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Klausuren August 2020
Gast
Unregistered
 
#401
11.08.2020, 15:45
(11.08.2020, 15:41)Gasto schrieb:  Hab keine relativen Rev.gründe gefunden, hab ich was übersehen?

Dafür habe ich keine absoluten Revisionsgünde bejaht, und du?
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Gast
Unregistered
 
#402
11.08.2020, 15:46
(11.08.2020, 15:44)Gast schrieb:  Absolut:338 Nr 5
Relativ: 229 I ging durch, 243 II 2 war verletzt aber kein beruhen, selbstleseverfahren war fehlerhaft ging wohl auch ohne 238 II durch da laut Protokoll kein lesen der Richter und Schöffen entgegen 249 II 3 und noch einer fällt mir aber bicht ein
Dazu mögliches VerfHinderniss wegen Unzuständigkeit mangels Straferw. Über 4 Jahre (kein vorsatz bzgl gef. Werkzeug)

Absolut: 338 Nr. 7
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NRW 2.0
Unregistered
 
#403
11.08.2020, 15:46
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig
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Gast
Unregistered
 
#404
11.08.2020, 15:51
(11.08.2020, 15:45)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 15:41)Gasto schrieb:  Hab keine relativen Rev.gründe gefunden, hab ich was übersehen?

Dafür habe ich keine absoluten Revisionsgünde bejaht, und du?

Ich habe auch keine absoluten Rev.gründe bejaht...
Im Ergebnis hab ich nur wegen der Sachrüge die Revision eingelegt
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HHH
Unregistered
 
#405
11.08.2020, 15:51
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig


Exakt meine Lösung
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Gast
Unregistered
 
#406
11.08.2020, 15:52
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig

Hab 249 aber (+) wegen 249 II 3, Schöffinnen hatten es ggf nicht gelesen 
Und 250 zwar (-) aber da noch diskutiert dass der Beschluss eigentlich nicht i.O. war weil nur Vorschrift genannt statt tatsächlicher Begründung, aber hier ausnahmsweise ok, weil alle Beteiligten wussten, was der Grund ist
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Gast
Unregistered
 
#407
11.08.2020, 15:52
Hat noch jemand 258 wegen letztem wort  weil unterbrochen wurde, oder 268 weil urteil nicht innerhalb 11 tage nach ender der HV?
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Gast
Unregistered
 
#408
11.08.2020, 15:53
(11.08.2020, 15:51)HHH schrieb:  
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig


Exakt meine Lösung

Das urteil war doch bei den akten... das protokoll war fristgerecht fertig. Das urteul wurde nur einfach mega spät zugestellt
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Gasti
Unregistered
 
#409
11.08.2020, 15:55
(11.08.2020, 15:51)HHH schrieb:  
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig


Exakt meine Lösung

Hab’s auch ähnlich, mE war die Frist des 229 aber eingehalten, da die Tage der Anordnung und der Fortsetzung nicht mit eingerechnet werden, weil Fristende dann ein Freitag war daher Fristende auf den Montag fiel. Frist des 229 wird nicht wie 43 44 berechnet; stand im Kommentar. Aber keine Ahnung ob ich richtig gerechnet hab. Hab auch nur die sachrüge
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HHH
Unregistered
 
#410
11.08.2020, 15:56
(11.08.2020, 15:53)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 15:51)HHH schrieb:  
(11.08.2020, 15:46)NRW 2.0 schrieb:  
(11.08.2020, 14:49)NRW schrieb:  Welche Fehler habt ihr gefunden?

(-) 338 Nr. 5 iVm 230 I bzw. 140 I, da zwar abwesend, aber kein wesentlicher Teil der HV

(-) 338 Nr. 7 iVm 275, da die Frist 7 Wochen betrug, weil es mehr als 3 Verhandlungstage gab

(+) 337 iVm 229 I bzgl der Zeitspanne zwischen dem 1. und 2. Verhandlungstag, da dort mehr als 3 Wochen zwischen waren, die Hauptverhandlung also hätte wiederholt werden müssen

(-) 337 iVm 249 I 1 bzgl Selbstleseverfahren, da zulässig und kein Widerspruch 

(-) 337 iVm 250 bzgl verlesung des Vernehmungsprotokolls, da zulässig


Exakt meine Lösung

Das urteil war doch bei den akten... das protokoll war fristgerecht fertig. Das urteul wurde nur einfach mega spät zugestellt

Also der Rev.grund ist eh nicht durchgegangen.  Aber die Verkündung war ja am 03.04 und die Ausfertigung am 11.05. Deswegen konnte man das prüfen.  Die Zustellung im (ich glaube) Juli ist da egal
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