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  5. Was als Klausurkorrektor zu beachten?
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Was als Klausurkorrektor zu beachten?
Gast
Unregistered
 
#1
30.07.2020, 22:06
Wenn man als Doktorand (Stipendium) sich ein bisschen Geld durch Klausurkorrekturen verdienen möchte, muss man diese doch "nur" als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben?
Muss man sonst noch etwas beachten, etwa Gewerbe anmelden oder Schlimmeres?
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Gast23
Unregistered
 
#2
30.07.2020, 22:17
(30.07.2020, 22:06)Gast schrieb:  Wenn man als Doktorand (Stipendium) sich ein bisschen Geld durch Klausurkorrekturen verdienen möchte, muss man diese doch "nur" als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben?
Muss man sonst noch etwas beachten, etwa Gewerbe anmelden oder Schlimmeres?



Würde mal dazu raten die als sonstige Steuerfreie Einkünfte (aufgrund Übungsleiterpauschale) anzugeben. Sonst lohnt sich das ja gar nicht.
Gewerbe muss du nicht anmelden, da es kein Gewerbe ist.
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Gast
Unregistered
 
#3
30.07.2020, 22:42
(30.07.2020, 22:17)Gast23 schrieb:  
(30.07.2020, 22:06)Gast schrieb:  Wenn man als Doktorand (Stipendium) sich ein bisschen Geld durch Klausurkorrekturen verdienen möchte, muss man diese doch "nur" als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben?
Muss man sonst noch etwas beachten, etwa Gewerbe anmelden oder Schlimmeres?



Würde mal dazu raten die als sonstige Steuerfreie Einkünfte (aufgrund Übungsleiterpauschale) anzugeben. Sonst lohnt sich das ja gar nicht.
Gewerbe muss du nicht anmelden, da es kein Gewerbe ist.

Nur, wenn uni
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Gast
Unregistered
 
#4
31.07.2020, 08:39
Wer als Doktorrand mit Stipendium nicht in der Lage ist das mal bei Google einzugeben oder besser noch es als Jurist durch einen Blick ins Gesetz herauszufinden, hat die Kontrolle über sein Leben verloren und zeigt wieder einmal, dass Noten nicht gleich Qualität sind.
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Gast
Unregistered
 
#5
31.07.2020, 08:41
Doktorand sollte man aber schon auch schreiben können...
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Ommel
Unregistered
 
#6
31.07.2020, 08:47
(31.07.2020, 08:41)Gast schrieb:  Doktorand sollte man aber schon auch schreiben können...

Er meinte bestimmt Doktor-Rand. Dann wäre es völlig richtig.
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Gast
Unregistered
 
#7
31.07.2020, 23:02
(30.07.2020, 22:06)Gast schrieb:  Wenn man als Doktorand (Stipendium) sich ein bisschen Geld durch Klausurkorrekturen verdienen möchte, muss man diese doch "nur" als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben?
Muss man sonst noch etwas beachten, etwa Gewerbe anmelden oder Schlimmeres?

Abklärung mit den Stipendiums-Bedingungen erscheint sinnvoll. 

Im Übrigen auch eine obligatorische Meldung an die Krankenkasse!
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