10.09.2020, 18:09
(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
10.09.2020, 18:15
Und war nicht auch noch der Versuch der Erfolgsqualifikation gem. § 306c StGB anzusprechen? Ich habe den auch bejaht.
10.09.2020, 18:16
(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ja das meinte ich, dass ich dazu nichts gesagt habe obwohl ich während des Gutachtens noch dran gedacht habe. Richtig ärgerlich...
10.09.2020, 18:23
(10.09.2020, 18:16)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ja das meinte ich, dass ich dazu nichts gesagt habe obwohl ich während des Gutachtens noch dran gedacht habe. Richtig ärgerlich...
Ich dachte als ich raus bin "och die anklage haste ja ganz ordentlich hingekriegt" bis mir jetzt einfiel, dass ich Tatzeit und Ort vergessen habe. shit shit shit
10.09.2020, 18:24
(10.09.2020, 18:23)Gast schrieb:Ja das dachte ich bis vorhin auch noch. Ohh man... Man darf echt nicht drüber nachdenken(10.09.2020, 18:16)Gast schrieb:(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ja das meinte ich, dass ich dazu nichts gesagt habe obwohl ich während des Gutachtens noch dran gedacht habe. Richtig ärgerlich...
Ich dachte als ich raus bin "och die anklage haste ja ganz ordentlich hingekriegt" bis mir jetzt einfiel, dass ich Tatzeit und Ort vergessen habe. shit shit shit
10.09.2020, 18:26
(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
versucht zu haben einen Menschen heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben
10.09.2020, 18:29
(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ist das so? Ich habe mir da wirklich den Kopf zerbrochen, weil die Formulierung in drei Fällen doch Tatmehrheit ausdrückt und ich zumindest Tateinheit bejaht habe. Oder liege ich da falsch? Habe daher "versucht drei Menschen getötet zu haben" geschrieben.
10.09.2020, 18:32
(10.09.2020, 18:29)Gast Hessen schrieb:(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ist das so? Ich habe mir da wirklich den Kopf zerbrochen, weil die Formulierung in drei Fällen doch Tatmehrheit ausdrückt und ich zumindest Tateinheit bejaht habe. Oder liege ich da falsch? Habe daher "versucht drei Menschen getötet zu haben" geschrieben.
Ich denke auch, so müsste es richtig sein. Bin in der Klausur aber einfach nicht drauf gekommen, wie man gleichartige Tateinheit ausdrückt :dodgy: Bei mir heißt es jetzt kunstvoll "dreifach versucht zu haben" angelehnt an den Urteilstenor..
Solche Fehler sind einfach so dämlich...
10.09.2020, 18:33
(10.09.2020, 18:29)Gast Hessen schrieb:(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ist das so? Ich habe mir da wirklich den Kopf zerbrochen, weil die Formulierung in drei Fällen doch Tatmehrheit ausdrückt und ich zumindest Tateinheit bejaht habe. Oder liege ich da falsch? Habe daher "versucht drei Menschen getötet zu haben" geschrieben.
durch dieselbe Handlung
in drei fällen
versucht zu haben aus Habgier einen menschen heimtückisch zu töten.
10.09.2020, 18:34
(10.09.2020, 18:29)Gast Hessen schrieb:(10.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:34)Gast Sep. 2020 schrieb: Ohh man mir ist gerade aufgefallen, dass ich im abstrakten anklagesatz nur geschrieben habe einen Menschen zu töten, obwohl ich Mord für alle angenommen habe. Ich bin so doof. Hab einfach strikt das Gesetz abgeschrieben.ist ja auch richtig der Satz. vorher nur in drei fällen versucht zu haben.......
Ich hoffe das wird nicht allzu streng bewertet
Ist das so? Ich habe mir da wirklich den Kopf zerbrochen, weil die Formulierung in drei Fällen doch Tatmehrheit ausdrückt und ich zumindest Tateinheit bejaht habe. Oder liege ich da falsch? Habe daher "versucht drei Menschen getötet zu haben" geschrieben.
Genau das habe ich auch überlegt und so gelöst wie du. Aber ob es richtig ist oder „Fälle“ besser wäre weiß ich auch nicht. Zumindest im Urteil drückt Fälle aber jedenfalls Tatmehrheit aus. Denke aber nicht das man wegen sowas dann durchfällt auch wenn’s ärgerlich ist