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Klausuren Mai 2016
Gast
Unregistered
 
#311
18.05.2016, 10:31
Es ging doch aber um eine Verordnung und nicht um ein EinzelVA.
D.h. Ist es nicht statthaft die VO im Wege der Feststellung doch statthaft?
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Gast
Unregistered
 
#312
18.05.2016, 10:39
Im Rahmen einer inzidenten NL ja ...
vorbeugende Unterlassungsklage könnte hier nur auf eine etwaig zu erlassende Sanktion bei Verstoß in Frage kommen. Aber zum einen frag ich mich wie da das qualifizierte FI begründet werden soll und zum anderen geht das nur in Ausnahmefällen wie z.B der Beamtemernennung wenn keine Rückgängigmachung mehr möglich ist (steht aich so in dem Artikel zum Linkl ;)). Hier ist das vollkommener Quatsch!
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Gast
Unregistered
 
#313
18.05.2016, 10:41
(18.05.2016, 10:39)Gast schrieb:  Im Rahmen einer inzidenten NL ja ...
vorbeugende Unterlassungsklage könnte hier nur auf eine etwaig zu erlassende Sanktion bei Verstoß in Frage kommen. Aber zum einen frag ich mich wie da das qualifizierte FI begründet werden soll und zum anderen geht das nur in Ausnahmefällen wie z.B der Beamtemernennung wenn keine Rückgängigmachung mehr möglich ist (steht aich so in dem Artikel zum Linkl ;)). Hier ist das vollkommener Quatsch!

NK
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helmut!
Unregistered
 
#314
18.05.2016, 11:45
Isch over!
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Gast
Unregistered
 
#315
18.05.2016, 11:49
von was redet ihr? Unterlassungsklagen, Normenkontrollen...?

Die Stadt soll was tun also Verpflichtungsklage (s. urteil) meinetwegen eine LK
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Gast
Unregistered
 
#316
Smile  18.05.2016, 11:55
"Die Klage ist als Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO)zulässig; die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten,freitags zwischen 22.00 Uhr und 2.00 Uhr Menschenansammlungen auf dem Friedberger Platz zu untersagen.

Die Klägerin ist klagebefugt gem. § 42 Abs. 2 VWGO, da sie als Anwohnerin des Friedberger Platzes von etwaigen von dort ausgehenden Lärmimmissionen betroffen ist und dadurch in ihren Rechten auf Nachtruhe und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG betroffen sein könnte."


.... nuff said!


[Bild: yellow-star-11.jpg]

Diese klausur wird einen weiteren gelben stern auf einer kaiser powerpoint erzeugen. Mai 2016
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Gast
Unregistered
 
#317
18.05.2016, 11:58
[Bild: yellow-star-11.jpg]
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schreiba
Unregistered
 
#318
Wink  18.05.2016, 12:03
Boah, das war das leichteste Examen ever. Bei jedem halbwegs begabten war das Prädi schon nach AWR sicher, der Rest Bonus. Ok, öii war etwas knifflig. Aber können ja nicht alles Bonus-Klausuren sein. Echt richtig leicht. Prädischwemme würde ich sagen.
Sicher wollten die den abartig schweren März ausgleichen, aber das war zuviel des Guten. Sicher wird dann mündlich nochmal strenger geprüft, denn sonst ist es zu billig. Wir sind ja keine Biologen oder so ein Studiengang mit so Inflationsnoten.
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Gast
Unregistered
 
#319
18.05.2016, 12:24
(18.05.2016, 11:55)Gast schrieb:  "Die Klage ist als Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO)zulässig; die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten,freitags zwischen 22.00 Uhr und 2.00 Uhr Menschenansammlungen auf dem Friedberger Platz zu untersagen.

Die Klägerin ist klagebefugt gem. § 42 Abs. 2 VWGO, da sie als Anwohnerin des Friedberger Platzes von etwaigen von dort ausgehenden Lärmimmissionen betroffen ist und dadurch in ihren Rechten auf Nachtruhe und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG betroffen sein könnte."


.... nuff said!


[Bild: yellow-star-11.jpg]

Diese klausur wird einen weiteren gelben stern auf einer kaiser powerpoint erzeugen. Mai 2016

Nur hat hier kein Anwohner geklagt sondern ein potentieller Nutzer der festgestellt wissen wollte, dass er sich im Park uneingeschränkt aufhalten darf. VK auf gar keinen Fall entspricht schon nicht dem Begehren.
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Gast
Unregistered
 
#320
18.05.2016, 13:34
ah dann hatte nrw ne andere klausur

hessen hatte das urteil
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