29.07.2020, 17:55
In NRW wird auf derartige Formulierungen zurückgegriffen, wenn im 2. kein VB erreicht wurde. Die Vergabe eines solchen "Prädikats" ist mWn nicht geregelt. Je mehr der/die Ausbilder*in Ahnung von der Einstellungspraxis hat, desto eher dürfte eine Entscheidung darüber, den Passus aufzunehmen, bewusst getroffen werden
29.07.2020, 18:25
(29.07.2020, 17:55)GAsst schrieb: In NRW wird auf derartige Formulierungen zurückgegriffen, wenn im 2. kein VB erreicht wurde. Die Vergabe eines solchen "Prädikats" ist mWn nicht geregelt. Je mehr der/die Ausbilder*in Ahnung von der Einstellungspraxis hat, desto eher dürfte eine Entscheidung darüber, den Passus aufzunehmen, bewusst getroffen werdenIn NRW werden die staatlichen Ausbilder aber vor dem AC auch nochmal angerufen, so dass es nicht dramatisch ist, was im Zeugnis steht.
29.07.2020, 19:59
Empfehlungen für die Justiz kenne ich nur von langjährigen vorsitzenden Richter*innen und solchen auf sonstigen Beförderungsstellen.
Das ist für mich persönlich auch nachvollziehbar - wenn ich selbst noch nicht erprobt bin, dann sollte ich mich mit Eigungsklauseln vielleicht zurückhalten. Man kann auch durch die Note und die individuelle Formulierung des Zeugnisses besonders geeignete Referendar*innen empfehlen.
Das ist für mich persönlich auch nachvollziehbar - wenn ich selbst noch nicht erprobt bin, dann sollte ich mich mit Eigungsklauseln vielleicht zurückhalten. Man kann auch durch die Note und die individuelle Formulierung des Zeugnisses besonders geeignete Referendar*innen empfehlen.
29.07.2020, 20:20
In Baden-Württemberg steht in den amtlichen Leitfäden der OLGe (vgl. Homepage des OLG Stuttgart, Referendare, Merkblätter, Leitfäden, dazu u.a.:
„Hält der Ausbilder den Referendar für den höheren Justizdienst uneingeschränkt für geeignet, empfiehlt es sich, dies in der Beurteilung gesondert zu erwähnen.“
29.07.2020, 20:30
Mhh, stand bei mir nie drin. Hab aber auch keine tollen Zeugnisse, obwohl man mir dann mündlich sagte, ich solle doch Richter werden :sleepy:
29.07.2020, 21:05
(28.07.2020, 19:57)Gast schrieb: Weiß nicht, ob es da feste Formulierungen gibt, aber in meinem Stationszeugnis aus der Verwaltungsstation stand:
"Herr .... ist aus unserer Sicht hervorragend für den Justizdienst geeignet." oder so ähnlich. War bei einer Gemeinde, also würde mich wundern, wenn die da von selbst drauf gekommen wären sowas zu schreiben. Kam mir vor, als hätten sie da mögliche Formulierungen von der Stammdienststelle mitbekommen.
Das war übrigens in BW
05.08.2020, 10:36
(29.07.2020, 19:59)Auch Bln schrieb: Empfehlungen für die Justiz kenne ich nur von langjährigen vorsitzenden Richter*innen und solchen auf sonstigen Beförderungsstellen.
Das ist für mich persönlich auch nachvollziehbar - wenn ich selbst noch nicht erprobt bin, dann sollte ich mich mit Eigungsklauseln vielleicht zurückhalten. Man kann auch durch die Note und die individuelle Formulierung des Zeugnisses besonders geeignete Referendar*innen empfehlen.
Was wären denn sonstige individuelle Formulierungen, die auf eine besondere Eignung hindeuten?
Hättest du da konkrete Beispiele?
05.08.2020, 13:30
Bei mir stand im Zeugnis der StA: Im Falle einer Bewerbung für den Justizdienst halte ich den Referendar für besonders geeignet.
05.08.2020, 17:03
Im Saarland werden bei der einer solchen Empfehlung drei Punkte im zweiten Examen angerechnet.
05.08.2020, 23:40