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Behörde oder Kanzlei?
Gast_2020
Unregistered
 
#1
23.08.2020, 11:14
Hallo strangers of the internet,
Ich (33j, 2x vb) habe nach dem Ref in einer Großkanzlei angefangen, bin aber in der Probezeit gekündigt worden (Corona spielte wohl auch eine Rolle, ich hätte mich aber auch mehr reinknien müssen) und musste mir in der coronakrise einen neuen Job suchen. Habe nun tatsächlich eine Boutique- Kanzlei gefunden, deren Rechtsgebiet mir auch eher liegt. Ist aber eine sehr kleine Kanzlei, in der viel zu tun ist, und die meisten meiner Vorgänger nach drei Jahren woanders hingehen. Hatte mich auch bei zahlreichen Behörden beworben, und hätte nun die Möglichkeit, zum Ende des Jahres in das Justiziariat einer Behörde zu wechseln, inkl. Verbeamtung und A13 (was mehr wäre, als ich aktuell verdiene). Das Rechtsgebiet interessiert mich jetzt nicht soo sehr, mir ging es eigentlich eher um die Verbeamtung und A13.  Nur: eigentlich hätte ich gerne das Anwaltssein etwas länger ausprobiert, denn aus der Behörde wechselt man wahrscheinlich eher nicht wieder zurück. Eigentlich wollte ich daher schon absagen, und mich evt in zwei Jahren nochmal bewerben, langfristig finde ich den öffentlichen Dienst,u die Sicherheit und die Pension sehr attraktiv. Nur: in der Behörde meinten sie, dass sie nächstes Jahr mit einer Haushaltssperre rechnen, und dann erstmal nichts und niemand mehr eingestellt wird. Also habe ich jetzt Angst, dass wenn ich das Angebot ausschlage, ich nicht mehr in den öffentlichen Dienst komme und verbeamtet werde... Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll...
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associate
Unregistered
 
#2
23.08.2020, 11:36
Also: Du bist mit 33 Jahren schon relativ nah an der Einstellungsgrenze im öff. Dienst. In der GK (!) in der Probezeit gekündigt worden und hast die Alternative, entweder eher noch mehr zu arbeiten für mutmaßlich weniger Geld oder direkt zur Behörde. Ganz ehrlich: Geh zur Behörde. Anwalt liegt dir nicht. Und ein zweites Scheitern in der Boutique macht sich nicht gut. Du sagst selber, du hast dich nicht genug reingehängt in der GK, warum soll es besser werden.
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Gast
Unregistered
 
#3
23.08.2020, 11:48
Was für eine Einstellungsgrenze?
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Gast
Unregistered
 
#4
23.08.2020, 12:00
Auf jeden Fall zur Behörde. Du bist nicht mehr der Jüngste (nicht böse gemeint, aber für Verbeamtung durchaus relevant) und da der Staat in den kommenden Jahren hart sparen wird, werden sich für den Fall deines Scheiterns in der Kanzlei deine Chancen beim Staat nicht bessern. Die Einstellungssperre wird sich - wenn auch in abgeschwächter Form - auch in der Justiz durchziehen, sodass du besser heute als morgen zum Staat solltest (obwohl du zumindest noch solide Noten hast). Wer weiß, ob du später noch kannst.
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Gast
Unregistered
 
#5
23.08.2020, 12:07
Die Einstellungsgrenze liegt bei 42 Jahren, soweit ich weiß. Wo ist man da bitte nah dran? 

33 ist doch kein Alter, vor allem bei vorheriger Erfahrung.

Versuch es doch einfach bei der Boutique. Staat dürfte danach auch noch gehen und am Ende ärgerst du dich mgws., wenn du es nicht probiert hast. Vor allem bei Doppel-VB sollte das doch selbst bei möglichen Einsparungen auf jeden Fall drin sein. 

Viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#6
23.08.2020, 12:07
Ich würde auch zur Behörde gehen. 
Allerdings klingt für mich irgendwie an, dass du lieber Anwalt wärst. Wenn das der Fall ist, bleib in der Kanzlei und häng dich rein.
Behörde ist zwar top was Geld, Sicherheit etc angeht, aber da können auch echt schlimme Leute und Strukturen herrschen...

Was ist denn mit Justiz angesichts deiner Noten?
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Gast
Unregistered
 
#7
23.08.2020, 12:08
(23.08.2020, 12:07)Gast schrieb:  Die Einstellungsgrenze liegt bei 42 Jahren, soweit ich weiß. Wo ist man da bitte nah dran? 

33 ist doch kein Alter, vor allem bei vorheriger Erfahrung.

Versuch es doch einfach bei der Boutique. Staat dürfte danach auch noch gehen und am Ende ärgerst du dich mgws., wenn du es nicht probiert hast. Vor allem bei Doppel-VB sollte das doch selbst bei möglichen Einsparungen auf jeden Fall drin sein. 

Viel Erfolg!


Ja, und diese Grenze gilt mEn auch nicht in allen Bundesländern, bspw Bln
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Gast
Unregistered
 
#8
23.08.2020, 12:18
Es gibt unterschiedliche Altersgrenzen auf Landesebene, die zwischen 40 und 49 liegen dürften. Von daher haste genug Zeit um dich auszuprobieren. Du wirst dich ggf. nur vor dem Staat dafür erklären müssen, dass du nicht direkt den Weg dahin eingeschlagen hast.

Die arbeitgeberseitige Kündigung dürfte auch gar keine Auswirkungen haben, soweit du nicht außerordentlich gekündigt wurdest und man daraus ersehen kann, von welcher Seite gekündigt wurde.
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Gast
Unregistered
 
#9
23.08.2020, 12:20
Wenn du Bock auf strenge Schulatmo hast und Sicherheit dir über alles geht geh zum Staat.
Du hast gesagt du hast dich in der GK nicht richtig reingehängt. Für bequeme Leute ist Beamtentum genau richtig....keine Überstunden, gemütliche Gangweise, dafür vllt auf Jahrzehnte die gleichen unangenehmen Leute, da Beamte unkündbar sind.Musst du wissen wo du dich wohler bzw.freier fühlst.
Mein Vater war auch A13, aber vor dem Pensionsalter gestorben. Pension und Sicherheit ist auch nicht alles.Im ÖD gibt es öfter Mobbing als in der freien Wirtschaft, gerade weil alle so geil auf die sicheren Stellen sind, was zu Ellbogenmentalität und Intrigen führen kann.
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GastNrW2
Unregistered
 
#10
23.08.2020, 12:21
Wenn dich das Rechtsgebiet bei der Behörde überhaupt nicht interessiert und du lieber Anwalt wärst... würde ich nicht nur für eine Verbeamtung zur Behörde gehen. Alle hier sind so auf Sicherheit aus und vergessen dabei, dass man in dem Job jeden Tag die nächsten 30 Jahre auch arbeiten muss... Macht man da nicht lieber etwas, was einem auch Spaß macht???
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