18.08.2020, 14:15
Können Angestellte im öD nach der Probezeit "einfach so" ordentlich gekündigt werden mit den jeweils geltenden Fristen oder muss die Kündigung irgendwie gerechtfertigt werden?
Ich habe leider keine Ahnung vom Arbeitsrecht. Das würde für mich allerdings nicht dazu passen, dass der öD so ein sicherer Arbeitgeber sei...
Ich habe leider keine Ahnung vom Arbeitsrecht. Das würde für mich allerdings nicht dazu passen, dass der öD so ein sicherer Arbeitgeber sei...
18.08.2020, 14:21
Können denn Angestellte in der Privatwirtschaft "einfach so" gekündigt werden? Dazu braucht man keine Kenntnisse im Arbeitsrecht sondern nur solide Allgemeinbildung...
18.08.2020, 14:23
Also so weit ich weiss kann man Tarifangestellte einfach so kündigen mit Ablauf der Probezeit. Bei Befristungen ist irgendwas bei der Probezeit anders, ich glaube die Dauer.
Sicher ist der ÖD nur, wenn man Beamter ist. Da kommt man aber heutzutage schwerer rein.
Sicher ist der ÖD nur, wenn man Beamter ist. Da kommt man aber heutzutage schwerer rein.
18.08.2020, 14:33
(18.08.2020, 14:21)Gast schrieb: Können denn Angestellte in der Privatwirtschaft "einfach so" gekündigt werden? Dazu braucht man keine Kenntnisse im Arbeitsrecht sondern nur solide Allgemeinbildung...
An der fehlt es Dir offenbar, wenn Du so einen Schwachsinn postest.
Wenn das KSchG nicht einschlägig ist, d.h. insbesondere Kleinsarbeitgeber kann Dir problemlos einfach so gekündigt werden, z.B. weil der AG künftig nur noch Kosten für 3 statt 4 AN tragen möchte. Da bedarf es dann keiner (sozialen) Rechtfertigung und eine Kündigungsschutzklage ist da idR aussichtslos. Wenn das KSchG einschlägig ist, sieht die Sache deutlich anders aus.
18.08.2020, 14:48
(18.08.2020, 14:33)Gast schrieb:(18.08.2020, 14:21)Gast schrieb: Können denn Angestellte in der Privatwirtschaft "einfach so" gekündigt werden? Dazu braucht man keine Kenntnisse im Arbeitsrecht sondern nur solide Allgemeinbildung...
An der fehlt es Dir offenbar, wenn Du so einen Schwachsinn postest.
Wenn das KSchG nicht einschlägig ist, d.h. insbesondere Kleinsarbeitgeber kann Dir problemlos einfach so gekündigt werden, z.B. weil der AG künftig nur noch Kosten für 3 statt 4 AN tragen möchte. Da bedarf es dann keiner (sozialen) Rechtfertigung und eine Kündigungsschutzklage ist da idR aussichtslos. Wenn das KSchG einschlägig ist, sieht die Sache deutlich anders aus.
und, ist das KSchG im öffentlichen Dienst anwendbar?
18.08.2020, 14:59
Wie habt ihr Examen geschafft?
18.08.2020, 15:06
18.08.2020, 15:26
Im Skript stand bestimmt, dass Arbeitsrecht nur in kleinen Dosen im 2. Staatsexamen vorkommt. Über das öffentliche Dienstrecht musste man demnach nichts wissen, außer vllt etwas Beamtenrecht.
18.08.2020, 15:35
3 min google hätten die Frage beantwortet. Ich zweifel an grundlegenden Kompetenzen mancher Fragesteller
18.08.2020, 16:39