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Gekündigt in der probezeit, was nun?
Michaelxxx
Unregistered
 
#1
28.08.2020, 17:01
Hallo an alle,
ich hab leider ein ziemliches Problem, für das ich mich auch ein wenig schäme. 
Dieses jahr habe ich mein zweites Examen geschrieben und wollte nun in den Job einsteigen. Die Noten waren leicht unterdurchschnittlich.
Nach relativ kurzer zeit hatte ich mehrere Zusagen und war guter Dinge. Ich habe mich für eine kleine kanzlei entschieden und direkt die Zulassung beantragt.
Leider lief es nicht so wie es sollte. Binnen kürzester Zeit wurde ich in der Probezeit gekündigt. Die Gründe? Unsaubere Arbeit. Was ich einerseits nachvollziehen kann, weil mir wirklich mehrere Fehler unterlaufen sind, andererseits ich aber auch von Tag 1 an kein wirkliches Einarbeiten und kam und ich mir alles nach dem try and Error Prinzip erarbeiten musste. Aus lauter Angst, Fehler zu machen, wurden es am Ende noch mehr.
Seis wies ist, ich fühl mich auf jeden Fall beschissen.

Jetzt zu meinen Fragen: Wie würdet ihr bei zukünftigen Bewerbungen vorgehen? Wie soll ich das kommunizieren, im Anschreiben und im Bewerbungsgespräch? Soll ein Job, der nicht mal einen Monat ging, in den Lebenslauf?

Und ich hätte meinen Vereidigungstermin erst noch. Muss ich dabei angeben, wie meine Situation ist btw wie soll ich da vorgehen?

Ich wäre über jede Hilfe dankbar, denn aktuell bin ich ziemlich verzweifelt.
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Gast Gast
Unregistered
 
#2
28.08.2020, 17:42
Also den Job musst du sicherlich nicht angegeben. Bei unter einem Monat hast du schließlich nicht mal eine Lücke im Lebenslauf. Den Vereidigungstermin würde ich absagen oder verfügst du derzeit noch über eine Berufshaftpflichtversicherung? Du wirst wahrscheinlich auch wenig Interesse daran haben, bei dir zuhause eine Kanzlei einzurichten und Beiträge ins Versorgungswerk einzuzahlen, oder? 

Jedenfalls solltest du darauf achten, dass du bei der nächsten Stelle bessere Qualität ablieferst. Natürlich ist es doof, wenn man keine Einarbeitung bekommt aber "Try and Error" ist auch das falsche Prinzip, schließlich bist du ausgebildet und es gibt auch Literatur zu fast allen Fragen.
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Gast GPA
Unregistered
 
#3
28.08.2020, 18:01
Zunächst einmal sehr ärgerliche Situation und tut mir leid für dich. Ich würde diesen Job nicht angeben. Was Literatur betrifft, naja, manche Kanzleien sind auch unfassbar schlecht ausgestattet. Kenne viele Läden, die nicht mal Beck online haben.
Würde mich jetzt erstmal arbeitslos melden und die Vereidigung trotzdem machen.
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Gast
Unregistered
 
#4
28.08.2020, 18:04
Ich würde den Job auch nicht angeben. Bei einem Monat kann man ja auch nicht gerade von Berufserfahrung sprechen. Und Lücken im Lebenslauf haben durch Corona momentan mehrere Leute :sleepy:
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Gast Gast
Unregistered
 
#5
28.08.2020, 18:06
(28.08.2020, 18:01)Gast GPA schrieb:  Würde mich jetzt erstmal arbeitslos melden und die Vereidigung trotzdem machen.


Hat der Kollege den überhaupt noch eine Berufshaftpflichtversicherung?! Und hat er Bock ins Versorgungswerk einzuzahlen, obwohl er arbeitslos ist... beides muss er nämlich.
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JuristinNRW
Unregistered
 
#6
28.08.2020, 18:07
Mir wurde auch in der Probezeit gekündigt wegen Corona. Ich war dort 4 Monate tätig. Trage es im Lebenslauf ein und erkläre die coronabedingte Kündigung.

Da es bei dir nur ein Monat ist, würde ich es auch weglassen.

Melde dich bei deiner RAK und schildere denen deinen Fall. Sie erklären dir deine Möglichkeiten.

Wünsche dir viel Erfolg bei der Jobsuche!
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Gast
Unregistered
 
#7
28.08.2020, 18:40
Ich würde die Zulassung zurückgeben wegen Arbeitslosigkeit oder das Arbeitsamt fragen, ob sie deine Selbstständigkeit bezahlen. Dann musst du sie nicht neu beantragen, wenn du noch mal als Anwalt arbeitest. Nichts in den Lebenslauf schreiben davon. Sonst werden die AG misstrauisch und fragen bei denen nach und die erzählen dann, dass du unsauber arbeiten würdest. Das schadet deinem Ruf.
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Gaster
Unregistered
 
#8
28.08.2020, 18:48
Wenn du den Job im Lebenslauf angibst, kann es natürlich passieren, dass im Falle einer neuen Bewerbung jemand zu deinem alten Arbeitgeber Kontakt aufnehmen will. Relevante Berufserfahrung wirst du dort kaum gesammelt haben können. Der Schwindel, die Kündigung als corona-bedingt zu verkaufen, wird spätestens bei einem Telefonat mit deinem alten Arbeitgeber auffliegen. Von daher würde ich den Job gar nicht erst angeben.
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Der Anfang ist immer schwer...
Unregistered
 
#9
30.08.2020, 10:43
Ich hatte vor einem Jahr ähnliche Situation wie du.
Ich hatte das Zulassungsverfahren kurz vor der Vereidigung aussetzen lassen(Vermeidung von doppelten Zulassungsgebühren bzw. Mehrkosten!). Innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung habe ich ein viel besseres Angebot von einer anderen Kanzlei erhalten. Nach Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages habe ich die Fortsetzung des Zulassungsverfahrens beantragt. Alles läuft ganz gut! Viel Glück wünsche ich dir!
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Gast
Unregistered
 
#10
30.08.2020, 12:14
Was machen eigentlich Leute, die für den Job eine Zweitwohnung gemietet haben? Bezahlt denen dann das Arbeitsamt die doppelten Wohnkosten bis eine Wohnung gekündigt ist? Sonst ist so eine Probezeit ja ein finanzielles Risiko. Am Ende steht man da noch mit Schulden da.
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