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Rechtsprechung Examen
Gast
Unregistered
 
#21
16.07.2020, 13:25
Wo bekommt man die Rechtsprechungslisten her, wenn man nicht an einem Rep.-Kurs teilgenommen hat?
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Gast
Unregistered
 
#22
16.07.2020, 13:31
(16.07.2020, 13:25)Gast schrieb:  Wo bekommt man die Rechtsprechungslisten her, wenn man nicht an einem Rep.-Kurs teilgenommen hat?

von jemandem, der teilgenommen hat ;)
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#23
16.07.2020, 15:43
(16.07.2020, 13:25)Gast schrieb:  Wo bekommt man die Rechtsprechungslisten her, wenn man nicht an einem Rep.-Kurs teilgenommen hat?

Auf die unrechte Art. Oder: Wenn man bei uns teilnimmt. Die allerwichtigsten Urteile stehen sowieso nicht auf der Rechtsprechungsübersicht, weil wir diese exklusiv im Kurs und nur in der Kurs PowerPoint Präsentation haben. Im übrigen lohnt sich das hören der Webinare nicht nur wegen der Rechtsprechungslisten, sondern vor allen Dingen wegen der unzähligen beliebten Klausurkonstellationen, die wir dort besprechen und die, wie man in jedem Durchgang sieht, ständig im Examen kommen. Das ist viel wichtiger.
Gruss
T.K.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2020, 15:51 von T. Kaiser.)
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#24
16.07.2020, 19:02
(16.07.2020, 12:48)Gast schrieb:  Dies ist vielleicht eine etwas unpopuläre Meinung, aber aus meiner Sicht sollte man das Lesen der Urteile in der Examensvorbereitung nicht überschätzen. Selbstverständlich ist es nützlich, Urteile zu lesen, da man viel über die Schwerpunktsetzung und Argumentationstechnik der Praktiker lernt und auch für sich abgucken kann. Auch gibt es immer wieder ein paar Knaller-Urteile, die man kennen sollte (z.B. das Hickhack um den strafrechtlichen Vermögensbegriff). Diese Urteile sind aber so "groß", dass man da kaum dranvorbeikommt. Sie werden an vielen Stellen besprochen und man bekommt diese großen Dinge mit, wenn man sich die Mühe macht, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. 

Was aber aus meiner Sicht nicht unbedingt sinnvoll ist, ist krampfhaft zu versuchen, die 50+-Urteile aus den Kaiserübersichten auswendig zu lernen. Dies ist aus meiner Sicht ohnehin kaum zu bewerkstelligen. Irgendwann verschwimmen die ganzen Konstellationen im Kopf zu einem undefinierbaren Brei und man läuft schlimmstenfalls noch der Gefahr, die Konstellation aus der Examensklausur mit irgendetwas anderem zu verwechseln, und an der eigentlichen Aufgabe vorbeizuschreiben. 
Genausowenig fällt man durch, nur weil man das Urteil nicht kannte. Man kann sogar noch besser abschneiden, als Leute die das Urteil kennen. 

Falls man zu viel freie Zeit hat und sonst alle möglichen Standardkonstellationen sitzen, kann man es sich leisten, sich vertieft mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Ansonsten sollte man sich eher darauf konzentrieren, alle Formalia und die Basics sauber zu beherrschen.


Seh ich genauso. Das Schlimmste was einem in der Examensvorbereitung passieren kann, ist sich im klein-klein der hunderten angeblich so examensrelevanten Urteile und Entscheidungen zu verlieren. Klar, ein paar Standardkonstellationen muss man drauf haben, aber ansonsten gilt das Prinzip der "geistigen Hygiene", d.h. Schwerpunktsetzung nicht nur beim Klausurenschreiben sondern schon in der Vorbereitung. Grundlagen, Systemverständnis sowie ausreichende Praxis bei der Anwendung dieses Wissens auf neue Konstellationen (= möglichst viele Klausuren schreiben) sind mE das Erfolgsrezept für zwei erfolgreiche Examina. Dann kann einen auch das niedersächsische Friedhofsrecht oder sonstiger exotischer Kram im Examen nicht schocken.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#25
16.07.2020, 19:39
(16.07.2020, 19:02)C8H10N4O2 schrieb:  
(16.07.2020, 12:48)Gast schrieb:  Dies ist vielleicht eine etwas unpopuläre Meinung, aber aus meiner Sicht sollte man das Lesen der Urteile in der Examensvorbereitung nicht überschätzen. Selbstverständlich ist es nützlich, Urteile zu lesen, da man viel über die Schwerpunktsetzung und Argumentationstechnik der Praktiker lernt und auch für sich abgucken kann. Auch gibt es immer wieder ein paar Knaller-Urteile, die man kennen sollte (z.B. das Hickhack um den strafrechtlichen Vermögensbegriff). Diese Urteile sind aber so "groß", dass man da kaum dranvorbeikommt. Sie werden an vielen Stellen besprochen und man bekommt diese großen Dinge mit, wenn man sich die Mühe macht, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. 

Was aber aus meiner Sicht nicht unbedingt sinnvoll ist, ist krampfhaft zu versuchen, die 50+-Urteile aus den Kaiserübersichten auswendig zu lernen. Dies ist aus meiner Sicht ohnehin kaum zu bewerkstelligen. Irgendwann verschwimmen die ganzen Konstellationen im Kopf zu einem undefinierbaren Brei und man läuft schlimmstenfalls noch der Gefahr, die Konstellation aus der Examensklausur mit irgendetwas anderem zu verwechseln, und an der eigentlichen Aufgabe vorbeizuschreiben. 
Genausowenig fällt man durch, nur weil man das Urteil nicht kannte. Man kann sogar noch besser abschneiden, als Leute die das Urteil kennen. 

Falls man zu viel freie Zeit hat und sonst alle möglichen Standardkonstellationen sitzen, kann man es sich leisten, sich vertieft mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Ansonsten sollte man sich eher darauf konzentrieren, alle Formalia und die Basics sauber zu beherrschen.


Seh ich genauso. Das Schlimmste was einem in der Examensvorbereitung passieren kann, ist sich im klein-klein der hunderten angeblich so examensrelevanten Urteile und Entscheidungen zu verlieren. Klar, ein paar Standardkonstellationen muss man drauf haben, aber ansonsten gilt das Prinzip der "geistigen Hygiene", d.h. Schwerpunktsetzung nicht nur beim Klausurenschreiben sondern schon in der Vorbereitung. Grundlagen, Systemverständnis sowie ausreichende Praxis bei der Anwendung dieses Wissens auf neue Konstellationen (= möglichst viele Klausuren schreiben) sind mE das Erfolgsrezept für zwei erfolgreiche Examina. Dann kann einen auch das niedersächsische Friedhofsrecht oder sonstiger exotischer Kram im Examen nicht schocken.

Sehe ich ähnlich. Wobei man die wesentlichen Gecks der aktuellen Urteile kennen sollte. Nicht „das ganze Urteil“ (wenn das nämlich abgewandelt in der Klausur vorkommt, dann sieht man ggf nicht dir Abänderung!!), sondern eben nur und gerade den Teil der Entscheidung, welche das Urteil so examensrelevant macht. Denn die kommen ja dran. Nur mit Basics ist dann Essig, denn die Ljpas wollen ja genau auf diesen einen Punkt hinaus, der das jeweilige Urteil so spannend macht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2020, 19:48 von T. Kaiser.)
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Gast
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#26
23.07.2020, 12:23
(16.07.2020, 19:39)T. Kaiser schrieb:  
(16.07.2020, 19:02)C8H10N4O2 schrieb:  
(16.07.2020, 12:48)Gast schrieb:  Dies ist vielleicht eine etwas unpopuläre Meinung, aber aus meiner Sicht sollte man das Lesen der Urteile in der Examensvorbereitung nicht überschätzen. Selbstverständlich ist es nützlich, Urteile zu lesen, da man viel über die Schwerpunktsetzung und Argumentationstechnik der Praktiker lernt und auch für sich abgucken kann. Auch gibt es immer wieder ein paar Knaller-Urteile, die man kennen sollte (z.B. das Hickhack um den strafrechtlichen Vermögensbegriff). Diese Urteile sind aber so "groß", dass man da kaum dranvorbeikommt. Sie werden an vielen Stellen besprochen und man bekommt diese großen Dinge mit, wenn man sich die Mühe macht, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. 

Was aber aus meiner Sicht nicht unbedingt sinnvoll ist, ist krampfhaft zu versuchen, die 50+-Urteile aus den Kaiserübersichten auswendig zu lernen. Dies ist aus meiner Sicht ohnehin kaum zu bewerkstelligen. Irgendwann verschwimmen die ganzen Konstellationen im Kopf zu einem undefinierbaren Brei und man läuft schlimmstenfalls noch der Gefahr, die Konstellation aus der Examensklausur mit irgendetwas anderem zu verwechseln, und an der eigentlichen Aufgabe vorbeizuschreiben. 
Genausowenig fällt man durch, nur weil man das Urteil nicht kannte. Man kann sogar noch besser abschneiden, als Leute die das Urteil kennen. 

Falls man zu viel freie Zeit hat und sonst alle möglichen Standardkonstellationen sitzen, kann man es sich leisten, sich vertieft mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Ansonsten sollte man sich eher darauf konzentrieren, alle Formalia und die Basics sauber zu beherrschen.


Seh ich genauso. Das Schlimmste was einem in der Examensvorbereitung passieren kann, ist sich im klein-klein der hunderten angeblich so examensrelevanten Urteile und Entscheidungen zu verlieren. Klar, ein paar Standardkonstellationen muss man drauf haben, aber ansonsten gilt das Prinzip der "geistigen Hygiene", d.h. Schwerpunktsetzung nicht nur beim Klausurenschreiben sondern schon in der Vorbereitung. Grundlagen, Systemverständnis sowie ausreichende Praxis bei der Anwendung dieses Wissens auf neue Konstellationen (= möglichst viele Klausuren schreiben) sind mE das Erfolgsrezept für zwei erfolgreiche Examina. Dann kann einen auch das niedersächsische Friedhofsrecht oder sonstiger exotischer Kram im Examen nicht schocken.

Sehe ich ähnlich. Wobei man die wesentlichen Gecks der aktuellen Urteile kennen sollte. Nicht „das ganze Urteil“ (wenn das nämlich abgewandelt in der Klausur vorkommt, dann sieht man ggf nicht dir Abänderung!!), sondern eben nur und gerade den Teil der Entscheidung, welche das Urteil so examensrelevant macht. Denn die kommen ja dran. Nur mit Basics ist dann Essig, denn die Ljpas wollen ja genau auf diesen einen Punkt hinaus, der das jeweilige Urteil so spannend macht.


Dafür hat man aktuelle Kommentarliteratur und selbst die LJPA Lösungshinweise sind oft mit dem Hinweis a.A. vertretbar ausgestattet/ übersehen teils sogar Varianten oder im Strafrecht gern mal ganze Delikte.

Bei uns werden jeden Freitag Originalklausuren, teils sogar aus Durchgängen von 2019, als Übungen angeboten, an denen ich regelmäßig teilnehme.

Durch jede einzelne kommt man ausgezeichnet mit Grundlagenwissen des Refstoffs und effizienter Kommentararbeit.

Ich habe mit Repetitorien die Erfahrung gemacht, dass sie einem einreden wollen, man müsse die Urteile kennen oder besonderes Detailwissen aufweisen, um erfolgreich zu sein, anstatt auf Grundlagen zu setzen und effiziente Kommentararbeit zu schulen - Verkaufsstrategie nunmal. 

Einzig fürs ÖffR halte ich es für hilfreich, wenn man sich mal die OVG Urteile der letzten zwei Jahre anschaut, aber auch nur in den absoluten Grundzügen, wobei auch dort in den Klausuren die Kommentarfunktion des Sachverhaltes die erforderlichen Hinweise liefert.

I.Ü. war auch im ersten Examen bei mir der aktuellste Fall damals 4 Jahre alt.
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GAST7625
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#27
23.07.2020, 12:32
(23.07.2020, 12:23)Gast schrieb:  
(16.07.2020, 19:39)T. Kaiser schrieb:  
(16.07.2020, 19:02)C8H10N4O2 schrieb:  
(16.07.2020, 12:48)Gast schrieb:  Dies ist vielleicht eine etwas unpopuläre Meinung, aber aus meiner Sicht sollte man das Lesen der Urteile in der Examensvorbereitung nicht überschätzen. Selbstverständlich ist es nützlich, Urteile zu lesen, da man viel über die Schwerpunktsetzung und Argumentationstechnik der Praktiker lernt und auch für sich abgucken kann. Auch gibt es immer wieder ein paar Knaller-Urteile, die man kennen sollte (z.B. das Hickhack um den strafrechtlichen Vermögensbegriff). Diese Urteile sind aber so "groß", dass man da kaum dranvorbeikommt. Sie werden an vielen Stellen besprochen und man bekommt diese großen Dinge mit, wenn man sich die Mühe macht, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. 

Was aber aus meiner Sicht nicht unbedingt sinnvoll ist, ist krampfhaft zu versuchen, die 50+-Urteile aus den Kaiserübersichten auswendig zu lernen. Dies ist aus meiner Sicht ohnehin kaum zu bewerkstelligen. Irgendwann verschwimmen die ganzen Konstellationen im Kopf zu einem undefinierbaren Brei und man läuft schlimmstenfalls noch der Gefahr, die Konstellation aus der Examensklausur mit irgendetwas anderem zu verwechseln, und an der eigentlichen Aufgabe vorbeizuschreiben. 
Genausowenig fällt man durch, nur weil man das Urteil nicht kannte. Man kann sogar noch besser abschneiden, als Leute die das Urteil kennen. 

Falls man zu viel freie Zeit hat und sonst alle möglichen Standardkonstellationen sitzen, kann man es sich leisten, sich vertieft mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Ansonsten sollte man sich eher darauf konzentrieren, alle Formalia und die Basics sauber zu beherrschen.


Seh ich genauso. Das Schlimmste was einem in der Examensvorbereitung passieren kann, ist sich im klein-klein der hunderten angeblich so examensrelevanten Urteile und Entscheidungen zu verlieren. Klar, ein paar Standardkonstellationen muss man drauf haben, aber ansonsten gilt das Prinzip der "geistigen Hygiene", d.h. Schwerpunktsetzung nicht nur beim Klausurenschreiben sondern schon in der Vorbereitung. Grundlagen, Systemverständnis sowie ausreichende Praxis bei der Anwendung dieses Wissens auf neue Konstellationen (= möglichst viele Klausuren schreiben) sind mE das Erfolgsrezept für zwei erfolgreiche Examina. Dann kann einen auch das niedersächsische Friedhofsrecht oder sonstiger exotischer Kram im Examen nicht schocken.

Sehe ich ähnlich. Wobei man die wesentlichen Gecks der aktuellen Urteile kennen sollte. Nicht „das ganze Urteil“ (wenn das nämlich abgewandelt in der Klausur vorkommt, dann sieht man ggf nicht dir Abänderung!!), sondern eben nur und gerade den Teil der Entscheidung, welche das Urteil so examensrelevant macht. Denn die kommen ja dran. Nur mit Basics ist dann Essig, denn die Ljpas wollen ja genau auf diesen einen Punkt hinaus, der das jeweilige Urteil so spannend macht.


Dafür hat man aktuelle Kommentarliteratur und selbst die LJPA Lösungshinweise sind oft mit dem Hinweis a.A. vertretbar ausgestattet/ übersehen teils sogar Varianten oder im Strafrecht gern mal ganze Delikte.

Bei uns werden jeden Freitag Originalklausuren, teils sogar aus Durchgängen von 2019, als Übungen angeboten, an denen ich regelmäßig teilnehme.

Durch jede einzelne kommt man ausgezeichnet mit Grundlagenwissen des Refstoffs und effizienter Kommentararbeit.

Ich habe mit Repetitorien die Erfahrung gemacht, dass sie einem einreden wollen, man müsse die Urteile kennen oder besonderes Detailwissen aufweisen, um erfolgreich zu sein, anstatt auf Grundlagen zu setzen und effiziente Kommentararbeit zu schulen - Verkaufsstrategie nunmal. 

Einzig fürs ÖffR halte ich es für hilfreich, wenn man sich mal die OVG Urteile der letzten zwei Jahre anschaut, aber auch nur in den absoluten Grundzügen, wobei auch dort in den Klausuren die Kommentarfunktion des Sachverhaltes die erforderlichen Hinweise liefert.

I.Ü. war auch im ersten Examen bei mir der aktuellste Fall damals 4 Jahre alt.

Vorsicht! Gleich kommt TK und redet dich in Grund und Boden. Ich freu mich schon drauf  Cool
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Gast
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#28
23.07.2020, 12:50
(23.07.2020, 12:32)GAST7625 schrieb:  
(23.07.2020, 12:23)Gast schrieb:  
(16.07.2020, 19:39)T. Kaiser schrieb:  
(16.07.2020, 19:02)C8H10N4O2 schrieb:  
(16.07.2020, 12:48)Gast schrieb:  Dies ist vielleicht eine etwas unpopuläre Meinung, aber aus meiner Sicht sollte man das Lesen der Urteile in der Examensvorbereitung nicht überschätzen. Selbstverständlich ist es nützlich, Urteile zu lesen, da man viel über die Schwerpunktsetzung und Argumentationstechnik der Praktiker lernt und auch für sich abgucken kann. Auch gibt es immer wieder ein paar Knaller-Urteile, die man kennen sollte (z.B. das Hickhack um den strafrechtlichen Vermögensbegriff). Diese Urteile sind aber so "groß", dass man da kaum dranvorbeikommt. Sie werden an vielen Stellen besprochen und man bekommt diese großen Dinge mit, wenn man sich die Mühe macht, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. 

Was aber aus meiner Sicht nicht unbedingt sinnvoll ist, ist krampfhaft zu versuchen, die 50+-Urteile aus den Kaiserübersichten auswendig zu lernen. Dies ist aus meiner Sicht ohnehin kaum zu bewerkstelligen. Irgendwann verschwimmen die ganzen Konstellationen im Kopf zu einem undefinierbaren Brei und man läuft schlimmstenfalls noch der Gefahr, die Konstellation aus der Examensklausur mit irgendetwas anderem zu verwechseln, und an der eigentlichen Aufgabe vorbeizuschreiben. 
Genausowenig fällt man durch, nur weil man das Urteil nicht kannte. Man kann sogar noch besser abschneiden, als Leute die das Urteil kennen. 

Falls man zu viel freie Zeit hat und sonst alle möglichen Standardkonstellationen sitzen, kann man es sich leisten, sich vertieft mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Ansonsten sollte man sich eher darauf konzentrieren, alle Formalia und die Basics sauber zu beherrschen.


Seh ich genauso. Das Schlimmste was einem in der Examensvorbereitung passieren kann, ist sich im klein-klein der hunderten angeblich so examensrelevanten Urteile und Entscheidungen zu verlieren. Klar, ein paar Standardkonstellationen muss man drauf haben, aber ansonsten gilt das Prinzip der "geistigen Hygiene", d.h. Schwerpunktsetzung nicht nur beim Klausurenschreiben sondern schon in der Vorbereitung. Grundlagen, Systemverständnis sowie ausreichende Praxis bei der Anwendung dieses Wissens auf neue Konstellationen (= möglichst viele Klausuren schreiben) sind mE das Erfolgsrezept für zwei erfolgreiche Examina. Dann kann einen auch das niedersächsische Friedhofsrecht oder sonstiger exotischer Kram im Examen nicht schocken.

Sehe ich ähnlich. Wobei man die wesentlichen Gecks der aktuellen Urteile kennen sollte. Nicht „das ganze Urteil“ (wenn das nämlich abgewandelt in der Klausur vorkommt, dann sieht man ggf nicht dir Abänderung!!), sondern eben nur und gerade den Teil der Entscheidung, welche das Urteil so examensrelevant macht. Denn die kommen ja dran. Nur mit Basics ist dann Essig, denn die Ljpas wollen ja genau auf diesen einen Punkt hinaus, der das jeweilige Urteil so spannend macht.


Dafür hat man aktuelle Kommentarliteratur und selbst die LJPA Lösungshinweise sind oft mit dem Hinweis a.A. vertretbar ausgestattet/ übersehen teils sogar Varianten oder im Strafrecht gern mal ganze Delikte.

Bei uns werden jeden Freitag Originalklausuren, teils sogar aus Durchgängen von 2019, als Übungen angeboten, an denen ich regelmäßig teilnehme.

Durch jede einzelne kommt man ausgezeichnet mit Grundlagenwissen des Refstoffs und effizienter Kommentararbeit.

Ich habe mit Repetitorien die Erfahrung gemacht, dass sie einem einreden wollen, man müsse die Urteile kennen oder besonderes Detailwissen aufweisen, um erfolgreich zu sein, anstatt auf Grundlagen zu setzen und effiziente Kommentararbeit zu schulen - Verkaufsstrategie nunmal. 

Einzig fürs ÖffR halte ich es für hilfreich, wenn man sich mal die OVG Urteile der letzten zwei Jahre anschaut, aber auch nur in den absoluten Grundzügen, wobei auch dort in den Klausuren die Kommentarfunktion des Sachverhaltes die erforderlichen Hinweise liefert.

I.Ü. war auch im ersten Examen bei mir der aktuellste Fall damals 4 Jahre alt.

Vorsicht! Gleich kommt TK und redet dich in Grund und Boden. Ich freu mich schon drauf  Cool

Darf er natürlich, doch meine Noten in den Übungsklausuren sprechen für sich. Erst letzte Woche StA Klausur aus dem Durchgang von 2019 zurück erhalten, zweistellig.

Dinter/Jabok als Vorbereitung durch Karteikarten schreiben und in der Klauszr mehr im Kommentar gelesen als im Schöni. Hat auf diese Weise bisher bestens geklappt, auch in Relation, Urteil und den Anwaltsklausuren des Zivilrechts.

Repetitorien sind für manche top, für andere eben flop.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#29
23.07.2020, 13:28
Jeder macht seine Erfahrungen. Viele unserer Teilnehmer empfanden es als hifreich, wenn man die Richtung der Entscheidung kannte, die abgeprüft wurde. Dann weiß man, in welche Richtung der Fall geht. V.a. weil es oft Durchgänge gibt, bei denen die Entscheidung noch nicht im Kommentar steht. Und in der Mündlichen kannst du nicht im Kommentar nachschlagen! Wenn da im Prüfungsgespräch (wie so oft!) ein aktuelles Urteil thematisiert wird, dann ist Essig, wenn man das nicht kennt.
Gruss
T.K.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.07.2020, 13:33 von T. Kaiser.)
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NRW22
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#30
23.07.2020, 13:38
„Bei uns werden jeden Freitag Originalklausuren, teils sogar aus Durchgängen von 2019, als Übungen angeboten, an denen ich regelmäßig teilnehme.“

Wo ist das? Würde ich auch gern. Hab ich in NRW noch nie von gehört.
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