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Die Aussagekraft von Noten
Gast
Unregistered
 
#1
08.09.2020, 08:42
Eine alte Debatte, aber ich halte es für falsch anzunehmen, dass Noten keine Aussagekraft zukommt. 

Was stimmt: Noten sind nicht absolut, auch ein 5-Punkte-Kandidat kann uU gut geeignet für einen Richterjob sein, auch ein 9er kann untauglich sein. Noten können unfair vergeben worden sein usw. 

Aber im Schnitt sagen Noten schom einiges aus, auch über die Wahrscheinlichkeit der Praxistauglichkeit. Dabei darf vor allem nicht vergessen werden, wie "schlecht" selbst gut benotete Juristen sind. Es ist möglich, in einer Klausur trotz mehrerer signifikanter Fehler noch 9 oder sogar 12 Punkte zu bekommen. Selbst gut bewertete Klausuren sind keinesfalls perfekt. Wie viel schlechter ist dann aber eine wirklich schlecht bewertete Klausur, im Schnitt?

Außerdem stimmt es nicht, dass man etwa für die Arbeit am AG keine komplexen fünfstündigen Klausuren handschriftlich gut lösen können muss. Sicherlich entspricht diese Aufgabenstellung nicht eins zu eins dem Alltag. Aber dafür kommen eine Vielzahl anderer Probleme hinzu, gerade was Zeitmanagement usw angeht. Wer also etwa in einer fünfstündigen Klausur nicht richtig priorisieren kann, der wird auch keine hunderte Verfahren gut jonglieren können. Wer nicht das ganze Grundwissen auswendig anwenden kann, sondern stattdessen ewig im Kommentar blättert, ist in der Praxis ungeeignet.

Es ist auch völliger Quatsch, dass etwa am AG lediglich Standardfälle aus dem Palandt entschieden werden. Das Recht ist außerordentlich bunt, sehr oft kommen neue komplexe Fragen und Komplikationen, etwa aus dem Kostenrecht oder Beweisrecht. Das zeigen schon beliebige Suchen bei Beck online nach AG urteilen.

Natürlich ist nicht jeder einzelne Kandidat richtig und fair benotet. Sicherlich kann die Note um 2-4 Punkte von den wahren Fähigkeiten abweichen. Aber im Schnitt ist es leider wirklich so, dass ein "ausreichender" Jurist eben nicht in der Lage ist, juristische Fälle in kurzer Zeit souverän und gut zu lösen. Selbst viele 9er Juristen können das nur teilweise fehlerfrei. 

Noten stellen insoweit zumindest einen groben Filter dar.
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Gast
Unregistered
 
#2
08.09.2020, 08:59
Komisch, wenn einen sämtliche Praxisausbilder für einen Prädikatsjuristen halten, juristisch anspruchsvolle Diskussionen auf Augenhöhe geführt werden können, die Stationszeugnisse nur so vor Lob sprudeln, man aber im Zweiten nur ein Ausreichend hinlegt.

Dinge gibt's, die gibt's gar nicht.  :angel:
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Gast
Unregistered
 
#3
08.09.2020, 09:16
(08.09.2020, 08:42)Gast schrieb:  Außerdem stimmt es nicht, dass man etwa für die Arbeit am AG keine komplexen fünfstündigen Klausuren handschriftlich gut lösen können muss. Sicherlich entspricht diese Aufgabenstellung nicht eins zu eins dem Alltag. 
Hä?
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Gast
Unregistered
 
#4
08.09.2020, 09:19
(08.09.2020, 09:16)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 08:42)Gast schrieb:  Außerdem stimmt es nicht, dass man etwa für die Arbeit am AG keine komplexen fünfstündigen Klausuren handschriftlich gut lösen können muss. Sicherlich entspricht diese Aufgabenstellung nicht eins zu eins dem Alltag. 
Hä?

Hier im forum wird den Klausuren, also einen solchen Klausurfsll in 5 std mit wenigen Hilfsmitteln vertretbar lösen zz können, halt immer die praxisrelevanz abgesprochen 

"Urteile schreiben kann ich auch! Dazu hat man viel mehr zeit und es steht alles bei juris!"
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Gast 2.0
Unregistered
 
#5
08.09.2020, 09:20
(08.09.2020, 08:59)Gast schrieb:  Komisch, wenn einen sämtliche Praxisausbilder für einen Prädikatsjuristen halten, juristisch anspruchsvolle Diskussionen auf Augenhöhe geführt werden können, die Stationszeugnisse nur so vor Lob sprudeln, man aber im Zweiten nur ein Ausreichend hinlegt.

Dinge gibt's, die gibt's gar nicht.  :angel:

Wenige Praxisausbilder geben den Referendaren eine realistische Einschätzung zum Leistungsvermögen ab. Denn im zwischenmenschlichen Kontakt ist es deutlich ungemütlicher ehrlich zu sein, insbesondere in dem Wissen, dass den Zeugnissen kaum Bedeutung zukommt!

Deine Schilderung ist also nichts ungewöhnliches oder stellt das juristische Notensystem bloß, es entspricht schlicht auch meiner eigenen Praxis der Referendarsbewertung. Eine gute Bewertung heißt zunächst einmal allein, dass der Referendar symphytisch ist. 

Du bist also schon mal ein netter Kerl scheinbar  :D
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Gast
Unregistered
 
#6
08.09.2020, 09:23
(08.09.2020, 08:59)Gast schrieb:  Komisch, wenn einen sämtliche Praxisausbilder für einen Prädikatsjuristen halten, juristisch anspruchsvolle Diskussionen auf Augenhöhe geführt werden können, die Stationszeugnisse nur so vor Lob sprudeln, man aber im Zweiten nur ein Ausreichend hinlegt.

Dinge gibt's, die gibt's gar nicht.  :angel:

Zum einen habe ich selbst gesagt, dass es immer Ausnahmen gibt. Zum anderen kann man aus den Referendarsaufgaben überhaupt keine Rückschlüsse ziehen. Denn der Richter hat pro Verfahren deutlich weniger Zeit. Eine maßgebliche Fähigkeit als Richter ist es gerade, eine Vielzahl an Fällen und Problemen zu jonglieren und schnell ordentlich zu lösen. 

Das aber wird in Klausuren besser abgeprüft als jedenfalls in praktischen Aufgaben, die man theoretisch mit unbegrenztem Aufwand und Hilfsmitteln lösen kann.
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Gast
Unregistered
 
#7
08.09.2020, 09:26
(08.09.2020, 09:16)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 08:42)Gast schrieb:  Außerdem stimmt es nicht, dass man etwa für die Arbeit am AG keine komplexen fünfstündigen Klausuren handschriftlich gut lösen können muss. Sicherlich entspricht diese Aufgabenstellung nicht eins zu eins dem Alltag. 
Hä?

Die Klausuren entsprechen nicht eins zu eins der Realität, sind aber dennoch gut geeignet, um die Fähigkeit, mit vielen unbekannten Fällen und Problemen in begrenzter Zeit gut klarzukommen, abzuprüfen. Die wird hier im Forum aber zT völlig unterschätzt. 

Nur weil man einen Fall passabel lösen kann, wenn man sehr viel Zeit in das Recherchieren steckt oder die Lösung zufällig online steht, heißt das noch lange nicht, dass man aus dem Stehgreif hunderte AG-Fälle souverän lösen kann.
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Gast
Unregistered
 
#8
08.09.2020, 09:29
(08.09.2020, 09:19)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 09:16)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 08:42)Gast schrieb:  Außerdem stimmt es nicht, dass man etwa für die Arbeit am AG keine komplexen fünfstündigen Klausuren handschriftlich gut lösen können muss. Sicherlich entspricht diese Aufgabenstellung nicht eins zu eins dem Alltag. 
Hä?

Hier im forum wird den Klausuren, also einen solchen Klausurfsll in 5 std mit wenigen Hilfsmitteln vertretbar lösen zz können, halt immer die praxisrelevanz abgesprochen 

"Urteile schreiben kann ich auch! Dazu hat man viel mehr zeit und es steht alles bei juris!"

Und wann löst der Richter 5 Std. am Stück, ohne jede Pause, handschriftlich Fälle?
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Gast
Unregistered
 
#9
08.09.2020, 09:33
(08.09.2020, 09:29)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 09:19)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 09:16)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 08:42)Gast schrieb:  Außerdem stimmt es nicht, dass man etwa für die Arbeit am AG keine komplexen fünfstündigen Klausuren handschriftlich gut lösen können muss. Sicherlich entspricht diese Aufgabenstellung nicht eins zu eins dem Alltag. 
Hä?

Hier im forum wird den Klausuren, also einen solchen Klausurfsll in 5 std mit wenigen Hilfsmitteln vertretbar lösen zz können, halt immer die praxisrelevanz abgesprochen 

"Urteile schreiben kann ich auch! Dazu hat man viel mehr zeit und es steht alles bei juris!"

Und wann löst der Richter 5 Std. am Stück, ohne jede Pause, handschriftlich Fälle?

Der Richter löst in 5 Std mehrere Fälle, und zwar ohne große Juris-Recherchen vornehmen zu können. Das lässt sich zumindest ansatzweise dadurch abprüfen, dass der Kandidat große Fälle mit vielen Problemen lösen muss, ohne groß Literatur zu lesen. 

Es ist jedenfalls weitaus besser geeignet als die praktischen Aufgaben, die teilweise in 30min von dem Ausbilder gelöst würden, während der Referendar eine Woche hat.
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Gast
Unregistered
 
#10
08.09.2020, 09:41
In diesem Kontext eine kleine Geschichte zum Grübeln: 
In der Zivilstation hat uns eine AG-Leiterin darüber berichtet, dass jemand aus ihrem direkten Umfeld durch den ersten Versuch gefallen war. Genauso durch die Wiederholung. Und im sich anschließenden Gnadenversuch gab's dann wider Erwarten ein knappes VB. 
(Zur weiterführenden Info: Für den Gnadenversuch hat man nicht unendlich viel Zeit, sondern nur ein paar Monate) 

Was sagt das nun über die Fähigkeit dieser Person in Bezug auf beispielsweise den Richterberuf aus?

Sind wir letzten Endes doch alle nur kleine (juristische) Äffchen, die mit etwas Zeit, Druck und dem richtigen Füllfederhalter in der Hand kleine Kunststückchen in der erwarteten Form mit Bravour vorturnen können?
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