10.09.2020, 15:56
(10.09.2020, 15:52)Gast Sep. 2020 schrieb:(10.09.2020, 15:51)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:46)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:44)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:42)Gast Sep. 2020 schrieb: Okay ja klingt gut. Naja aber wahrscheinlich kann man beides vertreten... Hoffentlich
Hab es auch als nicht verwertbar angesehen wegen der permanten Vernehmungslage und möglichen Drucksituation ggü dem Beamten als Amtsträger. Vorher noch gesagt, dass die fehlende Belehrung vor Ort und die mangelnde qualifizierte Bekehrung aber grundsätzlich nicht zu einer unverwertbarkeit geführt hätten wegen Einzelfall Abwägung.
Oh stimmt daran hab ich nicht gedacht. Aber war er in der Nacht wo er angetroffen wurde schon beschuldigter? Ich weiß grad gar nicht mehr wann das dann feststand
Ich habe es bejaht, weil im SV stand, dass die beiden Beamten ihn verdächtigt haben und das ja auch an den Beamten der mit ins Krankenhaus ist weitergeleitet haben, damit dieser "ihn genau im Auge behält" oder so was...
Stand explizit drin, dass nach Telefonat mit Sta der Polizist im Krankenhaus ihn als Beschuldigen belehrt hat
Hat er auch, war ja auch alles in Ordnung dahingehend dann, weil Fortwirkung (-), angesetzt hatte ich aber schon ab dem Zeitpunkt wo er zum Krankenwagen gebracht wurde und er dort hätte schon belehrt wegen sollen, weil sie ihn ja gefragt haben was er dort zu suchen hat.
10.09.2020, 16:00
An diejenigen, die auch den versuchten Mord ggü allen angenommen haben: habt ihr dann einen Rücktritt bzgl des Neffen angenommen?
10.09.2020, 16:01
10.09.2020, 16:02
10.09.2020, 16:03
(10.09.2020, 16:02)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:00)Gast schrieb: An diejenigen, die auch den versuchten Mord ggü allen angenommen haben: habt ihr dann einen Rücktritt bzgl des Neffen angenommen?
Nein da Fehlschlag (+) einzig vom Vorsatz erfasstes Tatmittel war Brand und damit nicht mehr zu erreichender Erfolg
Dazu gab es für mich keine Angaben, richtet sich ja nach der Vorstellung des Täters. Hab gesagt beendeter Versuch und daher konnte er nicht einfach aufhören, sondern hätten ja Maßnahmen ergreifen müssen, was er nicht getan hat.
10.09.2020, 16:03
(10.09.2020, 16:01)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:00)Gast schrieb: An diejenigen, die auch den versuchten Mord ggü allen angenommen haben: habt ihr dann einen Rücktritt bzgl des Neffen angenommen?
Hab auch ggü. allen und niemandem Rücktritt; was soll denn die Rücktrittshandlung gewesen sein?!
Ich hab auch keinen angenommen. Aber hinsichtlich des Neffen war es ja theoretisch noch möglich als er ihn am Waldrand traf...der Gedanke kam mir nur eben während der langen Bahnfahrt, kein Ahnung haha
10.09.2020, 16:18
(10.09.2020, 16:02)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:00)Gast schrieb: An diejenigen, die auch den versuchten Mord ggü allen angenommen haben: habt ihr dann einen Rücktritt bzgl des Neffen angenommen?
Nein da Fehlschlag (+) einzig vom Vorsatz erfasstes Tatmittel war Brand und damit nicht mehr zu erreichender Erfolg
+ 1
10.09.2020, 16:19
(10.09.2020, 15:54)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:52)Gast Sep. 2020 schrieb:(10.09.2020, 15:51)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:46)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:44)Gast schrieb: Hab es auch als nicht verwertbar angesehen wegen der permanten Vernehmungslage und möglichen Drucksituation ggü dem Beamten als Amtsträger. Vorher noch gesagt, dass die fehlende Belehrung vor Ort und die mangelnde qualifizierte Bekehrung aber grundsätzlich nicht zu einer unverwertbarkeit geführt hätten wegen Einzelfall Abwägung.
Oh stimmt daran hab ich nicht gedacht. Aber war er in der Nacht wo er angetroffen wurde schon beschuldigter? Ich weiß grad gar nicht mehr wann das dann feststand
Ich habe es bejaht, weil im SV stand, dass die beiden Beamten ihn verdächtigt haben und das ja auch an den Beamten der mit ins Krankenhaus ist weitergeleitet haben, damit dieser "ihn genau im Auge behält" oder so was...
Stand explizit drin, dass nach Telefonat mit Sta der Polizist im Krankenhaus ihn als Beschuldigen belehrt hat
genau. Hab gesagt, Gespräch nicht verwertbar. Aber Polizeibeamtin könnte als Zeugin vernommen werden, wäre auch keine Umgehung der Rechte des Beschuldigten. Im Zweifel auch der Arzt, wenn er später doch nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Würde er ja nur einen Verstoß gegenüber seinem Patienten begehen.
Bzgl. des Briefs habe ich gesagt unverwertbar (§ 201 StGB etc), aber die Fingerabdrücke auf dem Brief verwertbar, keine Fortwirkung/Fernwirkung whatever, weiß grad nicht welcher Begriff es genau war
Ja stimmt vorher war er zwar nicht „offiziell“ beschuldigter aber die Beamten hatten ihn ja schon im Verdacht. Hab gar nicht mehr erwähnt dass ja auch die Beamten von der tatnacht als zeugen in Betracht kommen da er aussah als hätte er vom Brand was abbekommen. Oh man weil da 1000 Beweise waren denkt man gar nicht mehr dran und vergisst so viel
10.09.2020, 16:20
(10.09.2020, 16:18)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:02)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:00)Gast schrieb: An diejenigen, die auch den versuchten Mord ggü allen angenommen haben: habt ihr dann einen Rücktritt bzgl des Neffen angenommen?
Nein da Fehlschlag (+) einzig vom Vorsatz erfasstes Tatmittel war Brand und damit nicht mehr zu erreichender Erfolg
+ 1
Genauso. Fehlschlag +, da er ja einen komplett neuen kausalverlauf hätte in Gang setzen müssen.
10.09.2020, 16:23
Ich war so irritiert weil ich „nur“ versuchten mord In drei fällen in die Anklage aufgenommen habe und immer dachte Strafrecht prüft man immer 500 Tatbestände und hat am Ende mehrere abstrakte Anklagesätze zu formulieren. Kam mir so mager vor. Brandstiftung war ja auch nicht