30.08.2020, 23:55
Mit Missgunst oder "keine Kohle" hat das wenig zu tun. Wer kann, der kann (und soll auch, wenn er möchte). Kannst dir also gerne auch noch ne dritte Wohnung mieten, um dort Sachen zu lagern.
Ich persönlich finds halt absurd. Aber interessiert mich auch nicht weiter.
Ist übrigens auch alles stark off-topic...
Ich persönlich finds halt absurd. Aber interessiert mich auch nicht weiter.
Ist übrigens auch alles stark off-topic...
31.08.2020, 00:47
(30.08.2020, 23:55)Gast schrieb: Mit Missgunst oder "keine Kohle" hat das wenig zu tun. Wer kann, der kann (und soll auch, wenn er möchte). Kannst dir also gerne auch noch ne dritte Wohnung mieten, um dort Sachen zu lagern.
Ich persönlich finds halt absurd. Aber interessiert mich auch nicht weiter.
Ist übrigens auch alles stark off-topic...
Sei nicht so naiv.. als ob der da ausschließlich Sachen lagert und Freunde trifft.
31.08.2020, 01:27
(31.08.2020, 00:47)Gast schrieb:(30.08.2020, 23:55)Gast schrieb: Mit Missgunst oder "keine Kohle" hat das wenig zu tun. Wer kann, der kann (und soll auch, wenn er möchte). Kannst dir also gerne auch noch ne dritte Wohnung mieten, um dort Sachen zu lagern.
Ich persönlich finds halt absurd. Aber interessiert mich auch nicht weiter.
Ist übrigens auch alles stark off-topic...
Sei nicht so naiv.. als ob der da ausschließlich Sachen lagert und Freunde trifft.
Ist doch praktisch. Wenn einem der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, hat man noch ne andere Wohnung.
31.08.2020, 11:04
Die Diskussion entstand weil sich jemand beschwert hat er könnte keine zwei Wohnungen finanzieren wenn er gekündigt wird und ob das Amt einspringt.
Es juckt keinen was ihr mit eurem geld macht aber wer sich das vom staat zahlen lassen will hat einen an der waffel
Es juckt keinen was ihr mit eurem geld macht aber wer sich das vom staat zahlen lassen will hat einen an der waffel
31.08.2020, 13:08
Drum prüfe wer sich arbeitsvertraglich bindet, ob sich nicht noch ein Arbeitgeber mit längerer Kündigungsfrist findet. Lächerlich, diese Kündigungsfrist von 2 Wochen in der Probezeit...dafür dann umziehen....
01.09.2020, 08:41
Naja, 2 Wochen ist aber üblich in der Probezeit und nen Grund braucht es auch nicht. Zumal man ja auch mal sagen muss, dass es extrem selten vorkommt, dass einem der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt. Da muss halt entweder sowas wie Corona reinspielen oder man sich echt dumm anstellen.
01.09.2020, 21:21
(01.09.2020, 08:41)Gast schrieb: Naja, 2 Wochen ist aber üblich in der Probezeit und nen Grund braucht es auch nicht. Zumal man ja auch mal sagen muss, dass es extrem selten vorkommt, dass einem der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt. Da muss halt entweder sowas wie Corona reinspielen oder man sich echt dumm anstellen.
Oder man wird krank.
03.09.2020, 17:27
Lieber TE,
Ich war in fast derselben Situation wie du, nur dass ich selbst Nach kurzer Zeit gegangen bin, weil in meinem Job erhebliche Grenzen meiner Persönlichkeitsrechte überschritten wurden. Nichts destotrotz wurde ich genau wie du kaum eingearbeitet, musste alles learning by doing machen und habe viele Fehler gemacht - gute Noten im Examen sind nicht alles!
Ich habe meine Zulassung zurückgegeben und erstmal als WissMit weiter gearbeitet in einer anderen Kanzlei (kosten sparen wegen Beiträgen und Versicherung). Meine neue Kanzlei bietet mir an, als Anwalt einzusteigen, dort sind alle nett und geben Hilfestellung. Mir werden die Zulassungsgebühren und Fortbildungen bezahlt -
Nicht alle Arbeitgeber sind schlecht - für zukünftige Bewerbungen kannst du besser auf solche Themen achten. Ich habe meine Vorgeschichte damals im Bewerbungsgespräch erklärt und auch Dass ich im Referendariat schon kaum ausgebildet wurde. Trotzdem wollten die mich nehmen, der Nachwuchs wird eben dringend gesucht. Von daher Kopf hoch und nach vorne schauen! Die (unberechtigte) scham und die Schuld Gefühle vergehen irgendwann! Versprochen :)
Ich war in fast derselben Situation wie du, nur dass ich selbst Nach kurzer Zeit gegangen bin, weil in meinem Job erhebliche Grenzen meiner Persönlichkeitsrechte überschritten wurden. Nichts destotrotz wurde ich genau wie du kaum eingearbeitet, musste alles learning by doing machen und habe viele Fehler gemacht - gute Noten im Examen sind nicht alles!
Ich habe meine Zulassung zurückgegeben und erstmal als WissMit weiter gearbeitet in einer anderen Kanzlei (kosten sparen wegen Beiträgen und Versicherung). Meine neue Kanzlei bietet mir an, als Anwalt einzusteigen, dort sind alle nett und geben Hilfestellung. Mir werden die Zulassungsgebühren und Fortbildungen bezahlt -
Nicht alle Arbeitgeber sind schlecht - für zukünftige Bewerbungen kannst du besser auf solche Themen achten. Ich habe meine Vorgeschichte damals im Bewerbungsgespräch erklärt und auch Dass ich im Referendariat schon kaum ausgebildet wurde. Trotzdem wollten die mich nehmen, der Nachwuchs wird eben dringend gesucht. Von daher Kopf hoch und nach vorne schauen! Die (unberechtigte) scham und die Schuld Gefühle vergehen irgendwann! Versprochen :)
09.09.2020, 17:03
Hallo nochmal,
erstmal nochmal vielen Dank an alle. Tatsächlich hätte ich nochmal eine Frage zur Zulassung: Ich fange tatsächlich demnächst in einer neuen Kanzlei an, die auch einen sehr guten Eindruck macht, deswegen hat sich alles erstmal zum guten gewendet. Jetzt stellt sich die Frage, wie ich beim Zulassungsverfahren weiter vorgehen muss.
Hab nächste Woche meinen Vereidigungstermin. Ich muss ja mitteilen, dass ich jetzt bei einer anderen Kanzlei angestellt bin. Allerdings bin ich ja noch nicht mal zugelassen, muss ich daher einen förmlichen Antrag auf Zulassung als Syndikusanwalt bei Arbeitgeberwechsel stellen oder kann ich das noch im Laufe des Zulassungsverfahrens formlos ändern? Würde ungern 500 Euro für den förmlichen Antrag bezahlen.
erstmal nochmal vielen Dank an alle. Tatsächlich hätte ich nochmal eine Frage zur Zulassung: Ich fange tatsächlich demnächst in einer neuen Kanzlei an, die auch einen sehr guten Eindruck macht, deswegen hat sich alles erstmal zum guten gewendet. Jetzt stellt sich die Frage, wie ich beim Zulassungsverfahren weiter vorgehen muss.
Hab nächste Woche meinen Vereidigungstermin. Ich muss ja mitteilen, dass ich jetzt bei einer anderen Kanzlei angestellt bin. Allerdings bin ich ja noch nicht mal zugelassen, muss ich daher einen förmlichen Antrag auf Zulassung als Syndikusanwalt bei Arbeitgeberwechsel stellen oder kann ich das noch im Laufe des Zulassungsverfahrens formlos ändern? Würde ungern 500 Euro für den förmlichen Antrag bezahlen.
09.09.2020, 17:25
(09.09.2020, 17:03)Michaelxxx schrieb: Hallo nochmal,
erstmal nochmal vielen Dank an alle. Tatsächlich hätte ich nochmal eine Frage zur Zulassung: Ich fange tatsächlich demnächst in einer neuen Kanzlei an, die auch einen sehr guten Eindruck macht, deswegen hat sich alles erstmal zum guten gewendet. Jetzt stellt sich die Frage, wie ich beim Zulassungsverfahren weiter vorgehen muss.
Hab nächste Woche meinen Vereidigungstermin. Ich muss ja mitteilen, dass ich jetzt bei einer anderen Kanzlei angestellt bin. Allerdings bin ich ja noch nicht mal zugelassen, muss ich daher einen förmlichen Antrag auf Zulassung als Syndikusanwalt bei Arbeitgeberwechsel stellen oder kann ich das noch im Laufe des Zulassungsverfahrens formlos ändern? Würde ungern 500 Euro für den förmlichen Antrag bezahlen.
Ruf doch einfach mal bei deiner Kammer an und frag. Bei uns zumindest sind das außerordentlich hilfsbereite Menschen.