27.08.2020, 18:39
Ich überlege, ans SG zu gehen, weil am VG die Stellenlage schwierig ist. Machen oder warten ? Gibt’s Leute, die mit beiden Gerichtsbarkeiten Erfahrung haben?
27.08.2020, 20:08
Machen!
27.08.2020, 21:00
27.08.2020, 21:18
Ich war an beiden Gerichten tätig bisher. SG ist letztlich einfach besonderes Verwaltungsrecht. Ich fand die Tätigkeit als faktisch Einzelrichter sehr gut. Man ist definitiv noch freier als am VG. Es ist ein wenig wie Amtsrichter im öffR zu sein.
27.08.2020, 22:10
Auf jeden Fall an SG wechseln! Du bist dein eigener Vorsitzender und die Fälle sind meist mehr am echten Leben. Wenn Du gut mit den Leuten kannst, kannst Du auch viele Fälle ohne Urteil erledigen. Ist jedenfalls meine Erfahrung.
28.08.2020, 11:15
(27.08.2020, 21:18)Gast schrieb: Ich war an beiden Gerichten tätig bisher. SG ist letztlich einfach besonderes Verwaltungsrecht. Ich fand die Tätigkeit als faktisch Einzelrichter sehr gut. Man ist definitiv noch freier als am VG. Es ist ein wenig wie Amtsrichter im öffR zu sein.
Bingo, das ist eigentlich genau das, was ich mir erhoffe.
Danke für alle Rückmeldungen !
08.09.2020, 05:35
Kann jemand was zur Arbeitsauslastumg am SG sagen? Insbesondere bezüglich der Fallzahlen? Große Unterschiede zwischen den Rechtsgebieten?
Interessiere mich vor allem für klassische "Hartz4-Kammer". WIe viele Fälle pro Woche? Wie lange sitzt ihr an einem?
Danke.
Interessiere mich vor allem für klassische "Hartz4-Kammer". WIe viele Fälle pro Woche? Wie lange sitzt ihr an einem?
Danke.
08.09.2020, 13:55
(08.09.2020, 05:35)Gast schrieb: Kann jemand was zur Arbeitsauslastumg am SG sagen? Insbesondere bezüglich der Fallzahlen? Große Unterschiede zwischen den Rechtsgebieten?
Interessiere mich vor allem für klassische "Hartz4-Kammer". WIe viele Fälle pro Woche? Wie lange sitzt ihr an einem?
Danke.
Würde mich auch interessieren. Ich habe gehört, dass es am SG relativ entspannt ist im Vergleich zu den anderen Gerichtsbarkeiten. Stimmt das?
08.09.2020, 15:13
Das hängt natürlich von den Bundesländern und einzelnen Gerichten ab. Grundsätzlich ist die Aktenlast bei den Sozialgerichten größer als in den anderen Gerichtsbarkeiten (400-600 Verfahren pro Dezernat). Andererseits ist die Eindringtiefe bei Standardproblemen - und auf die trifft man oft - nicht besonders hoch. Und viele Verfahren erledigen sich auch ohne große Mitwirkung des Richters durch Klagerücknahme, Vergleich oder Anerkenntnis.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verfahrensablauf - mit Ausnahme der Eilverfahren - gemächlicher ist als beispielsweise am Landgericht. Stellungnahmefristen sind selten so eng bemessen wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verfahrensablauf - mit Ausnahme der Eilverfahren - gemächlicher ist als beispielsweise am Landgericht. Stellungnahmefristen sind selten so eng bemessen wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
08.09.2020, 15:15
Muss/sollte man am SG Sozialrechtskenntnisse mitbringen? Oder reicht die angekündigte dreimonatige Einarbeitung?