2020, 20:55
(13.09.2020, 20:25)Gast schrieb: Ich vermute, du bist klamm bei Kasse als Anwalt, hast mit ach und Krach die Examina bestanden und keine Zeit zum Lernen, weil du Frau und Kinder ernähren und bespassen musst.
Da hast Du Recht (dahingehend, dass Du "vermutest").
Deine Mutmaßungen werden hiermit allerdings ausdrücklich zugestanden, in der Hoffnung, dass es dann hier um die Sache und nicht um meine Person geht.
Im Grunde ist alles gesagt bzw. geschrieben.
Eigentlich wollte ich auch auf den "Gast" antworten, der hinsichtlich des Notariats von X-Notar und elektronischen Handelsregister- / Grundbuchverfahren und beA geschrieben hat.
Zum einen: Ja, beA ist scheisse... Warten wir mal ab, ob beN besser wird... Das meinte ich allerdings auch nicht. Das Notargeschäft ist nach wie vor ein Präsenzgeschäft und erfordert "klassisches" Arbeiten. Urkunden kann man nunmal nicht digital nähen. Außerdem wird noch immer das Ablesen vom Blatt i.R. der Beurkundung verlangt.
Das ist nicht schlimm oder negativ.
Als Anwälte noch mit Singularzulassung an ihrem Amtsgericht tätig waren und quasi FWW alles machen mussten, lief Anwalts- und Notartätigkeit noch weitgehend parallel. Inzwischen erwarten Mandanten im Anwaltsbereich aber zunehmende Spezialisierung. Außerdem kann man bundesweit tätig werden, darf mit den Mandanten alles telefonisch / per Skype whatever machen.
Das ist nicht per se gut oder positiv.
Was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist, dass der Anwaltsberuf sich anders entwickelt als der Notarberuf. Das erfordert auch eine entsprechende Kanzleiorganisation, wobei sich die Organisationsanforderungen für beide Berufe nicht mehr in dem Maße decken wie "früher". Es sind halt (immer deutlicher) unterschiedliche Berufe...
13.09.2020, 21:10
(13.09.2020, 20:46)Gast schrieb: Puh, was ist denn nun wirklich, aber wirklich wirklich besser?Anwaltsnotare und Nurnotare haben die gleichen beruflichen Rechte und Pflichten.Diesbezüglich gibt es keinen Unterschied.
Anwalts- oder Nurnotariat?
Wäre jemand bitte so nett, die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzuzeigen?
Ganz einfach: liegt es Dir besonders am Herzen, an einem bestimmten Ort zu leben und zu arbeiten, dann werde Anwaltsnotar. Die Notarkammern des Anwaltsnotariats veröffentlichen regelmäßig, wie viele Notare wann und wo wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze ausscheiden. Siehe etwa auf der Homepage der Kammer Frankfurt am Main. Zudem gibt es überall regelmäßig mehr Stellen als Bewerber. Damit wird der Einstieg an einem bestimmten Ort ziemlich planbar.
Als Nurnotar kannst du in der Rrgel nicht an deinem Traumort leben und arbeiten. Es gibt sehr viel weniger Stellen als im Anwaltsnotariat. Oft gibt es dann mehrere Bewerber auf eine Stelle und es kommt zur harten Auswahl.
Wenn dir deine persönliche wie berufliche Freiheit etwas wert sind , dann werde Anwaltsnotar.
13.09.2020, 21:35
Dann muss doch jemand Schritte unternehmen, um dem Anwaltsnotariat den Rücken zu stärken!
13.09.2020, 21:36
Ja, nur wo findet sich so ein Fürsprecher für das Anwaltsnotariat?
13.09.2020, 21:55
(13.09.2020, 19:50)Gast schrieb: Danke für die informative Antwort. Auf die dritte Prüfung habe ich auch keine Lust. Die Stellen sind wohl frei, weil sie niemand haben will
Wer die Prüfung ernsthaft schaffen wollte und sich ernsthaft darauf vorbereitet hat, hat sie geschafft und ist zum Notar ernannt worden. Bislang ist nicht bekannt, dass mit der Investition in die Prüfung ein Kosten- und Berufsrisiko verbunden wäre. Wie bereits die Vorredner dargelegt haben scheut so mancher Anwalt ein 3. Examen, so dass es regelmäßig mehr Stellen als Absolventen gibt.
13.09.2020, 22:10
(13.09.2020, 21:36)Gast schrieb: Ja, nur wo findet sich so ein Fürsprecher für das Anwaltsnotariat?
In diesem und in anderen Threads finden sich Befürworter mit mehr oder weniger Leidenschaft.
Außerdem hat einer der Vorredner herausgearbeitet dass EuGH und BVerfG das Anwaltsnotariat als Notariatsform nicht beanstanden, sondern ausdrücklich anerkennen. Bessere Befürworter kann man nun wirklich nicht haben. Zudem genießt das Anwaltsnotariat wie dargelegt immensen politischen und berufsständischen Rückhalt. Auch wurde es zu keiner Zeit durch einschneidende Strukturelle Ereignisse (Einführung Nurnotariat im Osten oder Reform in BaWü) in Frage gestellt, sondern vielmehr wurde es durch die Einführung der notariellem Fachprüfung vor gerademal 9 Jahren ausdrücklich bestätigt. Schließlich ist es gemäß der Bundesnotarordnung eine neben dem Nurnotariat gesetzlich anerkannte Notariatsreform, die auf gewachsenen historischen Strukturen gründet.
Die Diskussion um die Existenzberechtigung entbehrt damit jeder Rechtlichen wie tatsächlichen Grundlage. Sie wird offenbar von Leuten regelrecht angestachelt, die sich der mit dem Anwaltsnotariat verbundenen örtlichen Freiheit bewusst sind, diese aber missbilligen und beneiden, weil sie zum Lernen zu faul sind und keinen Unternehmergeist verspüren, den es zum Anwaltsnotariat eben braucht.
13.09.2020, 22:27
Die zahlreichen Befürworter des Anwaltsnotariats in diesem Forum leisten ganze Arbeit.
Auch wenn meine Noten eine Bewerbung als Notarassessor zuließen, werde ich davon absehen und mich eher in Richtung Anwaltsnotariat umsehen.
Auch wenn meine Noten eine Bewerbung als Notarassessor zuließen, werde ich davon absehen und mich eher in Richtung Anwaltsnotariat umsehen.