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Verfall der Justiz
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast Gast
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#51
10.08.2020, 14:29
(10.08.2020, 14:01)Gast7 schrieb:  
(10.08.2020, 12:44)Gast Gast schrieb:  Guter Freund von mir ist in der Justiz, Strafrichter (doppel vb). Mit nun ein paar Jahren Berufserfahrung hat er mit Anfang 30 knapp 4.000 netto (inkl. Fahrtkostenzulage usw.). Seine Frau arbeitet auch, zusammen haben sie knapp 7.000 Euro. 

Dafür macht er in der Regel unter der Woche um 17/18 Uhr Feierabend, Freitags um 13 Uhr. Wochenende gar keine Arbeit. Wenn er unter der Woche mal früher Feierabend braucht, macht er das auch. 

Finde den Deal schon top. Geld ist genug da für eine schöne Eigentumswohnung. Freizeit auch. Sicherheit ist gegeben. Natürlich fährt er damit weder in München noch Frankfurt Porsche aber ich glaube, das tun die meisten Anwälte auch nicht.


Tja kommt halt drauf an was und wo man will. Eine "schöne Eigentumswohnung" gibt es dann halt nicht in Hamburg, München oder Frankfurt. Um aber fair zu sein, muss man sagen, dass das auch mit dem doppelten Gehalt nicht drin wäre ::D

Und dann ist die Frage, wie viel besser der Deal ist im Vergleich zu GKs/Abteilungen in GKs mit humanen Arbeitszeiten. Ich komme z.B. auch nur eine 1-2 Stunden später raus unter der Woche, kann ebenfalls jederzeit HO machen oder einfach mal früher Feierabend, wenn was anliegt (und eben keine dringenden Fristsachen vorliegen). Ok, Freitag ist "normal" und nicht um 13h Schluss, aber dafür verdient man auch etwa 50% mehr - Tendenz steigend. Denn die wirkliche Gehaltslücke tut sich natürlich nicht beim Einstiegsgehalt auf, sondern wenn jemand 10-20 Jahre Berufserfahrung hat und sich als Anwalt etabliert hat. Aus den Gesprächen mit etwa Ausbildern bei Gericht oder der StA weiß ich, dass es da anfängt weh zu tun. Weil der StA oder Richter sich dann mit 50 auch sagt "naja der Heiko und ich hatten ähnliche Noten und waren etwa gleich gute Juristen und haben wohl unsere Arbeit auch 20 Jahre gut gemacht. Am Anfang hat er 50% mehr verdient und das war ja noch ok, aber jetzt verdient er das Vierfache und ich werde das niemals im Leben auch nur ansatzweise aufholen, egal wie "gut" ich bin, weil ich eben nicht nach Leistung bezahlt werde". 

Will sagen: Pauschalisierungen "GKs sind SO, Justiz ist SO" usw. sind immer unterkomplex und werden entsprechend der Realität nicht gerecht. Insofern sollte man schon eher danach gehen, was einem so als Tätigkeit eher liegt, als zu versuchen nach vermeintlich objektiven Pauschalkriterien die "beste" Arbeit zu suchen.


Zum Glück wohnen ja 95% der Deutschen nicht in Hamburg, München oder FFM. Das ist der Punkt, es clashen eben verschiedene Lebenswirklichkeiten aufeinander. Wer für 2.500 warm in FFM seine 3-Zimmer-Wohnung hat, der kann sich ein Leben unter 150k brutto gar nicht vorstellen. Natürlich ist da ein Richtergehalt "mickrig". Wobei die GK mit den humanen Arbeitszeiten, ich habe davon gehört, in meinen über 5 Jahren in GKs habe ich sie aber noch nicht erlebt. Vor allem weil es eben bereits einen Unterschied macht, ob man um 17:30 oder um 19:30 Uhr Feierabend macht. Als Single nicht so sehr, mit Kids dann schon. 

Die spätere Gehaltsentwicklung ist ganz unterschiedlich, das stimmt, aber sie ist auch sehr individuell. Das ist dann auch wieder eine Typfrage, wer Mandanten gut werben und bespaßen kann, der wird als Anwalt sehr gut verdienen. Nur trifft das nicht auf jeden Anwalt zu. Und gerade Noten sagen über diese Fähigkeit wenig aus. 


Was ich vor allem damit sagen wollte, als Richter verdient man zusammen mit seinem Partner in der Regel so viel, dass man (fast überall) in Deutschland sehr gut dasteht. Das Mehrgehalt ist dann normalerweise eine Luxusfrage, brauche ich den Porsche oder das Leben in FFM. Und da kann ich, auch als Anwalt, verstehen, dass es viele Leute gibt, die mit der Richter Besoldung verbunden mit der Work-Life-Balance sehr zufrieden sind. Vor allem weil es planbar ist.
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Gast Gast
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#52
10.08.2020, 14:34
(10.08.2020, 14:23)Gast schrieb:  der Ausbilder Mitte 40 sagte mal dass er heute zur Einweihung der Yacht seines alten Studienfreundes eingeladen ist. In seinen Augen konnte man die Resignation uns Frustration darüber sehr deutlich sehen


Und? Der Studienkollege hat die Yacht ja nicht bekommen, nur weil er doppel-vb hat und Anwalt geworden ist. Da wird sehr viel Arbeit hinter stehen. Vllt hätte dein Ausbilder das auch geschafft, vllt aber auch nicht. 

Das ist so ein typisches "Das Gras ist grüner auf der anderen Seite des Zauns". Der Richter schaut auf die Yacht des Anwalts und der Anwalt (oder jedenfalls seine Frau und die Kinder) schauen auf die Richter-Familie, bei der Papa beim Abendessen dabei ist.
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Gast
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#53
10.08.2020, 14:35
(10.08.2020, 14:29)Gast Gast schrieb:  
(10.08.2020, 14:01)Gast7 schrieb:  
(10.08.2020, 12:44)Gast Gast schrieb:  Guter Freund von mir ist in der Justiz, Strafrichter (doppel vb). Mit nun ein paar Jahren Berufserfahrung hat er mit Anfang 30 knapp 4.000 netto (inkl. Fahrtkostenzulage usw.). Seine Frau arbeitet auch, zusammen haben sie knapp 7.000 Euro. 

Dafür macht er in der Regel unter der Woche um 17/18 Uhr Feierabend, Freitags um 13 Uhr. Wochenende gar keine Arbeit. Wenn er unter der Woche mal früher Feierabend braucht, macht er das auch. 

Finde den Deal schon top. Geld ist genug da für eine schöne Eigentumswohnung. Freizeit auch. Sicherheit ist gegeben. Natürlich fährt er damit weder in München noch Frankfurt Porsche aber ich glaube, das tun die meisten Anwälte auch nicht.


Tja kommt halt drauf an was und wo man will. Eine "schöne Eigentumswohnung" gibt es dann halt nicht in Hamburg, München oder Frankfurt. Um aber fair zu sein, muss man sagen, dass das auch mit dem doppelten Gehalt nicht drin wäre ::D

Und dann ist die Frage, wie viel besser der Deal ist im Vergleich zu GKs/Abteilungen in GKs mit humanen Arbeitszeiten. Ich komme z.B. auch nur eine 1-2 Stunden später raus unter der Woche, kann ebenfalls jederzeit HO machen oder einfach mal früher Feierabend, wenn was anliegt (und eben keine dringenden Fristsachen vorliegen). Ok, Freitag ist "normal" und nicht um 13h Schluss, aber dafür verdient man auch etwa 50% mehr - Tendenz steigend. Denn die wirkliche Gehaltslücke tut sich natürlich nicht beim Einstiegsgehalt auf, sondern wenn jemand 10-20 Jahre Berufserfahrung hat und sich als Anwalt etabliert hat. Aus den Gesprächen mit etwa Ausbildern bei Gericht oder der StA weiß ich, dass es da anfängt weh zu tun. Weil der StA oder Richter sich dann mit 50 auch sagt "naja der Heiko und ich hatten ähnliche Noten und waren etwa gleich gute Juristen und haben wohl unsere Arbeit auch 20 Jahre gut gemacht. Am Anfang hat er 50% mehr verdient und das war ja noch ok, aber jetzt verdient er das Vierfache und ich werde das niemals im Leben auch nur ansatzweise aufholen, egal wie "gut" ich bin, weil ich eben nicht nach Leistung bezahlt werde". 

Will sagen: Pauschalisierungen "GKs sind SO, Justiz ist SO" usw. sind immer unterkomplex und werden entsprechend der Realität nicht gerecht. Insofern sollte man schon eher danach gehen, was einem so als Tätigkeit eher liegt, als zu versuchen nach vermeintlich objektiven Pauschalkriterien die "beste" Arbeit zu suchen.


Zum Glück wohnen ja 95% der Deutschen nicht in Hamburg, München oder FFM. Das ist der Punkt, es clashen eben verschiedene Lebenswirklichkeiten aufeinander. Wer für 2.500 warm in FFM seine 3-Zimmer-Wohnung hat, der kann sich ein Leben unter 150k brutto gar nicht vorstellen. Natürlich ist da ein Richtergehalt "mickrig". Wobei die GK mit den humanen Arbeitszeiten, ich habe davon gehört, in meinen über 5 Jahren in GKs habe ich sie aber noch nicht erlebt. Vor allem weil es eben bereits einen Unterschied macht, ob man um 17:30 oder um 19:30 Uhr Feierabend macht. Als Single nicht so sehr, mit Kids dann schon. 

Die spätere Gehaltsentwicklung ist ganz unterschiedlich, das stimmt, aber sie ist auch sehr individuell. Das ist dann auch wieder eine Typfrage, wer Mandanten gut werben und bespaßen kann, der wird als Anwalt sehr gut verdienen. Nur trifft das nicht auf jeden Anwalt zu. Und gerade Noten sagen über diese Fähigkeit wenig aus. 


Was ich vor allem damit sagen wollte, als Richter verdient man zusammen mit seinem Partner in der Regel so viel, dass man (fast überall) in Deutschland sehr gut dasteht. Das Mehrgehalt ist dann normalerweise eine Luxusfrage, brauche ich den Porsche oder das Leben in FFM. Und da kann ich, auch als Anwalt, verstehen, dass es viele Leute gibt, die mit der Richter Besoldung verbunden mit der Work-Life-Balance sehr zufrieden sind. Vor allem weil es planbar ist.



Der Heiko wird das vierfache als Anwalt allerdings auch nicht verdienen, wenn er unter der Woche regelmäßig um 18 Uhr Feierabend macht und am Wochenende gar nicht arbeitet. Genausowenig wie der Kollege Richter mit 50 noch bis 17 Uhr im Büro bleibt.
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Gast
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#54
10.08.2020, 15:19
(10.08.2020, 14:29)Gast Gast schrieb:  
(10.08.2020, 14:01)Gast7 schrieb:  
(10.08.2020, 12:44)Gast Gast schrieb:  Guter Freund von mir ist in der Justiz, Strafrichter (doppel vb). Mit nun ein paar Jahren Berufserfahrung hat er mit Anfang 30 knapp 4.000 netto (inkl. Fahrtkostenzulage usw.). Seine Frau arbeitet auch, zusammen haben sie knapp 7.000 Euro. 

Dafür macht er in der Regel unter der Woche um 17/18 Uhr Feierabend, Freitags um 13 Uhr. Wochenende gar keine Arbeit. Wenn er unter der Woche mal früher Feierabend braucht, macht er das auch. 

Finde den Deal schon top. Geld ist genug da für eine schöne Eigentumswohnung. Freizeit auch. Sicherheit ist gegeben. Natürlich fährt er damit weder in München noch Frankfurt Porsche aber ich glaube, das tun die meisten Anwälte auch nicht.


Tja kommt halt drauf an was und wo man will. Eine "schöne Eigentumswohnung" gibt es dann halt nicht in Hamburg, München oder Frankfurt. Um aber fair zu sein, muss man sagen, dass das auch mit dem doppelten Gehalt nicht drin wäre ::D

Und dann ist die Frage, wie viel besser der Deal ist im Vergleich zu GKs/Abteilungen in GKs mit humanen Arbeitszeiten. Ich komme z.B. auch nur eine 1-2 Stunden später raus unter der Woche, kann ebenfalls jederzeit HO machen oder einfach mal früher Feierabend, wenn was anliegt (und eben keine dringenden Fristsachen vorliegen). Ok, Freitag ist "normal" und nicht um 13h Schluss, aber dafür verdient man auch etwa 50% mehr - Tendenz steigend. Denn die wirkliche Gehaltslücke tut sich natürlich nicht beim Einstiegsgehalt auf, sondern wenn jemand 10-20 Jahre Berufserfahrung hat und sich als Anwalt etabliert hat. Aus den Gesprächen mit etwa Ausbildern bei Gericht oder der StA weiß ich, dass es da anfängt weh zu tun. Weil der StA oder Richter sich dann mit 50 auch sagt "naja der Heiko und ich hatten ähnliche Noten und waren etwa gleich gute Juristen und haben wohl unsere Arbeit auch 20 Jahre gut gemacht. Am Anfang hat er 50% mehr verdient und das war ja noch ok, aber jetzt verdient er das Vierfache und ich werde das niemals im Leben auch nur ansatzweise aufholen, egal wie "gut" ich bin, weil ich eben nicht nach Leistung bezahlt werde". 

Will sagen: Pauschalisierungen "GKs sind SO, Justiz ist SO" usw. sind immer unterkomplex und werden entsprechend der Realität nicht gerecht. Insofern sollte man schon eher danach gehen, was einem so als Tätigkeit eher liegt, als zu versuchen nach vermeintlich objektiven Pauschalkriterien die "beste" Arbeit zu suchen.


Zum Glück wohnen ja 95% der Deutschen nicht in Hamburg, München oder FFM. Das ist der Punkt, es clashen eben verschiedene Lebenswirklichkeiten aufeinander. Wer für 2.500 warm in FFM seine 3-Zimmer-Wohnung hat, der kann sich ein Leben unter 150k brutto gar nicht vorstellen. Natürlich ist da ein Richtergehalt "mickrig". Wobei die GK mit den humanen Arbeitszeiten, ich habe davon gehört, in meinen über 5 Jahren in GKs habe ich sie aber noch nicht erlebt. Vor allem weil es eben bereits einen Unterschied macht, ob man um 17:30 oder um 19:30 Uhr Feierabend macht. Als Single nicht so sehr, mit Kids dann schon. 

Die spätere Gehaltsentwicklung ist ganz unterschiedlich, das stimmt, aber sie ist auch sehr individuell. Das ist dann auch wieder eine Typfrage, wer Mandanten gut werben und bespaßen kann, der wird als Anwalt sehr gut verdienen. Nur trifft das nicht auf jeden Anwalt zu. Und gerade Noten sagen über diese Fähigkeit wenig aus. 


Was ich vor allem damit sagen wollte, als Richter verdient man zusammen mit seinem Partner in der Regel so viel, dass man (fast überall) in Deutschland sehr gut dasteht. Das Mehrgehalt ist dann normalerweise eine Luxusfrage, brauche ich den Porsche oder das Leben in FFM. Und da kann ich, auch als Anwalt, verstehen, dass es viele Leute gibt, die mit der Richter Besoldung verbunden mit der Work-Life-Balance sehr zufrieden sind. Vor allem weil es planbar ist.

Zeit ist Geld! Hier wird gerne so getan, als ob es für GK Leute auch finanziell stetig weiter nach oben geht. Das ist völlig unrealistisch, da die Anzahl an Partnern nun mal begrenzt ist und auch gehaltsmäßig landet man nach ein paar Jahren nicht automatisch bei einigen Hunderttausend pro Jahr.

Ich habe das kurze Zeit mitgemacht, aber warum soll ich mir, auch ohne Kinder, das antun, wenn ich so Zeit habe, die Möglichkeiten der Großstadt zu genießen. Da habe ich  meine 80k, mache aber idR zw. 16.30-17 Uhr Schluss und selbstverständlich habe ich keine Wocheend-, Feiertags- oder Urlaubsarbeit. Geld reicht trotzdem für 80qm in begehrter Lager und auch sonst einen gewissen Lebensstandard (habe zwar noch andere Geldquellen,aber die muss ich dafür nicht mal heranziehen).

Wer sich natürlich daran aufgeilt, sein Boot zu präsentieren, für das er eigentlich keine Zeit hat oder die Arbeit als Lebensinhalt sieht bzw. sich damit besonders toll vorkommt, was vor allem bei GKlern oft der Fall ist, kann das nicht nachvollziehen. Der sonnt sich gerne in der Bewunderung anderer, meistens Nicht-Juristen, und kann nicht verknusen, dass die meisten Juristen absolut nicht neidisch sind oder ihn bewundern, weil sie sich selbst bewusst anders entschieden haben. Ein inzwischen am Hanseatischen OLG tätiger Richter ist auch zu LG Zeiten noch mit seinem alten VW Buli gefahren, einfach weil er es wollte. Natürlich hätte der auch gutverdienender Anwalt werden können. Während ein in dem entsprechenden Rechtsgebiet über die Bundesgrenze hinaus sehr bekannter Anwalt schon zu Zeiten als sie gemeinsam studiert hatten,  gerne auf dicke Hose gemacht hat und mit Porsche vorgefahren ist. Ob man jemandem etwas neidet, ist primär eine Typfrage. Und natürlich gibt es in jedem Beruf Leute, die ihre Berufswahl vielleicht später bereuen. IdR. weiß aber der Richter, was ihn erwartet und für viele - nicht zuletzt im Ansehen der gesamten Bevölkerung - ist der Richterjob ein deutlich angesehener als der des Anwalts. Nicht zuletzt ist die Besoldung im Verhältnis zu den meisten Jobs äußerst gut. Und man tut gut daran, nicht die paar GK-Gehälter als Maßstab zu nehmen, denn die sind nun mal kein Maßstab. Es können schließlich, unabhängig von den Noten, nicht alle Juristen in GK arbeiten.
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Gast7
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#55
10.08.2020, 15:28
Zitat:Zeit ist Geld! Hier wird gerne so getan, als ob es für GK Leute auch finanziell stetig weiter nach oben geht. Das ist völlig unrealistisch, da die Anzahl an Partnern nun mal begrenzt ist und auch gehaltsmäßig landet man nach ein paar Jahren nicht automatisch bei einigen Hunderttausend pro Jahr.

Niemand behauptet das. Das ist nur der Strohmann, den Leute hier iwie wieder aufbauen. Trotzdem verschlechtert sich der GK Anwalt beim Wechsel in eine kleinere Einheit oder ein Unternehmen sich regelmäßig nicht so krass, dass er bei R1 landet. Und selbst dann steigt sein Gehalt danach noch 40 Jahre lang weiter. Was meinst du wieviel ein Unternehmensjurist mit 20 Jahre Berufserfahrung kostet? Und selbst beim FWW Anwalt dürfte das Gehalt mit dem Umsatz weiter steigen. Zumindest hat er die Chance dazu, sodass sich Leistung für ihn lohnt.
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cringe
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#56
10.08.2020, 16:23
Auch der "normale" Anwalt liegt wohl in der Regel gehaltstechnisch spürbar über R1. Man muss nicht mal in die GK. Interessant aber, dass die Justiz es nicht mehr schafft, die Guten anzuziehen, sondern nahezu nur noch das bessere Mittelmaß. Das gibt zu denken.  :-/
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Gast
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#57
10.08.2020, 16:38
(10.08.2020, 16:23)cringe schrieb:  Auch der "normale" Anwalt liegt wohl in der Regel gehaltstechnisch spürbar über R1. Man muss nicht mal in die GK. Interessant aber, dass die Justiz es nicht mehr schafft, die Guten anzuziehen, sondern nahezu nur noch das bessere Mittelmaß. Das gibt zu denken.  :-/
Dieser Satz wird nicht richtiger dadurch, dass Du ihn hier im Stakkato wiederholst. Die einzigen beiden Menschen mit 2xgut in den Examen sind beide in die Justiz gegangen. Einer ans VG, die andere in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Und ja, es gibt auch Leute mit 2x befriedigend, insbesondere in der Ordentlichen. Aber wenn die vom Leistungsvermögen so stark abfallen würden, fiele das in den drei Jahren Probezeit sicherlich auf. Denn auch wenn dieser Satz immer wieder Kritik hervorruft: Die Examensnote ist nicht das einzige Kriterium für einen guten Richter. Gerade in den Eingangsinstanzen.
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gast1986
Unregistered
 
#58
10.08.2020, 16:51
(10.08.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(10.08.2020, 16:23)cringe schrieb:  Auch der "normale" Anwalt liegt wohl in der Regel gehaltstechnisch spürbar über R1. Man muss nicht mal in die GK. Interessant aber, dass die Justiz es nicht mehr schafft, die Guten anzuziehen, sondern nahezu nur noch das bessere Mittelmaß. Das gibt zu denken.  :-/
Dieser Satz wird nicht richtiger dadurch, dass Du ihn hier im Stakkato wiederholst. Die einzigen beiden Menschen mit 2xgut in den Examen sind beide in die Justiz gegangen. Einer ans VG, die andere in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Und ja, es gibt auch Leute mit 2x befriedigend, insbesondere in der Ordentlichen. Aber wenn die vom Leistungsvermögen so stark abfallen würden, fiele das in den drei Jahren Probezeit sicherlich auf. Denn auch wenn dieser Satz immer wieder Kritik hervorruft: Die Examensnote ist nicht das einzige Kriterium für einen guten Richter. Gerade in den Eingangsinstanzen.


Keine Ahnung, woher du deine Informationen hast, allerdings ist selbst meinem ehemaligen Mentor bei einem AG in Hessen kein Fall bekannt, dass ein Richter die Probezeit nicht in eine Lebenszeitverbeamtung münden lassen konnte, es sei denn, er wollte es nicht.

Ich denke auch, dass die Person aus deinem zitierten Kommentar nicht gänzlich unrecht hat. Zumindest mit dem Gehalt. Ich habe 2xVB und wollte in den Richterdienst. Klar würde ich woanders wohl mehr verdienen. Diesen Job gibt es aber eben nur so und nur beim Staat. Ich verstehe aber, wenn andere nicht verstehen können, wieso man das macht.

Und es trifft wohl auch zu, dass die Einstellungsvoraussetzungen erheblich gesunken sind. 2x mehr als 9 gibt es jedenfalls bei uns schon lange nicht mehr. Es ist eher ein 2x8 und auch weniger bei Bedarf (mir wurde ein Fall von 6,7 und 8,1 zugetragen).

Abschließend: Jeder sollte persönlich das machen, was er möchte. Schwächere Anfänger im Richterberuf sehe ich auch, aber sicherlich keinen "Verfall". Zumal es ja jedem offen steht, vor Gericht zu überzeugen. Und ganz zur Not gibt es ja noch die Folgeinstanzen.
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Gast
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#59
10.08.2020, 17:33
Die Justiz bekommt keine guten Leute mehr. Es ist traurig, aber wahr.
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Gast
Unregistered
 
#60
10.08.2020, 17:36
(10.08.2020, 17:33)Gast schrieb:  Die Justiz bekommt keine guten Leute mehr. Es ist traurig, aber wahr.

So generell ist das falsch. Beispielsweise am VG in HH brauchst du es unter 2 x zweistellig gar nicht erst versuchen
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