20.07.2020, 10:15
Hallo zusammen,
hat hier jemand Erfahrungen mit einem Wechsel aus der R Besoldung in die A Besoldung und möchte diese teilen?
Interessieren würde mich insbesondere, ob irgendwo geregelt ist, welche/ob R Erfahrungsstufen zu einer A13/14/15 Eingruppierung führen und ab wann man zb bewerbungsfähig für eine A16 Stelle ist.
hat hier jemand Erfahrungen mit einem Wechsel aus der R Besoldung in die A Besoldung und möchte diese teilen?
Interessieren würde mich insbesondere, ob irgendwo geregelt ist, welche/ob R Erfahrungsstufen zu einer A13/14/15 Eingruppierung führen und ab wann man zb bewerbungsfähig für eine A16 Stelle ist.
21.07.2020, 11:24
Die Einstufung in A 13 / 14 / 15 usw. erfolgt stellenbezogen bzw. funktionsbezogen.
D.h. es kommt darauf an wohin Du wechselst und auf welche Position. Die R Erfahrungsstufen müssten auf die A übergehen - wie genau das erfolgt (1 zu 1) oder nicht kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber nicht, dass es 1 zu 1 erfolgen wird, da man bspw. bei A 13 auf Stufe 5 einsteigt und bei R 1 auf Stufe 2 - insofern ist bereits der Startpunkt ein anderer...
D.h. es kommt darauf an wohin Du wechselst und auf welche Position. Die R Erfahrungsstufen müssten auf die A übergehen - wie genau das erfolgt (1 zu 1) oder nicht kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber nicht, dass es 1 zu 1 erfolgen wird, da man bspw. bei A 13 auf Stufe 5 einsteigt und bei R 1 auf Stufe 2 - insofern ist bereits der Startpunkt ein anderer...
21.07.2020, 11:38
Es dürfte ja eigentlich nur Sinn machen, die Jahre ganz normal als Erfahrung anzurechnen!?
Kenne mich da aber nicht aus.
Kenne mich da aber nicht aus.
21.07.2020, 11:57
(21.07.2020, 11:24)Gast schrieb: Die Einstufung in A 13 / 14 / 15 usw. erfolgt stellenbezogen bzw. funktionsbezogen.
D.h. es kommt darauf an wohin Du wechselst und auf welche Position. Die R Erfahrungsstufen müssten auf die A übergehen - wie genau das erfolgt (1 zu 1) oder nicht kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber nicht, dass es 1 zu 1 erfolgen wird, da man bspw. bei A 13 auf Stufe 5 einsteigt und bei R 1 auf Stufe 2 - insofern ist bereits der Startpunkt ein anderer...
Inwiefern steigt man bei R 1 auf Stufe 2 ein? Ich bin bisher davon ausgegangen als Berufsanfänger startet man dort in Stufe 1? Oder meinst du gerade nicht Berufsanfänger?
21.07.2020, 11:59
In der Bewertung schaut man eig, welche Bruttobesoldung zugrunde liegt. R1 ist auf Stufe x bei gleicher Erfahrungszeit halt bereits A14 Stufe y.
21.07.2020, 16:33
(21.07.2020, 11:57)GastGast schrieb:(21.07.2020, 11:24)Gast schrieb: Die Einstufung in A 13 / 14 / 15 usw. erfolgt stellenbezogen bzw. funktionsbezogen.
D.h. es kommt darauf an wohin Du wechselst und auf welche Position. Die R Erfahrungsstufen müssten auf die A übergehen - wie genau das erfolgt (1 zu 1) oder nicht kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber nicht, dass es 1 zu 1 erfolgen wird, da man bspw. bei A 13 auf Stufe 5 einsteigt und bei R 1 auf Stufe 2 - insofern ist bereits der Startpunkt ein anderer...
Inwiefern steigt man bei R 1 auf Stufe 2 ein? Ich bin bisher davon ausgegangen als Berufsanfänger startet man dort in Stufe 1? Oder meinst du gerade nicht Berufsanfänger?
Es gibt bei R1 regelmäßig keine Stufe 1 mehr.
21.07.2020, 17:16
(21.07.2020, 16:33)Gast schrieb:(21.07.2020, 11:57)GastGast schrieb:(21.07.2020, 11:24)Gast schrieb: Die Einstufung in A 13 / 14 / 15 usw. erfolgt stellenbezogen bzw. funktionsbezogen.
D.h. es kommt darauf an wohin Du wechselst und auf welche Position. Die R Erfahrungsstufen müssten auf die A übergehen - wie genau das erfolgt (1 zu 1) oder nicht kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber nicht, dass es 1 zu 1 erfolgen wird, da man bspw. bei A 13 auf Stufe 5 einsteigt und bei R 1 auf Stufe 2 - insofern ist bereits der Startpunkt ein anderer...
Inwiefern steigt man bei R 1 auf Stufe 2 ein? Ich bin bisher davon ausgegangen als Berufsanfänger startet man dort in Stufe 1? Oder meinst du gerade nicht Berufsanfänger?
Es gibt bei R1 regelmäßig keine Stufe 1 mehr.
Also in Bln schon!
21.07.2020, 18:36
Es gibt dazu konkrete Regelungen. Ich hatte die mal gelesen finde sie aber gerade nicht wieder... wenn ich mich richtig erinnere R1 zu A14 oder A15 nach Lebenszeiternennung und dem Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren. Und R2 zu A16.
21.07.2020, 18:52
(21.07.2020, 18:36)Noch ein Gast schrieb: Es gibt dazu konkrete Regelungen. Ich hatte die mal gelesen finde sie aber gerade nicht wieder... wenn ich mich richtig erinnere R1 zu A14 oder A15 nach Lebenszeiternennung und dem Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren. Und R2 zu A16.
Doch noch was gefunden, zumindest für NRW:
"Wechselt eine Richterin oder ein Richter der Besoldungsgruppe R 1 in die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, so kann ihr oder ihm ein Amt der Besoldungsgruppe A 14, nach einer Dienstzeit von drei Jahren im Richterverhältnis ein Amt der Besoldungsgruppe nach A 15 und nach einer Dienstzeit von sechs Jahren im Richterverhältnis ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 verliehen werden. Einer Richterin oder einem Richter der Besoldungsgruppe R 2 kann nach einer Dienstzeit von sechs Jahren im Richterverhältnis ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 und nach einem weiteren Jahr im Richterverhältnis auch ein höheres Amt verliehen werden.
Einem Richter der Besoldungsgruppe R 3 und höher wird bei einem Laufbahnwechsel das nummerisch entsprechende Besoldungsamt der Besoldungsordnung B oder ein höheres Amt verliehen."
21.07.2020, 20:25
Hallo
vielen Dank für die Infos!
Das ist der Weg zu A16 über die R Besoldung ja deutlich schneller möglich, als über die A Besoldung.
Hast du eine Quelle zu der letzten Info?
vielen Dank für die Infos!
Das ist der Weg zu A16 über die R Besoldung ja deutlich schneller möglich, als über die A Besoldung.
Hast du eine Quelle zu der letzten Info?