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Klausuren August 2020
Gast
Unregistered
 
#291
10.08.2020, 14:13
Ja aber mangels Fernwirkung keine Auswertung in Verwertung der Ergebnisse
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Gasticus
Unregistered
 
#292
10.08.2020, 14:18
(10.08.2020, 14:13)Gast schrieb:  Ja aber mangels Fernwirkung keine Auswertung in Verwertung der Ergebnisse


Keine gerichtliche Bestätigung?
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GPA
Unregistered
 
#293
10.08.2020, 14:19
(10.08.2020, 13:34)GastNRWnrw schrieb:  Heute in NRW

S1 - StA Klausur

3 Beschuldigte (J, G und R)

J und G surfen auf der U Bahn und sprayen Graffitos
G filmt das


R sieht das, erschrickt und zieht die Notbremse

J stürzt, schwere Verletzungen
Fahrgäste stürzen, keiner verletzt, viele Zeugen

Hier nur zT einige Gedanken:

1. TK

303 I, II, 303 c, 25 I

P: Beweisverwertungsverbote?

136, 136a, 163 (Sediert im Bett vernommen)

103 ff ( materieller Verstoß) bzgl Telefon des M

Fernwirkung?

usw.

229 (-)


Gef KV der R zum Nachteil des J

Notwehr (-)

Rechtfertigender Notstand? iE +

Also Einstellen gem. 170 II




Herausgabe Telefon 111n

Amtsgericht Strafrichter


Bei der Anklage aufgrund BVWen musste man aufpassen, welche man hier auflistet

GPA war volle Pulle mit JGG.
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Gast
Unregistered
 
#294
10.08.2020, 14:39
Hamburg: Unmenschlicher Umfang und unmenschliche Raumtemperatur
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NRW 2.0
Unregistered
 
#295
10.08.2020, 14:44
Ich habe bzgl der Graffitis § 304 II angenommen, der § 303 verdrängt, und noch § 315 I Nr. 4, V durch das "Surfen" auf der U-Bahn, wobei ich mir im Nachhinein nicht mehr sicher bin.
Die Beschlagnahme des Handys war mMn mangels Gefahr im Verzug nicht ordnungsgemäß und habe daher eine Unverwertbarkeit hinsichtlich des Videos angenommen, aber nicht bzgl der Handynummer des einen BES, der so ermittelt werden konnte (keine Fernwirkung).

Das Verfahren gg die Frau habe ich eingestellt, da sie mMn nicht fahrlässig handelte. Es bestand eine Gefahr für den BES auf dem Dach wegen der Oberleitung etc., darum stellte die Betätigung der Notbremse in meinen Augen keine Pflichtverletzung dar (vgl. ABB der Bahn)
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JemandAusNRW
Unregistered
 
#296
10.08.2020, 14:49
oh man leute, habe heute schön gekoffert. anklageschrift nicht erstellt und im gutachten einfach den großteil im urteilsstil abgehakt weil einfach gar keine zeit mehr war. 
das ist so unnormal demotivierend. ich sitze hier den tränen nahe, weil ich weiß dass ich auf jeden fall in den verbesserungsversuch muss, wenn ich nicht sogar durchgefallen bin.
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GPA
Unregistered
 
#297
10.08.2020, 14:50
(10.08.2020, 14:39)Gast schrieb:  Hamburg: Unmenschlicher Umfang und unmenschliche Raumtemperatur


Definitiv. Kein Stück fertig geworden aber geschwitzt wie Sau.
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Gast
Unregistered
 
#298
10.08.2020, 14:53
(10.08.2020, 14:49)JemandAusNRW schrieb:  oh man leute, habe heute schön gekoffert. anklageschrift nicht erstellt und im gutachten einfach den großteil im urteilsstil abgehakt weil einfach gar keine zeit mehr war. 
das ist so unnormal demotivierend. ich sitze hier den tränen nahe, weil ich weiß dass ich auf jeden fall in den verbesserungsversuch muss, wenn ich nicht sogar durchgefallen bin.
Ist aktuell mein Verbesserungsversuch. Das macht es auch nicht besser ? Man kann es leider immer mal verkacken. Abhaken und weitermachen. 

Ich hab das mit dem Handy nicht thematisiert auch wenn man es hätte machen müssen. Man hatte seine geständige Einlassung. Aber klar, man hätte zumindest schreiben müssen, dass es keine Fernwirkung gibt.
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GPASH
Unregistered
 
#299
10.08.2020, 14:57
(10.08.2020, 14:11)Gasticus schrieb:  Habt  ihr ein BVV bzgl der beschlagnahme angenommen?

Nein. Durchsuchung kein besonderes Formerfordernis und Beschlagnahme zwar schriftlicher Beschluss, aber gerichtliche Bestätigung nach §98 Abs. 2 StPO
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Gast
Unregistered
 
#300
10.08.2020, 15:01
(10.08.2020, 14:57)GPASH schrieb:  
(10.08.2020, 14:11)Gasticus schrieb:  Habt  ihr ein BVV bzgl der beschlagnahme angenommen?

Nein. Durchsuchung kein besonderes Formerfordernis und Beschlagnahme zwar schriftlicher Beschluss, aber gerichtliche Bestätigung nach §98 Abs. 2 StPO

Also er war ja zu dem Zeitpunkt nicht beschuldigter, sondern Zeuge und danach waren die Voraussetzungen der EGL aus meiner Sicht nicht gegeben. Aber kein Plan. 304 ärgert mich sehr, da ich ihn nicht zünde  gelesen habe, bin auch über 303 II gegangen. Immer dieses sorgfältige Leseerfordernis  :s
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