13.06.2016, 16:46
13.06.2016, 17:31
Hey BaWüler,
habe mir gerade das hier gepostete Urteil über unsere heutige Klausur durchgelesen... tolle Wurst, das hab ich selbstverständlich nicht so:@
Hat jemand von euch auch den Hauptantrag abgewiesen und dem Hilfsantrag stattgegeben? Bei mir war der Hauptantrag nicht spruchreif, weil ich auf Grund des Vortrags des Beigeladenen (kein anderer Ort zum Verkauf, auf Verkauf angewiesen, etc) keine Ermessenreduzierung seitens der Behörde angenommen habe, weil die Rechtsgüterabwägung nicht endgültig vorgenommen werden kann. Im geposteten Urteil steht, es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine Ermessensreduzierung sprechen. Ist das bei uns aber anders?
Himmer Herrgott, ich finde diesen Termin einfach wieder nur furchtbar...
habe mir gerade das hier gepostete Urteil über unsere heutige Klausur durchgelesen... tolle Wurst, das hab ich selbstverständlich nicht so:@
Hat jemand von euch auch den Hauptantrag abgewiesen und dem Hilfsantrag stattgegeben? Bei mir war der Hauptantrag nicht spruchreif, weil ich auf Grund des Vortrags des Beigeladenen (kein anderer Ort zum Verkauf, auf Verkauf angewiesen, etc) keine Ermessenreduzierung seitens der Behörde angenommen habe, weil die Rechtsgüterabwägung nicht endgültig vorgenommen werden kann. Im geposteten Urteil steht, es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine Ermessensreduzierung sprechen. Ist das bei uns aber anders?
Himmer Herrgott, ich finde diesen Termin einfach wieder nur furchtbar...
13.06.2016, 17:39
(13.06.2016, 17:31)GastBW schrieb: Hey BaWüler,
habe mir gerade das hier gepostete Urteil über unsere heutige Klausur durchgelesen... tolle Wurst, das hab ich selbstverständlich nicht so:@
Hat jemand von euch auch den Hauptantrag abgewiesen und dem Hilfsantrag stattgegeben? Bei mir war der Hauptantrag nicht spruchreif, weil ich auf Grund des Vortrags des Beigeladenen (kein anderer Ort zum Verkauf, auf Verkauf angewiesen, etc) keine Ermessenreduzierung seitens der Behörde angenommen habe, weil die Rechtsgüterabwägung nicht endgültig vorgenommen werden kann. Im geposteten Urteil steht, es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine Ermessensreduzierung sprechen. Ist das bei uns aber anders?
Himmer Herrgott, ich finde diesen Termin einfach wieder nur furchtbar...
Meine diesen Absatz des Urteils:
"3. Gemäß § 81 Satz 1 LBauO steht der Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Bei Nachbarrechte beeinträchtigenden Baulichkeiten ist das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. z. B. Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10636/09.OVG -), der die Kammer folgt, regelmäßig dahin reduziert, dass nur noch die Pflicht zur Beseitigung des nachbarrechtswidrigen Zustandes verbleibt. Anhaltspunkte dafür, die eine abweichende Beurteilung hier rechtfertigen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich."
Erstens sind wir hier ja in BaWü und somit könnte für uns ja die st. Rspr. des OVG Rheinland-Pfalz wurst sein und zweitens wurde hier ja seitens des Beigeladenen durchaus ein paar relevante Punkte vorgetragen... Oder wie seht ihr das?
13.06.2016, 17:59
Ich glaube, dass das Hauptproblem darin bestand, überhaupt eine bauliche Anlage zu bejahen. Da musste man meiner Ansicht nach viel "labern" aber der Sachverhalt, der dem OVG- Urteil zugrunde lag, ist mit dem der Klausur nahezu identisch, außer dass der Verwirkungseinwand nicht gebracht wird. Wenn man den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Klägers aus 65 I S. 2 LBO genannt hat und die drittschützenden Normen erwähnt und i.R.d. materiellen Illegalität gegen die Argumente der Beigeladenen ins Verhältnis gesetzt hat, wirds schon für ne durchschnittliche Note gereicht haben, ganz egal ob man sich nun für eine Ermessensreduzierung entschieden hat oder nicht. Ich hatte ein Problem mit der Klagefrist, konnte mit dem Kalender und den Feiertagen nichts anfangen...
13.06.2016, 19:26
NRW: Weiß jemand wann Klage erhoben worden ist?
13.06.2016, 19:41
Ja, August 2015.
Ich hab zwei mal ffk. Erledigung zu Ziffer 2 möglich aber beide keine Erklärung. Auslegung fand ich zu riskant .
Ich hab zwei mal ffk. Erledigung zu Ziffer 2 möglich aber beide keine Erklärung. Auslegung fand ich zu riskant .
13.06.2016, 19:44
Hab ich nämlich auch so verstanden. Dann ist Antrag zu 1) FFK direkt und nicht analog oder?
13.06.2016, 19:45
Das war dann nämlich bei Klageerhebung noch nicht durch Zeitablauf beendet?
13.06.2016, 19:48
(13.06.2016, 19:41)Gastt schrieb: Ja, August 2015.
Ich hab zwei mal ffk. Erledigung zu Ziffer 2 möglich aber beide keine Erklärung. Auslegung fand ich zu riskant .
Das ist auch richtig. Für Ziff 1 113 I 4 direkt, für Ziff 2 analog.
Die Anträge könnten bereits deshalb nicht mehr ausgelegt werden, weil sie genau so in der MV gestellt wurden. Selbst wenn man die für falsch hielte, müsste man einen Hinweis des Gerichts unterstellen und dann davon ausgehen, dass die Anträge genau so gewollt waren. Man kommt nicht zu einer Erledigung, egal, wie man es dreht oder begründet.
13.06.2016, 19:49
Ja, habe auch nichts analog. Wie sieht es mit Antrag zu Ziffer 2 aus?