24.07.2020, 17:03
Urteile lesen schult (generell), ja. Gerade am Anfang. Wurde mE auch nicht bestritten.
Eine Liste abzuarbeiten in der Hoffnung genau das käme dran, halte ich (!) aber für Unsinn.
Eine Liste abzuarbeiten in der Hoffnung genau das käme dran, halte ich (!) aber für Unsinn.
24.07.2020, 17:07
(24.07.2020, 17:03)Gast schrieb: Urteile lesen schult (generell), ja. Gerade am Anfang. Wurde mE auch nicht bestritten.
Eine Liste abzuarbeiten in der Hoffnung genau das käme dran, halte ich (!) aber für Unsinn.
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Gott sei Dank darf man am Ende sogar KOSTENLOS selbst entscheiden was man lernt und was nicht. Und ob man ein Rep möchte oder nicht. Denn jeder braucht nunmal was anderes und es gibt kein Allheilmittel. Das erste Examen hat jeder gemacht und daher auch genügend Erfahrung was für einen persönlich funktioniert.
27.07.2020, 18:06
27.07.2020, 21:12
27.07.2020, 21:39
28.07.2020, 13:42
Also ich habe mir die Kaiser Urteilsliste in meinem Durchgang angetan und die Dinger wirklich gelesen. Rangekommen ist davon nichts, ABER durch das dauerhafte Lesen von Urteilen adaptiert man den Stil und Ausdruck und gerade das wollen die Praktiker sehen. Sie wollen bei der Klausur den Eindruck haben "das ist ein zukünftiger Kollege" und nicht "das ist ein Referendar".
28.07.2020, 14:01
(28.07.2020, 13:42)Gast schrieb: Also ich habe mir die Kaiser Urteilsliste in meinem Durchgang angetan und die Dinger wirklich gelesen. Rangekommen ist davon nichts, ABER durch das dauerhafte Lesen von Urteilen adaptiert man den Stil und Ausdruck und gerade das wollen die Praktiker sehen. Sie wollen bei der Klausur den Eindruck haben "das ist ein zukünftiger Kollege" und nicht "das ist ein Referendar".
So ist das. Wann und wo hast du denn geschrieben?
28.07.2020, 14:35
(24.07.2020, 16:37)T. Kaiser schrieb: wo genau Urteile aus unseren Seminaren drangekommen
Was bedeutet "Urteile aus den Seminaren"? Besprecht ihr die dort durch oder weist ihr nur kurz darauf hin? Und wie viel Urteile sind es jeweils, die ihr besprecht oder auf die ihr hinweist? WIe hoch ist also die Trefferquote?
28.07.2020, 14:39
Interessant wäre doch eher, ob die Trefferquote durch reines RÜ/JUS/etc. lesen nicht genau so hoch wäre.
28.07.2020, 14:44
(28.07.2020, 14:35)Gast schrieb:(24.07.2020, 16:37)T. Kaiser schrieb: wo genau Urteile aus unseren Seminaren drangekommen
Was bedeutet "Urteile aus den Seminaren"? Besprecht ihr die dort durch oder weist ihr nur kurz darauf hin? Und wie viel Urteile sind es jeweils, die ihr besprecht oder auf die ihr hinweist? WIe hoch ist also die Trefferquote?
Ich denk, du hast die LIste aus unseren Kursen?? Dann verstehe ich die Frage nicht, oder bist du ein anderer "Gast"?? Das ist immer schwer zu antworten, wenn ich der einizige bin, der hier mit offenem Visier schreibt.
Einige Urteile besprechen wir, auf einige weisen wir beim der Besprechung der beliebten Klausurkonstellationen explizit hin (damit die Einordung "wo wird das Urteil relelvant" richtig sitzt), einige stehen auf Handouts. Wir haben so gut wie in jedem Durchgang Treffer im ZR, auch im ÖR und SR. Wenn in einem Durchgang mal keine aktuellen Entscheidungen eine Rolle spielen (was natürlich auch vorkommt), dann kommen immer Themen dran, die wir im jeweiligen Webinar angesprochen haben (wie jetzt Kontovollmachtsfall). Ist halt ne Mischung. Ab und zu kommen natürlich auch Freestyle - Klausuren oder Klausuren, wo die Kommentararbeit und die typischen Praktikertugenden (Arbeit an unbekannter Norm, Obersätze, Argumentation, Auswertung des Sachverhaltes, fertig werden etc). abgeprüft wird. Das muss man eben mit dem Schreiben von Übungsklausuren auch vorher üben. Womit wir bei einem anderen Thema wären, wo es auch gerade ein Thread zu gibt (muss man Übungsklausuren schreiben?). Komische Frage, ja logo!
LG
T.K.