09.06.2016, 18:10
Was kommt morgen in Berlin/NRW dran? Revision?
09.06.2016, 19:46
Hat noch jemand einen Tatverdacht bzgl. A abgelehnt?
Bei § 153 StGB bin ich auf die Wahlfeststellung eingegangen. Und weil dann nur noch < 10 Minuten Zeit war, habe ich die Ausschöpfung der Beweismittel verneint (Bruder des A kommt schließlich zurück) und eine Wahlfeststellung für unzulässig angenommen. Dann konnte ich eine kurze Einstellungsverfügung anfertigen.
Bei mir war J straffrei. Allerdings habe ich nichts zur Beihilfe zur mittelbaren Täterschaft geschrieben. Mal ehrlich, wenn die Klausur die Hälfte des Umfangs gehabt hätte, dann hätte man auch Zeit zu denken!
Ich wollte aber J von vornherein straffrei haben, denn andernfalls hätte eine Revision zu ihren Gunsten wenig Sinn gemacht :angel:
Mit der Frage, ob das Urteil prozessual ordnungsgemäß zustande gekommen ist, war ich heillos überfordert. Außerdem dürfen wird in BW in der Strafstation OWi-Sachen überhaupt nicht machen, aber wir sollen das bitte dennoch von A - Z beherrschen.
Bei § 153 StGB bin ich auf die Wahlfeststellung eingegangen. Und weil dann nur noch < 10 Minuten Zeit war, habe ich die Ausschöpfung der Beweismittel verneint (Bruder des A kommt schließlich zurück) und eine Wahlfeststellung für unzulässig angenommen. Dann konnte ich eine kurze Einstellungsverfügung anfertigen.
Bei mir war J straffrei. Allerdings habe ich nichts zur Beihilfe zur mittelbaren Täterschaft geschrieben. Mal ehrlich, wenn die Klausur die Hälfte des Umfangs gehabt hätte, dann hätte man auch Zeit zu denken!
Ich wollte aber J von vornherein straffrei haben, denn andernfalls hätte eine Revision zu ihren Gunsten wenig Sinn gemacht :angel:
Mit der Frage, ob das Urteil prozessual ordnungsgemäß zustande gekommen ist, war ich heillos überfordert. Außerdem dürfen wird in BW in der Strafstation OWi-Sachen überhaupt nicht machen, aber wir sollen das bitte dennoch von A - Z beherrschen.
Tröstet euch: "Der Umstand, dass A an der falschen Selbstbezichtigung des R ein besonderes Interesse hatte, weil er der Ahndung der von ihm begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit entgehen wollte, begründet keine das Ausführungsgeschehen beherrschende Stellung des A. Schließlich käme auch niemand auf die Idee, an Stelle einer straflosen Anstiftung zur Selbsttötung einen Habgiermord in mittelbarer Täterschaft (§§ 212 I, 211 II, 25 I Var. 2 StGB) zu bejahen, wenn jemand seinen Erbonkel durch Zureden mit Erfolg davon überzeugt, freiverantwortlich den Freitod zu suchen."
10.06.2016, 15:13
unendlicher Spaß- wer das Buch kennt, weiß das nicht nie Titel sondern auch Umfang an die heutige Klausur erinnern. Was sollte man denn bitte im diesen Schriftsatz schreiben?
10.06.2016, 15:49
(10.06.2016, 15:13)Cath schrieb: unendlicher Spaß- wer das Buch kennt, weiß das nicht nie Titel sondern auch Umfang an die heutige Klausur erinnern. Was sollte man denn bitte im diesen Schriftsatz schreiben?
Bundesland?
In NRW lief heute Revision.
Fand die Klausur im Großen und Ganzen fair. War aber sehr viel.
10.06.2016, 15:56
Tja, in BW lief heute eine beschissene Klausur mit Vorschaltbeschwerde gegen eine Einstellung...
Amtsdelikte & Co.
Zum Kotzen!
Erst im Zivilrecht dieses Berufungsurteil, dann gestern der Mix aus StA, Revision und Urteil und heute sowas... Habe den Glauben an den Termin echt verloren!
Amtsdelikte & Co.
Zum Kotzen!
Erst im Zivilrecht dieses Berufungsurteil, dann gestern der Mix aus StA, Revision und Urteil und heute sowas... Habe den Glauben an den Termin echt verloren!
10.06.2016, 15:57
(10.06.2016, 15:13)Cath schrieb: unendlicher Spaß- wer das Buch kennt, weiß das nicht nie Titel sondern auch Umfang an die heutige Klausur erinnern. Was sollte man denn bitte im diesen Schriftsatz schreiben?
Eine Einstellungsbeschwerde gem. § 172 I S. 1 StPO, oder?
Würde ungefähr so aussehen:
"In dem Strafverfahren gegen Herrn A wegen ...,
-Az.:...- lege ich für die Anzeigeerstatterin und Verletzte, Frau O, gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft M. vom..., hier zugegangen am B e s c h w e r d e ein und beantrage,
1. die Einstellungsverfügung aufzuheben,
2. die Staatsanwaltschaft... anzuweisen, gegen Herrn A Anklage wegen... zu erheben.
Begründung [erlassen/siehe Gutachten]"
10.06.2016, 16:01
(10.06.2016, 15:49)Gast schrieb:(10.06.2016, 15:13)Cath schrieb: unendlicher Spaß- wer das Buch kennt, weiß das nicht nie Titel sondern auch Umfang an die heutige Klausur erinnern. Was sollte man denn bitte im diesen Schriftsatz schreiben?
Bundesland?
In NRW lief heute Revision.
Fand die Klausur im Großen und Ganzen fair. War aber sehr viel.
Das war dann wahrscheinlich dieselbe wie Berlin, einfach sehr sehr viel zu schreiben. Kann jemand sein Ergebnis zur Rev.-Begründungsfrist sagen? War es verfristet oder noch drin?
10.06.2016, 16:15
Immerhin kommt auch bei mir das Wort Beschwerde vor, die Anträge hab ich nicht so hübsch hingeschrieben, hab so ein Ding auch noch nie ausformuliert gesehen....
10.06.2016, 16:16
Zulässigkeit
P Begründungsfrist und 44 StPO
Begründung
I Verfahrensrügen
1 absolut
P 308 Nr 5 Abwesenheit der Verteidigung egal da kein wesentlich Bestandteil
P 308 Nr 8 Ablehnung Beweis Antrag war unberechtigt
2 relativ
P Belehrung egal weil kein Widerspruch
P 229
P 240, 241
P 243 Abs 4
II sachrügen
P 318 Bindung
P 27 geht nicht weil beendet
P 24 geht nicht weil Tatsachen Feststellung
III zweckm
331
Begrenzen
Bin gar nicht zufrieden hoffe bei euch lief es besser
P Begründungsfrist und 44 StPO
Begründung
I Verfahrensrügen
1 absolut
P 308 Nr 5 Abwesenheit der Verteidigung egal da kein wesentlich Bestandteil
P 308 Nr 8 Ablehnung Beweis Antrag war unberechtigt
2 relativ
P Belehrung egal weil kein Widerspruch
P 229
P 240, 241
P 243 Abs 4
II sachrügen
P 318 Bindung
P 27 geht nicht weil beendet
P 24 geht nicht weil Tatsachen Feststellung
III zweckm
331
Begrenzen
Bin gar nicht zufrieden hoffe bei euch lief es besser