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Subjektive Klageerweiterung
Gast
Unregistered
 
#1
24.07.2020, 20:41
Hi,

muss ich, wenn ich nachträglich eine zweite Partei verklagen möchte (einfache Streitgenossenschaft), der Klageerweiterung alle meine bisherigen Schriftsätze als Anlagen beifügen?

Oder wäre das nur eine Nettigkeit, die ich mir sparen kann?
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Gast
Unregistered
 
#2
24.07.2020, 22:40
Ich würde sagen: Nettigkeit. Das Prozessrechtsverhältnis entsteht ja mit der ordnungsgemäßen Klage(-erweiterung). Eine der Streitverkündung vergleichbare Vorschrift gibt es nicht.
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