10.06.2016, 18:20
(10.06.2016, 18:14)Bw schrieb: Mögliche Rechtsbehelfe:
Einstellungs- und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Materiell:
1. TK:
- 133 I, III +
- 246 I, II +
274 I NR 1 +
2. TK:
- 315B I NR 1 +
- 240 I +
- 223 I, 25 I ALT 2 +
- 340 I +
- 344 I +
- 164 I -
- 185 I + aber 199
Wie sieht es bei euch aus?
Hab noch 266 treuebruch und 186 jeweils +
Aber 315b - und 240 - wegen nicht nachweisbar
10.06.2016, 18:25
(10.06.2016, 18:20)bw schrieb:(10.06.2016, 18:14)Bw schrieb: Mögliche Rechtsbehelfe:
Einstellungs- und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Materiell:
1. TK:
- 133 I, III +
- 246 I, II +
274 I NR 1 +
2. TK:
- 315B I NR 1 +
- 240 I +
- 223 I, 25 I ALT 2 +
- 340 I +
- 344 I +
- 164 I -
- 185 I + aber 199
Wie sieht es bei euch aus?
Hab noch 266 treuebruch und 186 jeweils +
Aber 315b - und 240 - wegen nicht nachweisbar
Bei mir genügt hinreichender Tatverdacht und der Zeuge N hat ausgesagt, dass A stark gebremst hat, zwar keine Vollbremsung, bei mir genügt dies jedoch.
10.06.2016, 18:27
266 passt m.E. Nicht, da keine Vermögensbetreuungspflicht.
Vermute, dass es in der Klausur einfach darauf ankam vollständig zu prüfen bzw. Anzusprechen also zu erkennen
Vermute, dass es in der Klausur einfach darauf ankam vollständig zu prüfen bzw. Anzusprechen also zu erkennen
10.06.2016, 19:13
(10.06.2016, 17:27)Zz schrieb:(10.06.2016, 17:05)Gast schrieb:(10.06.2016, 16:57)gruesseausberlin schrieb:(10.06.2016, 16:53)Gast schrieb: In NRW war nichts mit 44 und nachschieben von Gründen.
Hier gab es bei 229 nur das Problem, dass der Tag nach der dreiwöchigen Unterbrechung ein Feiertag war, sodass danach ordnungsgemäß weitergemacht werden konnte.
Ich bin auf den 28.4. gekommen. Das war in unserem Kalender kein Feiertag.
Hattet ihr andere Daten oder hab ich das falsch berechnet?
Anscheinend andere Daten. Bei uns hat der Mandant die Revision im Sitzungsprotokoll vom 06.05 eingelegt.
Die HV war unterbrochen vom 13.04 bis eigentlich zum 05.05. Das war aber ein Feiertag und deshalb konnte das Gericht am 06.05 ordnungsgemäß weiter verhandeln
In Bremen: 07.04.16 erste Verhandlung Unterbrechung bis 02.05.
29.04.16 ein Freitag nach 229 IV bis spätestens ein Tag nach fristende, es sei denn dieser Tag ist ein sa, so oder Feiertag, dann nächster Werktag. Da 30.04 Samstag Verhandlungstag 2 dann am 02.05. Montag!
Schlimmer als ne matheprüfung
Aber war es nicht genau NICHT so, weil die Frist gerade nicht nach §43 berechnet wird für §229?
10.06.2016, 19:18
Es steht ansonsten auch genauso in 229 IV...
10.06.2016, 19:20
Ich meine das das Fristende auf den 28.4. fällt wg Berechnung nicht nach §43 sondern "normal". Egal, keine Ahnung, Mathe war nie mein Ding
10.06.2016, 19:32
"Nach 229 IV 1 muss eine völlig neue Hauptverhandlung stattfinden, wenn der Fortsetzungstermin nicht spätestens am 22. Tag nach der letzten Sitzung stattfindet" Russack, Rn. 312
Damit 29. maßgeblich
Folglich nicht Unterbrechung, sondern Aussetzung
Damit 29. maßgeblich
Folglich nicht Unterbrechung, sondern Aussetzung
10.06.2016, 19:44
(10.06.2016, 19:32)gast schrieb: "Nach 229 IV 1 muss eine völlig neue Hauptverhandlung stattfinden, wenn der Fortsetzungstermin nicht spätestens am 22. Tag nach der letzten Sitzung stattfindet" Russack, Rn. 312
Damit 29. maßgeblich
Folglich nicht Unterbrechung, sondern Aussetzung
Der 7.4. wird nicht mitberechnet.
11.06.2016, 08:08
Leute, ich glaube, wir reden hier alle von unterschiedlichen Sachen, können wir das bitte nochmal systematisch angehen?
Meine Herangehensweise war:
1. Verhandlung am Do., 7.4.
Die 3 Wochen laufen von Fr., 8.4. bis Do., 28.4.
Dementsprechend muss die Verhandlung am Fr., 29.4. fortgesetzt werden.
Dieser ist kein Feiertag o.Ä., daher Fortsetzung am 2.5. zu spät. (So hat das oben auch der gast von 18:32 gesehen).
Sieht das jemand genauso?
Sieht das jemand anders? Falls ja, warum und bitte Berechnung darstellen, danke.
(Das alles hat im Übrigen überhaupt nichts mit "Mathe" zu tun.)
Meine Herangehensweise war:
1. Verhandlung am Do., 7.4.
Die 3 Wochen laufen von Fr., 8.4. bis Do., 28.4.
Dementsprechend muss die Verhandlung am Fr., 29.4. fortgesetzt werden.
Dieser ist kein Feiertag o.Ä., daher Fortsetzung am 2.5. zu spät. (So hat das oben auch der gast von 18:32 gesehen).
Sieht das jemand genauso?
Sieht das jemand anders? Falls ja, warum und bitte Berechnung darstellen, danke.
(Das alles hat im Übrigen überhaupt nichts mit "Mathe" zu tun.)
11.06.2016, 08:11
Nachtrag: Das ist auch in Übereinstimmung mit dem oben gebrachten Russack-Zitat, denn der 29.4. ist der 22. Tag NACH dem 7.4., damit wurde die Verhandlung nicht "spätestens" am 22. Tag fortgesetzt.