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Klausuren Juni 2016
xyz
Unregistered
 
#271
10.06.2016, 17:07
(Berlin)

Nach meiner Fristberechnung war 229 (-) da noch in den 3 Wo, 28.4.

Nach meiner Berechnung war aber auch der WE Antrag nicht notwendig, da heute die Frist ablief.. das war eine von drei Optionen für die ich mich am Ende zumindest entschieden habe.
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gast aus bw
Unregistered
 
#272
10.06.2016, 17:11
Hat die wiederseinstzung eine rolle gespielt...war ja nicht förmlich zugestellt. Huh
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123
Unregistered
 
#273
10.06.2016, 17:20
(10.06.2016, 17:04)Otto Müller schrieb:  Moin Moin,
Ist es überhaupt zulässig in der Berufungsinstanz als weitere tatsacheninsanz den kompletten Sachverhalt aus der ersten Instanz eins zu eins zu übernehmen?
Wo ist da der Unterschied zur Revision?
Hat Jmd was zum Stichwort effektiver Rechtsschutz und Rechtsmittelbeschneidung gebracht? Im Prinzip hat das Gericht doch im Ergebnis nicht mehr gemacht als die erste Instanz und den Verurteilten nochmal schön Rechtsmittelkosten aufgedonnert.

Und war die Unterbrechung der Hauptverhandlung bei euch auch im Rahmen der 3 Wochenfrist ? 229 I, II?

Klingt sehr interessant. Hab ich auch erwähnt.
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Z
Unregistered
 
#274
10.06.2016, 17:22
(10.06.2016, 17:11)gast aus bw schrieb:  Hat die wiederseinstzung eine rolle gespielt...war ja nicht förmlich zugestellt. Huh

Wozu? Frist lief doch noch
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Zz
Unregistered
 
#275
10.06.2016, 17:27
(10.06.2016, 17:05)Gast schrieb:  
(10.06.2016, 16:57)gruesseausberlin schrieb:  
(10.06.2016, 16:53)Gast schrieb:  In NRW war nichts mit 44 und nachschieben von Gründen.
Hier gab es bei 229 nur das Problem, dass der Tag nach der dreiwöchigen Unterbrechung ein Feiertag war, sodass danach ordnungsgemäß weitergemacht werden konnte.

Ich bin auf den 28.4. gekommen. Das war in unserem Kalender kein Feiertag.
Hattet ihr andere Daten oder hab ich das falsch berechnet?

Anscheinend andere Daten. Bei uns hat der Mandant die Revision im Sitzungsprotokoll vom 06.05 eingelegt.

Die HV war unterbrochen vom 13.04 bis eigentlich zum 05.05. Das war aber ein Feiertag und deshalb konnte das Gericht am 06.05 ordnungsgemäß weiter verhandeln

In Bremen: 07.04.16 erste Verhandlung Unterbrechung bis 02.05.
29.04.16 ein Freitag nach 229 IV bis spätestens ein Tag nach fristende, es sei denn dieser Tag ist ein sa, so oder Feiertag, dann nächster Werktag. Da 30.04 Samstag Verhandlungstag 2 dann am 02.05. Montag!

Schlimmer als ne matheprüfung
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gast aus bw
Unregistered
 
#276
10.06.2016, 17:31
Wenn am 25.5 zuging dann wäre frist doch abgelaufen von 2 wochen. Nur wenn am 28.5 im Briefkasten dann noch nicht abgelaufen.
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bw
Unregistered
 
#277
10.06.2016, 17:41
Hilfe... hatte heute jemand Ahnung... war es eine dienstaufsichtsbeschwerde? Oder 172? Was war das mit der notigung im Straßenverkehr
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Bw
Unregistered
 
#278
10.06.2016, 18:06
Ich habe bzgl. der Frist, dass das Nachweisüroblem zu Lasten der Stadt geht. Hilfsweise ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach 44 analog zulässig und begründet wäre.

Einstellungsbeschwerde, daneben Dienstaufsichtsbeschwerde möglich, aber Ziel der Mandantin mit ersterer.

Bzgl. Straßenverkehr 315b I Nr. 3 durch das Abbremsen. Stichwort "pervertiert"
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gast aus bw
Unregistered
 
#279
10.06.2016, 18:12
(10.06.2016, 18:06)Bw schrieb:  Ich habe bzgl. der Frist, dass das Nachweisüroblem zu Lasten der Stadt geht. Hilfsweise ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach 44 analog zulässig und begründet wäre.

Einstellungsbeschwerde, daneben Dienstaufsichtsbeschwerde möglich, aber Ziel der Mandantin mit ersterer.

Bzgl. Straßenverkehr 315b I Nr. 3 durch das Abbremsen. Stichwort "pervertiert"

Hab ich auch so.
Hab 315 b nr 2 wegen abbremsen aber nicht nachweisbar weil keine vollbremsung. Dann 240 und in Abs II thematisiert wegen Einsatz als zivilfahnder....
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Bw
Unregistered
 
#280
10.06.2016, 18:14
Mögliche Rechtsbehelfe:

Einstellungs- und Dienstaufsichtsbeschwerde.

Materiell:

1. TK:
- 133 I, III +
- 246 I, II +
274 I NR 1 +

2. TK:
- 315B I NR 1 +
- 240 I +
- 223 I, 25 I ALT 2 +
- 340 I +
- 344 I +
- 164 I -

- 185 I + aber 199

Wie sieht es bei euch aus?
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