10.09.2020, 14:47
(10.09.2020, 14:45)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:42)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:34)Gast schrieb: Selbst wenn es ausgeschlossen war, dürften weit mehr als die Hälfte es geprüft haben und dann müssten die Korrektoren eigentlich verstehen woran es lag. Da dürften sie eigentlich nicht so streng sein. Oder?
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen: doch, das sind sie, sofern es tatsächlich ausgeschlossen war und dennoch geprüft wurde.
Da steht dann im Votum "Verfasser prüft aus unersichtlichen Grund durch Vermerk ausgeschlossen Tatkomplex bzw. ausgeschlossene Tatbestände"
Gibt natürlich kein gutes Bild ab, Punkte sowie so nicht und Zeit hat man dadurch auch noch irgendwo anders verloren.
Falls es also tatsächlich ausgeschlossen war, ist es nicht so dolle, wenn man es dennoch geprüft hat. Selbst wenn die Hälfte diesen Fehler gemacht haben sollte. Schließlich gibt es ja noch die andere Hälfte, die den Vermerk so verstanden hat, wie er gemeint war.
Macht euch deswegen aber jetzt keinen Kopf. Die Klausur ist gelaufen, ändern kann man nichts mehr und es stehen noch weitere Klausuren bevor, in die ihr eure Energien stecken müsst.
Aber es kann doch nicht zu unseren Lasten gehen, wenn sie sich so missverständlich ausgedrückt haben?
Ich habe beim Mord keine Zeit verloren. Habe den genüsslich und breit geprüft und die 306ff dann entsprechend kurz. Aber ohne die 306ff wäre es dann echt viel Zeit für den Mord gewesen. Für die KV gab es auch keine Angaben zu den Opfern. Ich meine denen ging es eig gut?
10.09.2020, 14:48
Wer hat in Hessen geschrieben und was habt ihr alles geprüft? Bei mir ging nur der versuchte mord in 3 Fällen durch. Brandstiftung nicht da kein einheitliches Gebäude und versuchte KV ist hinter versuchtem mord zurückgetreten. Was gabs noch? War irgendwie mehr Prozessrecht
10.09.2020, 14:53
(10.09.2020, 14:48)Gast schrieb: Wer hat in Hessen geschrieben und was habt ihr alles geprüft? Bei mir ging nur der versuchte mord in 3 Fällen durch. Brandstiftung nicht da kein einheitliches Gebäude und versuchte KV ist hinter versuchtem mord zurückgetreten. Was gabs noch? War irgendwie mehr Prozessrecht
Habe versuchten Mord ggü der Ehefrau und versuchten Totschlag in zwei Fällen ggü Neffe und Schwester. 306a hatte ich wegen dem tatplan angenommen. Rest zurückgetreten.
10.09.2020, 14:55
(10.09.2020, 14:45)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:42)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:34)Gast schrieb: Selbst wenn es ausgeschlossen war, dürften weit mehr als die Hälfte es geprüft haben und dann müssten die Korrektoren eigentlich verstehen woran es lag. Da dürften sie eigentlich nicht so streng sein. Oder?
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen: doch, das sind sie, sofern es tatsächlich ausgeschlossen war und dennoch geprüft wurde.
Da steht dann im Votum "Verfasser prüft aus unersichtlichen Grund durch Vermerk ausgeschlossen Tatkomplex bzw. ausgeschlossene Tatbestände"
Gibt natürlich kein gutes Bild ab, Punkte sowie so nicht und Zeit hat man dadurch auch noch irgendwo anders verloren.
Falls es also tatsächlich ausgeschlossen war, ist es nicht so dolle, wenn man es dennoch geprüft hat. Selbst wenn die Hälfte diesen Fehler gemacht haben sollte. Schließlich gibt es ja noch die andere Hälfte, die den Vermerk so verstanden hat, wie er gemeint war.
Macht euch deswegen aber jetzt keinen Kopf. Die Klausur ist gelaufen, ändern kann man nichts mehr und es stehen noch weitere Klausuren bevor, in die ihr eure Energien stecken müsst.
Aber es kann doch nicht zu unseren Lasten gehen, wenn sie sich so missverständlich ausgedrückt haben?
Die können sich dann einfach darauf berufen, dass für den Kandidaten die Möglichkeit bestand, bei Unklarheiten die Klausuraufsicht zu konsultieren.
Selbst wenn sich diese Unklarheit erst jetzt im Nachhinein ergeben hat... :dodgy:
10.09.2020, 14:57
(10.09.2020, 14:55)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:45)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:42)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:34)Gast schrieb: Selbst wenn es ausgeschlossen war, dürften weit mehr als die Hälfte es geprüft haben und dann müssten die Korrektoren eigentlich verstehen woran es lag. Da dürften sie eigentlich nicht so streng sein. Oder?
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen: doch, das sind sie, sofern es tatsächlich ausgeschlossen war und dennoch geprüft wurde.
Da steht dann im Votum "Verfasser prüft aus unersichtlichen Grund durch Vermerk ausgeschlossen Tatkomplex bzw. ausgeschlossene Tatbestände"
Gibt natürlich kein gutes Bild ab, Punkte sowie so nicht und Zeit hat man dadurch auch noch irgendwo anders verloren.
Falls es also tatsächlich ausgeschlossen war, ist es nicht so dolle, wenn man es dennoch geprüft hat. Selbst wenn die Hälfte diesen Fehler gemacht haben sollte. Schließlich gibt es ja noch die andere Hälfte, die den Vermerk so verstanden hat, wie er gemeint war.
Macht euch deswegen aber jetzt keinen Kopf. Die Klausur ist gelaufen, ändern kann man nichts mehr und es stehen noch weitere Klausuren bevor, in die ihr eure Energien stecken müsst.
Aber es kann doch nicht zu unseren Lasten gehen, wenn sie sich so missverständlich ausgedrückt haben?
Die können sich dann einfach darauf berufen, dass für den Kandidaten die Möglichkeit bestand, bei Unklarheiten die Klausuraufsicht zu konsultieren.
Selbst wenn sich diese Unklarheit erst jetzt im Nachhinein ergeben hat... :dodgy:
Wurde bei uns auch gemacht, LJPA wollte aber keine Auskunft geben
10.09.2020, 14:59
(10.09.2020, 14:55)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:45)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:42)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:34)Gast schrieb: Selbst wenn es ausgeschlossen war, dürften weit mehr als die Hälfte es geprüft haben und dann müssten die Korrektoren eigentlich verstehen woran es lag. Da dürften sie eigentlich nicht so streng sein. Oder?
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen: doch, das sind sie, sofern es tatsächlich ausgeschlossen war und dennoch geprüft wurde.
Da steht dann im Votum "Verfasser prüft aus unersichtlichen Grund durch Vermerk ausgeschlossen Tatkomplex bzw. ausgeschlossene Tatbestände"
Gibt natürlich kein gutes Bild ab, Punkte sowie so nicht und Zeit hat man dadurch auch noch irgendwo anders verloren.
Falls es also tatsächlich ausgeschlossen war, ist es nicht so dolle, wenn man es dennoch geprüft hat. Selbst wenn die Hälfte diesen Fehler gemacht haben sollte. Schließlich gibt es ja noch die andere Hälfte, die den Vermerk so verstanden hat, wie er gemeint war.
Macht euch deswegen aber jetzt keinen Kopf. Die Klausur ist gelaufen, ändern kann man nichts mehr und es stehen noch weitere Klausuren bevor, in die ihr eure Energien stecken müsst.
Aber es kann doch nicht zu unseren Lasten gehen, wenn sie sich so missverständlich ausgedrückt haben?
Die können sich dann einfach darauf berufen, dass für den Kandidaten die Möglichkeit bestand, bei Unklarheiten die Klausuraufsicht zu konsultieren.
Selbst wenn sich diese Unklarheit erst jetzt im Nachhinein ergeben hat... :dodgy:
Die Aufsicht wurde konsultiert. Es wurden keine weiteren Hinweise erteilt.
10.09.2020, 15:04
(10.09.2020, 14:53)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:48)Gast schrieb: Wer hat in Hessen geschrieben und was habt ihr alles geprüft? Bei mir ging nur der versuchte mord in 3 Fällen durch. Brandstiftung nicht da kein einheitliches Gebäude und versuchte KV ist hinter versuchtem mord zurückgetreten. Was gabs noch? War irgendwie mehr Prozessrecht
Habe versuchten Mord ggü der Ehefrau und versuchten Totschlag in zwei Fällen ggü Neffe und Schwester. 306a hatte ich wegen dem tatplan angenommen. Rest zurückgetreten.
Hab für die Ehefrau versuchten mord, für den Neffen und Schwester auch wegen weil heimtückisch
10.09.2020, 15:06
(10.09.2020, 15:04)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:53)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:48)Gast schrieb: Wer hat in Hessen geschrieben und was habt ihr alles geprüft? Bei mir ging nur der versuchte mord in 3 Fällen durch. Brandstiftung nicht da kein einheitliches Gebäude und versuchte KV ist hinter versuchtem mord zurückgetreten. Was gabs noch? War irgendwie mehr Prozessrecht
Habe versuchten Mord ggü der Ehefrau und versuchten Totschlag in zwei Fällen ggü Neffe und Schwester. 306a hatte ich wegen dem tatplan angenommen. Rest zurückgetreten.
Hab für die Ehefrau versuchten mord, für den Neffen und Schwester auch wegen weil heimtückisch
Habe Habgier für alle weil es tragendes Motiv war und ihm der Tod der anderen egal war. War ebenfalls mittel zum Zweck nämlich nicht zu zahlen. Dann noch Heimtücke für alle
10.09.2020, 15:10
(10.09.2020, 15:06)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:04)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:53)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:48)Gast schrieb: Wer hat in Hessen geschrieben und was habt ihr alles geprüft? Bei mir ging nur der versuchte mord in 3 Fällen durch. Brandstiftung nicht da kein einheitliches Gebäude und versuchte KV ist hinter versuchtem mord zurückgetreten. Was gabs noch? War irgendwie mehr Prozessrecht
Habe versuchten Mord ggü der Ehefrau und versuchten Totschlag in zwei Fällen ggü Neffe und Schwester. 306a hatte ich wegen dem tatplan angenommen. Rest zurückgetreten.
Hab für die Ehefrau versuchten mord, für den Neffen und Schwester auch wegen weil heimtückisch
Habe Habgier für alle weil es tragendes Motiv war und ihm der Tod der anderen egal war. War ebenfalls mittel zum Zweck nämlich nicht zu zahlen. Dann noch Heimtücke für alle
hab auch Habgier und Heimtücke wegen der Ehefrau und da gemeingefährlich Mittel noch abgelehnt (wozu sonst die ganzen Angaben im SV zu der Gegend des Hauses) aber dann halt restriktiv ausgelegt das sich der bedingte Vorsatz nur auf Totschlag und nicht auf die anderen beiden bezog.
10.09.2020, 15:30
(10.09.2020, 15:10)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:06)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:04)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:53)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:48)Gast schrieb: Wer hat in Hessen geschrieben und was habt ihr alles geprüft? Bei mir ging nur der versuchte mord in 3 Fällen durch. Brandstiftung nicht da kein einheitliches Gebäude und versuchte KV ist hinter versuchtem mord zurückgetreten. Was gabs noch? War irgendwie mehr Prozessrecht
Habe versuchten Mord ggü der Ehefrau und versuchten Totschlag in zwei Fällen ggü Neffe und Schwester. 306a hatte ich wegen dem tatplan angenommen. Rest zurückgetreten.
Hab für die Ehefrau versuchten mord, für den Neffen und Schwester auch wegen weil heimtückisch
Habe Habgier für alle weil es tragendes Motiv war und ihm der Tod der anderen egal war. War ebenfalls mittel zum Zweck nämlich nicht zu zahlen. Dann noch Heimtücke für alle
hab auch Habgier und Heimtücke wegen der Ehefrau und da gemeingefährlich Mittel noch abgelehnt (wozu sonst die ganzen Angaben im SV zu der Gegend des Hauses) aber dann halt restriktiv ausgelegt das sich der bedingte Vorsatz nur auf Totschlag und nicht auf die anderen beiden bezog.
Hab geschrieben dass er eventualvorsatz auch bezüglich der Schwester und Neffen hatte da es ihm egal war ob 1 oder 3 sterben und er wusste dass diese auch immer um 21 Uhr schlafen gehen. Daher Heimtücke bei allen gegeben. Glaub es ging auch mehr um die Verwertbarkeit der Beweismittel.
Aussage des Neffen verwertbar wegen 52 Absatz 2.
Brief verwertbar da nicht Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung.
Aussage ggü. dem Arzt nicht verwertbar.