09.06.2016, 16:32
Hab gesagt, J: straffrei
S: 159 StGB
A: 153 StGB
Hat das jmd so?
S: 159 StGB
A: 153 StGB
Hat das jmd so?
09.06.2016, 16:43
(09.06.2016, 16:24)Gast schrieb:(09.06.2016, 16:20)Bw schrieb: Habe bei dem Punkt, ob das Urteil prozessual ordnungsgemäß zustande kam, dass der Bußgeldbescheid hätte aufgehoben werden müssen. Außerdem erfolgte erst der Beschluss dass ins Strafverfahren übergegangen wird und danach ein Hinweis an die Angeklagte. Muss glaube ich vorher geschehen.
Habe bzgl. A Wahlfeststellung, wüsste nicht wie bewiesen sein soll, dass die erste Aussage falsch war und nicht die zweite. Va weil die J Vermutet dass es K ist auf dem Foto. Würde dies doch ehr dafür sprechen, dass die zweite falsch ist.
Zumindest in NRW hat sich A in seiner zweiten Vernehmung dahin eingelassen, dass S gefahren sei und J hat gesagt, sie sei sich ziemlich sicher gewesen, dass A zu S ins Auto gestiegen sei.
Es muss ja im Übrigen auch nicht erwiesen sein. Für hinreichenden Tatverdacht reicht das allemal.
Ach so, in BW sagte A in der mal Verhandlung aus, er sei mit S gefahren. J sagte daraufhin, dass sie sich ziemlich sicher sei, dass auf dem Bild Kunden nicht A zu sehen sein.
09.06.2016, 16:46
Hat jmd bei J auch den 153 bejaht und dann 158 diskutiert? Hab dann gesagt, dass die Berichtigung nicht rechtzeitig erfolgte...Ach und bei mir haben die Zwillinge eine mittäterschaftliche Urkundenfälschung begangen.Hat das noch jmd gemacht? Und bei der Beweisführung dann 249 und 254 angesprochen und die Frage,ob das Geständnis der J auch für die S herangezogen werden darf.
09.06.2016, 16:47
Sorry ich meinte bei Anton den 153. ;)
09.06.2016, 16:47
Eine Katastrophenklausur.. Die sollten sich schämen.. habe nicht ganz verstanden, ob die STA da war.. kann mir das jemand sagen? Bin nämlich davon ausgegangen, dass die nicht anwesend war und bin komplett durcheinander...


09.06.2016, 16:50
Kann mal jemand sagen, was denn dann morgen in der Klausur dranne kommen soll, wenn heute schon Revision, Abschlussentscheidung und Gutachten gefordert war? :dodgy:
09.06.2016, 16:52
Wofür war in NRW eigentlich der Kalender gut, außer für die Verjährung der OWi gegen J? Oder war der nur dafür?
09.06.2016, 16:53
(09.06.2016, 16:47)Gast schrieb: Eine Katastrophenklausur.. Die sollten sich schämen.. habe nicht ganz verstanden, ob die STA da war.. kann mir das jemand sagen? Bin nämlich davon ausgegangen, dass die nicht anwesend war und bin komplett durcheinander...
Das war eine OWi Sache, da muss die StA nicht da sein.
09.06.2016, 16:56
Urkundenfälschung? Sonst noch wer? Scheiß Klausur heute :(
09.06.2016, 17:03
(09.06.2016, 16:53)Gast schrieb:(09.06.2016, 16:47)Gast schrieb: Eine Katastrophenklausur.. Die sollten sich schämen.. habe nicht ganz verstanden, ob die STA da war.. kann mir das jemand sagen? Bin nämlich davon ausgegangen, dass die nicht anwesend war und bin komplett durcheinander...
Das war eine OWi Sache, da muss die StA nicht da sein.
stimmt!aber der richter hätte ohne sta nicht ins strafbefehlsverfahren überleiten dürfen,da muss die sta dann wieder anwesend sein!hab ich aber auch erst im nachhinein rausgefunden...ich dachte die ganze zeit,die sta wär da,weil ich die zeichen oben im protokoll in der eile nicht beachtet habe...
hat jemand von euch auch gesagt,dass überleitung nach 81 owig nicht ging,weil es eine neue prozessuale tat war?und dann wäre doch nachtragsanklage nötig gewesen?