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  5. Klausuren August 2020
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Klausuren August 2020
Gast
Unregistered
 
#351
10.08.2020, 19:38
(10.08.2020, 19:32)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 19:13)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:  Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.

Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!

Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.

Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.

Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.

Ich nehme für meinen Verbesserungsversuch mit, dass ich anscheinend lernen muss Probeklausuren in 4 Stunden zu lösen...

...und ich wäre schon extrem glücklich, wenn ich überhaupt in die Verbesserung darf.

+ 1
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#352
10.08.2020, 20:11
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 17:58)GPA schrieb:  GPA StA-Klausur war für mich nicht machbar, weil die Kombi Umfang + JGG für mich der Genickschuss war. Ich kann Strafrecht eig gut, habe aber JGG komplett auf Lücke gesetzt. Uns wurde in der AG gesagt , dass JGG in den letzten Jahrzehnten nie kam. Und dann das. Bis ich im JGG erst mal Überblick hatte, war die Zeit schon um. Keine Verfügung, keine Anklage, kein prozessuales Gutachen. Gute Nacht!!!

Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?

Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.

Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!

Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.

Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.

Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.
Übungsklausuren zu schreiben ist dann umso wichtiger, damit man mit diesen völlig überladenen Dingern überhaupt fertig wird. Je mehr Übung im Schnellschreiben, schnell Sachverhalte erfassen und schnell Formulierungen finden ist, desto schneller schafft man auch diese völlig perversen Examensklausuren heil hinter sich zu bringen. Der Gedanke „es war schwer und viel, also bringt lernen nichts“, ist falsch. Ich kann aber natürlich deinen Frust verstehen. Kopf hoch, zeigt den Jpas, was in dir steckt. Drei Möglichkeiten hast du noch!
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Gast
Unregistered
 
#353
10.08.2020, 20:19
(10.08.2020, 20:11)T. Kaiser schrieb:  
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:  Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?

Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.

Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!

Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.

Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.

Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.
Übungsklausuren zu schreiben ist dann umso wichtiger, damit man mit diesen völlig überladenen Dingern überhaupt fertig wird. Je mehr Übung im Schnellschreiben, schnell Sachverhalte erfassen und schnell Formulierungen finden ist, desto schneller schafft man auch diese völlig perversen Examensklausuren heil hinter sich zu bringen. Der Gedanke „es war schwer und viel, also bringt lernen nichts“, ist falsch. Ich kann aber natürlich deinen Frust verstehen. Kopf hoch, zeigt den Jpas, was in dir steckt. Drei Möglichkeiten hast du noch!

Das müssen Sie bei Ihren Geschäftsmodell ja zwangsläufig sagen.
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Gast
Unregistered
 
#354
10.08.2020, 20:19
(10.08.2020, 20:19)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 20:11)T. Kaiser schrieb:  
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:  Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.

Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!

Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.

Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.

Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.
Übungsklausuren zu schreiben ist dann umso wichtiger, damit man mit diesen völlig überladenen Dingern überhaupt fertig wird. Je mehr Übung im Schnellschreiben, schnell Sachverhalte erfassen und schnell Formulierungen finden ist, desto schneller schafft man auch diese völlig perversen Examensklausuren heil hinter sich zu bringen. Der Gedanke „es war schwer und viel, also bringt lernen nichts“, ist falsch. Ich kann aber natürlich deinen Frust verstehen. Kopf hoch, zeigt den Jpas, was in dir steckt. Drei Möglichkeiten hast du noch!

Das müssen Sie bei Ihren Geschäftsmodell ja zwangsläufig sagen.

*m
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Gast
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#355
10.08.2020, 20:26
Ein bisschen stimmt das, aber auch nicht ganz. Das ist halt alles ganz undankbarer Scheiß und niemand kann sicher voraussagen was kommt. Trotzdem ist es sinnvoll das zu trainieren, was am häufigsten kommt. Das hilft uns nach den letzten zwei Klausuren zwar bedingt, aber so ist das eben.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#356
10.08.2020, 20:28
Das war klar, dass hier im Forum das kommt... Ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner Aussage.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2020, 20:32 von T. Kaiser.)
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Gast
Unregistered
 
#357
10.08.2020, 20:28
(10.08.2020, 20:26)Gast schrieb:  Ein bisschen stimmt das, aber auch nicht ganz. Das ist halt alles ganz undankbarer Scheiß und niemand kann sicher voraussagen was kommt. Trotzdem ist es sinnvoll das zu trainieren, was am häufigsten kommt. Das hilft uns nach den letzten zwei Klausuren zwar bedingt, aber so ist das eben.
Die Wahrheit liegt wahrscheinlich in der Mitte. 

Hab die Klausur ohne Probleme fertig bekommen und nur die Pflichtklausuren in Der AG geschrieben. Man muss halt abkürzen, wenn man merkt wie voll sie gepackt ist.
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GPA
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#358
10.08.2020, 20:42
(10.08.2020, 19:13)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:  Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?

Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.

Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!

Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.

Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.

Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.

Ich nehme für meinen Verbesserungsversuch mit, dass ich anscheinend lernen muss Probeklausuren in 4 Stunden zu lösen...

Das ist eine sehr gute Idee. Ältere Klausuren in 4 Std zu schaffen ist ein Äquivalent zur heutigen Klausur in 5 Stunden. Das werde ich mir wohl zum Übungsprinzip für den Verbesserungsversuch machen. Ich finde diese Art von Prüfung zwar sinnlos, aber ich muss sehen, dass ich die Klausuren zeitlich bewältigen kann. Inhaltlich sind sie vieeel leichter als ich erwartet habe, aber vom Umfang jenseits meiner Erwartung. Schade, weil sinnlos. Aber wenn die das so wollen, dann mach ich das so. Dann werde ich trainieren, in Klausuren das Prinzip „Hebe den Oberflächlichkeitsgrad der Bearbeitung bei schnellstmöglicher SV-Erfassung und -Analyse so hoch, dass du fertig wirst“ zu optimieren. Dabei gilt „keine Angst vor Oberflächlichkeit, wenn du fertig werden willst“.
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GastGPAHH
Unregistered
 
#359
10.08.2020, 20:48
(10.08.2020, 20:42)GPA schrieb:  
(10.08.2020, 19:13)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:  Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.

Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!

Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.

Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.

Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.

Ich nehme für meinen Verbesserungsversuch mit, dass ich anscheinend lernen muss Probeklausuren in 4 Stunden zu lösen...

Das ist eine sehr gute Idee. Ältere Klausuren in 4 Std zu schaffen ist ein Äquivalent zur heutigen Klausur in 5 Stunden. Das werde ich mir wohl zum Übungsprinzip für den Verbesserungsversuch machen. Ich finde diese Art von Prüfung zwar sinnlos, aber ich muss sehen, dass ich die Klausuren zeitlich bewältigen kann. Inhaltlich sind sie vieeel leichter als ich erwartet habe, aber vom Umfang jenseits meiner Erwartung. Schade, weil sinnlos. Aber wenn die das so wollen, dann mach ich das so. Dann werde ich trainieren, in Klausuren das Prinzip „Hebe den Oberflächlichkeitsgrad der Bearbeitung bei schnellstmöglicher SV-Erfassung und -Analyse so hoch, dass du fertig wirst“ zu optimieren. Dabei gilt „keine Angst vor Oberflächlichkeit, wenn du fertig werden willst“.
Ich erinnere mich in Hamburg noch an die Aussage von letzten Montag bevor es los ging und fühle mich seither vom GPA nur noch verhöhnt...
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GPAHamburg
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#360
10.08.2020, 20:52
(10.08.2020, 20:48)GastGPAHH schrieb:  
(10.08.2020, 20:42)GPA schrieb:  
(10.08.2020, 19:13)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:  Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.

Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.

Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.

Ich nehme für meinen Verbesserungsversuch mit, dass ich anscheinend lernen muss Probeklausuren in 4 Stunden zu lösen...

Das ist eine sehr gute Idee. Ältere Klausuren in 4 Std zu schaffen ist ein Äquivalent zur heutigen Klausur in 5 Stunden. Das werde ich mir wohl zum Übungsprinzip für den Verbesserungsversuch machen. Ich finde diese Art von Prüfung zwar sinnlos, aber ich muss sehen, dass ich die Klausuren zeitlich bewältigen kann. Inhaltlich sind sie vieeel leichter als ich erwartet habe, aber vom Umfang jenseits meiner Erwartung. Schade, weil sinnlos. Aber wenn die das so wollen, dann mach ich das so. Dann werde ich trainieren, in Klausuren das Prinzip „Hebe den Oberflächlichkeitsgrad der Bearbeitung bei schnellstmöglicher SV-Erfassung und -Analyse so hoch, dass du fertig wirst“ zu optimieren. Dabei gilt „keine Angst vor Oberflächlichkeit, wenn du fertig werden willst“.
Ich erinnere mich in Hamburg noch an die Aussage von letzten Montag bevor es los ging und fühle mich seither vom GPA nur noch verhöhnt...
Und wahrscheinlich wird in den Voten stehen „fehlende Eindringtiefe“ und was nicht alles herauszuarbeiten war laut Prüfervermerk. Die sollen ihre scheiß Klausuren mal mit der nötigen Eindringtiefe und Argumentation selber in 5 Stunden schreiben, falls die überhaupt noch längere Texte per Hand verfassen können.
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