03.06.2016, 17:33
(03.06.2016, 17:26)Egal schrieb:(03.06.2016, 16:39)Gast schrieb: Na toll, habe die Verjährung auch nicht geprüft! Waren das dann alles Nebelkerzen? Dann falle ich so langsam echt vom Glauben ab was die Fairness im Juraexamen angeht...
Fair? 80% von euch werden rausgeprüft und das stand bereits fest, bevor ihr den Umschlag mit der ersten Klausur geöffnet habt.
Andere Ansicht: Examensstatistiken der letzten Jahre. Was heisst im Übrigen "80% von euch" Nur mal aus Interesse :)
03.06.2016, 17:57
(03.06.2016, 17:26)Gast schrieb:(03.06.2016, 16:59)GastNRW_09 schrieb: NRW heute inspiriert von: https://autokaufrecht.info/2012/10/geruc...chtwagens/
Wobei der Unterschied darin bestand, dass das Vorhandensein von Gummigerüchen gerade streitig war, sodass es in der Klausur doch auf 476 ankam.
Ich bin mir nicht mehr sicher ob der Geruch (Mangel) streitig war und wenn er denn vorhanden bzw wahrnehmbar ist unstreitig bei Übergabe vorhanden war (so K). Wäre das so dann käme es mE auf § 476 nicht an und es bliebe bei § 363 mit dem Ergebnis, dass man den SV ablehnen musste per Antrag an das Gericht.
Hinsichtlich der "Alternative" bei Übergabe wäre es sicherlich punktebringend gewesen auf die Möglichkeit der Annahmeverweigerung oder Annahme unter Vorbehalt hinzuweisen mit der Folge dass die Verkäuferin die Mangelfreiheit dann hätte beweisen müssen. Das habe ich leider auch nicht gesehen in der Aufregung.
§ 264 Nr. 2 geht auch nicht wegen § 269 I wobei überhaupt nicht klar war ob die Beklagte nicht zustimmen würde (wäre ja vorteilhaft) oder ob sie die Zustimmung verweigert, was dann nur zu einer hinnnehmbaren Teilabweisung bei Nichtbeweisbsarkeit des Mangels führen würde...
03.06.2016, 19:06
(03.06.2016, 17:57)GastNRW_09 schrieb:(03.06.2016, 17:26)Gast schrieb:(03.06.2016, 16:59)GastNRW_09 schrieb: NRW heute inspiriert von: https://autokaufrecht.info/2012/10/geruc...chtwagens/
Wobei der Unterschied darin bestand, dass das Vorhandensein von Gummigerüchen gerade streitig war, sodass es in der Klausur doch auf 476 ankam.
Ich bin mir nicht mehr sicher ob der Geruch (Mangel) streitig war und wenn er denn vorhanden bzw wahrnehmbar ist unstreitig bei Übergabe vorhanden war (so K). Wäre das so dann käme es mE auf § 476 nicht an und es bliebe bei § 363 mit dem Ergebnis, dass man den SV ablehnen musste per Antrag an das Gericht.
Hinsichtlich der "Alternative" bei Übergabe wäre es sicherlich punktebringend gewesen auf die Möglichkeit der Annahmeverweigerung oder Annahme unter Vorbehalt hinzuweisen mit der Folge dass die Verkäuferin die Mangelfreiheit dann hätte beweisen müssen. Das habe ich leider auch nicht gesehen in der Aufregung.
§ 264 Nr. 2 geht auch nicht wegen § 269 I wobei überhaupt nicht klar war ob die Beklagte nicht zustimmen würde (wäre ja vorteilhaft) oder ob sie die Zustimmung verweigert, was dann nur zu einer hinnnehmbaren Teilabweisung bei Nichtbeweisbsarkeit des Mangels führen würde...
Welche Annahme unter Vorbehalt? Er hat den Wagen ohne Vorbehalt abgenommen. Deshalb doch das ganze Theater.
03.06.2016, 21:19
(03.06.2016, 19:06)Gast schrieb:Exakt aber der Mandant hat gefragt: Was hätte ich denn sonst tun sollen? Das hätte man also darstellen können ggfs sollen wenn ich jetzt wüsste was das LJPA in den PV geschrieben hat(03.06.2016, 17:57)GastNRW_09 schrieb:(03.06.2016, 17:26)Gast schrieb:(03.06.2016, 16:59)GastNRW_09 schrieb: NRW heute inspiriert von: https://autokaufrecht.info/2012/10/geruc...chtwagens/
Wobei der Unterschied darin bestand, dass das Vorhandensein von Gummigerüchen gerade streitig war, sodass es in der Klausur doch auf 476 ankam.
Ich bin mir nicht mehr sicher ob der Geruch (Mangel) streitig war und wenn er denn vorhanden bzw wahrnehmbar ist unstreitig bei Übergabe vorhanden war (so K). Wäre das so dann käme es mE auf § 476 nicht an und es bliebe bei § 363 mit dem Ergebnis, dass man den SV ablehnen musste per Antrag an das Gericht.
Hinsichtlich der "Alternative" bei Übergabe wäre es sicherlich punktebringend gewesen auf die Möglichkeit der Annahmeverweigerung oder Annahme unter Vorbehalt hinzuweisen mit der Folge dass die Verkäuferin die Mangelfreiheit dann hätte beweisen müssen. Das habe ich leider auch nicht gesehen in der Aufregung.
§ 264 Nr. 2 geht auch nicht wegen § 269 I wobei überhaupt nicht klar war ob die Beklagte nicht zustimmen würde (wäre ja vorteilhaft) oder ob sie die Zustimmung verweigert, was dann nur zu einer hinnnehmbaren Teilabweisung bei Nichtbeweisbsarkeit des Mangels führen würde...
Welche Annahme unter Vorbehalt? Er hat den Wagen ohne Vorbehalt abgenommen. Deshalb doch das ganze Theater.
04.06.2016, 00:02
(03.06.2016, 17:33)Allwissender schrieb:(03.06.2016, 17:26)Egal schrieb:(03.06.2016, 16:39)Gast schrieb: Na toll, habe die Verjährung auch nicht geprüft! Waren das dann alles Nebelkerzen? Dann falle ich so langsam echt vom Glauben ab was die Fairness im Juraexamen angeht...
Fair? 80% von euch werden rausgeprüft und das stand bereits fest, bevor ihr den Umschlag mit der ersten Klausur geöffnet habt.
Andere Ansicht: Examensstatistiken der letzten Jahre. Was heisst im Übrigen "80% von euch" Nur mal aus Interesse :)
Und seit wann muss man selbst einen Umschlag mit einer Klausur öffnen
04.06.2016, 07:45
(03.06.2016, 17:33)Allwissender schrieb:(03.06.2016, 17:26)Egal schrieb:(03.06.2016, 16:39)Gast schrieb: Na toll, habe die Verjährung auch nicht geprüft! Waren das dann alles Nebelkerzen? Dann falle ich so langsam echt vom Glauben ab was die Fairness im Juraexamen angeht...
Fair? 80% von euch werden rausgeprüft und das stand bereits fest, bevor ihr den Umschlag mit der ersten Klausur geöffnet habt.
Andere Ansicht: Examensstatistiken der letzten Jahre. Was heisst im Übrigen "80% von euch" Nur mal aus Interesse :)
Die Examensstatistiken sind seit ca. 50 Jahren unverändert, wobei allenfalls Ende der 70er mal ein kurzer Aufwärtstrend zu verzeichnen war. Der ist aber schon lange vorbei. Dafür wächst der Umfang der Musterlösung beim Aktenvortrag stetig, bzw. die Schriftgröße schrumpft.
"80%" heißt, dass sich 80% danach nicht auf die Stellenanzeigen aus der NJW bewerben können, wo selbstverständlich Prädikat vorausgesetzt wird. Klar, eine befristete Anstellung - oder gar freier Mitarbeit - für das Gehalt einer Rechtsanwaltsgehilfin ist natürlich immer drin. Im Übrigen waren die 80% noch optimistisch, real sind es natürlich 85%. Die Anzahl derer mit doppeltem Prädikat (d.h. mit Prädikat im "staatlichen Teil") dürften sogar noch unterhalb von 15% liegen.
Mach dir mal nichts vor. Am Ende der Veranstaltung wirst auch du merken, dass die ganzen Horrorstories zum Examen nicht erfunden sind. Mit welchem absurden Scheiss sie euch in den Klausuren konfrontieren, dürfte dir bereits aufgefallen sein. Warte erst mal ab, bis du Einsicht in die Musterlösung bekommst, bzw. das, was die Korrektoren darüber durchblicken lassen. Die Tricks und Drehs sind nämlich besonders abgefahren und bisweilen völlig realitätsfremd, was nicht zuletzt der Grund dafür ist, warum der Fall überhaupt im Examen laufen konnte.
Besonders prägend wird in diesem Zusammenhang auch deine mündliche Prüfung werden. Sowas muss man einfach mal erlebt haben. Das läuft nämlich ab wie eine strafrechtliche Hauptverhandlung. Du bist angeklagt, keine Ahnung zu haben und deine Prüfer sind allesamt Richter, die mit richterlicher Beweiswürdigung an die Sache herangehen und ihren Lebensunterhalt damit verdienen rechtsmittelfeste Begründungsschablonen zu produzieren.
Viel Glück!
04.06.2016, 08:48
P.S.: Du kannst diesbezüglich gerne mal die älteren Threads durchgehen.
Es passiert immer dasselbe! Die Hälfte hat den Sachverhalt anders/falsch interpretiert, weil die Sachverhalte bewusst unklar angelegt sind. Die andere Hälfte kommt trotz Übereinstimmung im Sachverhalt zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen.
Jeder einzelne Thread liest sich wie Kraut und Rüben, obwohl wir hier von Examenskandidaten reden, die - nach ca. 7 Jahren fertig ausgebildet - eigentlich komplett tauglich für die Alltagspraxis sein sollten. Kurz bevor man sie auf die Menschheit loslässt, erklärt man ihnen jedoch noch schnell, dass sie von Jura nicht den geringsten Schimmer haben.
Bemerkenswert ist dann auch, wie die Threads 4 Monate später wiederbelebt werden, wenn die Ergebnisse kommen. Da schreiben dann einige, dass sie enttäuscht sind und, dass ihr Termin wohl nicht so gut ausgefallen sei. Viele schreiben gar nichts mehr, weil sie mit der Geschichte abgeschlossen haben und die Welt nicht mehr verstehen.
Das wird auch in diesem Thread nicht anders sein, weil es systembedingt nie anders ist. Das juristische Staatsexamen erzeugt ein Ranking durch Schubladenbildung. Die Schubladen werden immer prozentual gleich besetzt. Deshalb ist es auch egal, wie gut sich die jeweiligen Jahrgänge vorbereiten. Die Ergebnisse sind immer dieselben!
Es passiert immer dasselbe! Die Hälfte hat den Sachverhalt anders/falsch interpretiert, weil die Sachverhalte bewusst unklar angelegt sind. Die andere Hälfte kommt trotz Übereinstimmung im Sachverhalt zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen.
Jeder einzelne Thread liest sich wie Kraut und Rüben, obwohl wir hier von Examenskandidaten reden, die - nach ca. 7 Jahren fertig ausgebildet - eigentlich komplett tauglich für die Alltagspraxis sein sollten. Kurz bevor man sie auf die Menschheit loslässt, erklärt man ihnen jedoch noch schnell, dass sie von Jura nicht den geringsten Schimmer haben.
Bemerkenswert ist dann auch, wie die Threads 4 Monate später wiederbelebt werden, wenn die Ergebnisse kommen. Da schreiben dann einige, dass sie enttäuscht sind und, dass ihr Termin wohl nicht so gut ausgefallen sei. Viele schreiben gar nichts mehr, weil sie mit der Geschichte abgeschlossen haben und die Welt nicht mehr verstehen.
Das wird auch in diesem Thread nicht anders sein, weil es systembedingt nie anders ist. Das juristische Staatsexamen erzeugt ein Ranking durch Schubladenbildung. Die Schubladen werden immer prozentual gleich besetzt. Deshalb ist es auch egal, wie gut sich die jeweiligen Jahrgänge vorbereiten. Die Ergebnisse sind immer dieselben!
04.06.2016, 08:55
P.P.S.:
Die Ergebnisse lauten wie folgt:
1/6 darf nochmal antreten
1/3 bekommt den Hauptschulabschluss
1/3 bekommt den Realschulabschluss
1/6 bekommt das juristische Abitur
Jobs gibt es nur für Abiturienten. Der Rest muss sich als Knecht im Niedriglohnsektor verdingen, sofern er überhaupt etwas bekommt.
Die Ergebnisse lauten wie folgt:
1/6 darf nochmal antreten
1/3 bekommt den Hauptschulabschluss
1/3 bekommt den Realschulabschluss
1/6 bekommt das juristische Abitur
Jobs gibt es nur für Abiturienten. Der Rest muss sich als Knecht im Niedriglohnsektor verdingen, sofern er überhaupt etwas bekommt.
04.06.2016, 09:17
Danke für deine motivierenden Worte und deine Feinfühligkeit all denen gegenüber, die gerade schon gestresst genug sind..
Wir möchten hier Lösungen austauschen, also beschwer dich bitte woanders über dein Leben.:D
Wir möchten hier Lösungen austauschen, also beschwer dich bitte woanders über dein Leben.:D
04.06.2016, 09:25
@Egal
Das was du da schreibst kann ich nur unterschreiben!! Ich stimme dir völlig zu, genauso läuft es ab.
An alle die hier denken,dass das doch völlig absurd sei und sowas nie passieren könne, wenn man schön 10std am Tag lernt oder nur weil jetzt Kaufrecht drankam und einige damit eingermaßen zurecht gekommen sind.. Wartet ab bis ihr durch seid mit den Klausuren und spätestens nach den Ergebnissen reden wir hier nochmal. Bis dahin,schöne Träume;)
Das was du da schreibst kann ich nur unterschreiben!! Ich stimme dir völlig zu, genauso läuft es ab.
An alle die hier denken,dass das doch völlig absurd sei und sowas nie passieren könne, wenn man schön 10std am Tag lernt oder nur weil jetzt Kaufrecht drankam und einige damit eingermaßen zurecht gekommen sind.. Wartet ab bis ihr durch seid mit den Klausuren und spätestens nach den Ergebnissen reden wir hier nochmal. Bis dahin,schöne Träume;)