04.09.2020, 15:24
(04.09.2020, 15:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 15:10)Gast schrieb:Wie kamst du auf einen teilweisen Anspruch?(04.09.2020, 15:05)Gast schrieb: Hatte die Klage Aussicht auf Erfolg bei euch? Und wenn nein weshalb?
Bei mir teilweise aber habe vorsorglich Klageabweisung beantragt falls das Gericht die AGB akzeptiert
Habe gesagt kein Anspruch auf Abschleppkosten und Gutachterkosten, aber ich war mir da auch unsicher also nimms nich für bare Münze.
Was kam denn bei dir raus?
04.09.2020, 15:26
(04.09.2020, 15:04)Nrw schrieb: Hat der SE-Ausschluss bei euch der AGB-Kontrolle stand gehalten?
Bei mir nicht aber ich habe gesagt dass kein Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag die Klägerin kann das nicht beweisen das Privatgutachten ist dahingehend nicht eindeutig und sowieso kein Beweis und daher Klageabweisung Beweislastumkehr griff nicht weil er Unternehmer war. wenn ein Sachmangel bei Gefahrübergang zu bejahen wäre reicht der Ausfluss bei mir nicht das habe ich im materiellen Gutachten geprüft aber in der Zweckmäßigkeit habe ich geschrieben dass die Klage Erwiderung nur hinsichtlich des Sachmangels begründet werden soll
04.09.2020, 15:28
habt ihr auch umfassend Rücktritt geprüft? vor allem die, die einen Gewährleistungsausschluss angenommen haben?
Und Ansprüche des Käufers? und Gegenansprüche des Mandanten? ich hatte für das alles am Ende so gut wie keine Zeit
Und Ansprüche des Käufers? und Gegenansprüche des Mandanten? ich hatte für das alles am Ende so gut wie keine Zeit
04.09.2020, 15:32
(04.09.2020, 15:26)Gast schrieb:(04.09.2020, 15:04)Nrw schrieb: Hat der SE-Ausschluss bei euch der AGB-Kontrolle stand gehalten?
Bei mir nicht aber ich habe gesagt dass kein Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag die Klägerin kann das nicht beweisen das Privatgutachten ist dahingehend nicht eindeutig und sowieso kein Beweis und daher Klageabweisung Beweislastumkehr griff nicht weil er Unternehmer war. wenn ein Sachmangel bei Gefahrübergang zu bejahen wäre reicht der Ausfluss bei mir nicht das habe ich im materiellen Gutachten geprüft aber in der Zweckmäßigkeit habe ich geschrieben dass die Klage Erwiderung nur hinsichtlich des Sachmangels begründet werden soll
Ah bei mir war das Gutachten geeigneter Beweis
04.09.2020, 15:33
(04.09.2020, 15:24)Gast schrieb:(04.09.2020, 15:13)Gast schrieb:(04.09.2020, 15:10)Gast schrieb:Wie kamst du auf einen teilweisen Anspruch?(04.09.2020, 15:05)Gast schrieb: Hatte die Klage Aussicht auf Erfolg bei euch? Und wenn nein weshalb?
Bei mir teilweise aber habe vorsorglich Klageabweisung beantragt falls das Gericht die AGB akzeptiert
Habe gesagt kein Anspruch auf Abschleppkosten und Gutachterkosten, aber ich war mir da auch unsicher also nimms nich für bare Münze.
Was kam denn bei dir raus?
Bei mir hatte die Klage voll Erfolg. Habe die Unternehmereigenschaft und das Verschulden problematisiert. Aber weil der Anspruch auf SE Ersatz durchging war nach 249 auch die Gutachterkosten und das Abschleppen erstattungsföhig. Im palandt stand da glaub ich dass sachverständigenkosten erstattet werden können wenn zweckmäßig. Das habe ich dann auch beim Abschleppen so begründet.
04.09.2020, 15:34
(04.09.2020, 15:28)gastgast schrieb: habt ihr auch umfassend Rücktritt geprüft? vor allem die, die einen Gewährleistungsausschluss angenommen haben?
Und Ansprüche des Käufers? und Gegenansprüche des Mandanten? ich hatte für das alles am Ende so gut wie keine Zeit
Die gegen Ansprüche des Mandanten waren doch erlassen laut Bearbeiter Vermerk
04.09.2020, 15:36
Lief das was in Hessen lief auch so oder ähnlich in NRW? :shy:
04.09.2020, 15:36
(04.09.2020, 15:32)Gast schrieb:(04.09.2020, 15:26)Gast schrieb:(04.09.2020, 15:04)Nrw schrieb: Hat der SE-Ausschluss bei euch der AGB-Kontrolle stand gehalten?
Bei mir nicht aber ich habe gesagt dass kein Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag die Klägerin kann das nicht beweisen das Privatgutachten ist dahingehend nicht eindeutig und sowieso kein Beweis und daher Klageabweisung Beweislastumkehr griff nicht weil er Unternehmer war. wenn ein Sachmangel bei Gefahrübergang zu bejahen wäre reicht der Ausfluss bei mir nicht das habe ich im materiellen Gutachten geprüft aber in der Zweckmäßigkeit habe ich geschrieben dass die Klage Erwiderung nur hinsichtlich des Sachmangels begründet werden soll
Ah bei mir war das Gutachten geeigneter Beweis
Bei mir war das auch bewiesen dass es bei GÜ vorlag. Ansonsten wenn man die Unternehmer Eigenschaft verneint wäre auch 477 anwendbar gewesen.
04.09.2020, 15:38
04.09.2020, 15:38
Ich hab den Verbraucher sein lassen. Aber Bin dann über 476 III zur AGB Kontrolle. Hab dann die Klausel aber nicht scheitern lassen, weil ich nur 309 8b gesehen habe - irgendwie den 309 nr 7 nicht richtig gesehen/eingeordnet. Dadurch entstand bei mir kein Anspruch.
Ist das n kardinalfehler?
Ist das n kardinalfehler?