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Klausuren Mai 2016
Gast
Unregistered
 
#121
07.05.2016, 17:02
Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.
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Hessen2
Unregistered
 
#122
07.05.2016, 17:03
Man lernt so viel für die Klausuren, damit man ein gutes Examen schreibt und dann kommt so eine Klausur. Mich macht das echt fertig!
Nichts von dem hab ich bis jetzt wirklich gebraucht. Man muss für die Klausuren wirklich nicht lernen Huh
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nrw
Unregistered
 
#123
07.05.2016, 17:08
(07.05.2016, 17:02)Gast schrieb:  Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.

Das Verbot gilt nicht bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften
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Gast
Unregistered
 
#124
07.05.2016, 17:13
(07.05.2016, 17:08)nrw schrieb:  
(07.05.2016, 17:02)Gast schrieb:  Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.

Das Verbot gilt nicht bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften

Warum soll das denn eine Schenkung gewesen sein. Es war doch die Rede von einem Vermächtnis?! Oder liege ich da falsch? Oder meintet ihr etwa, wegen zu verneinenden Vermächtnisses lag eine "Schenkung" vor? Dann doch aber durch eine nicht berechtigte,, da die Frau Menold ja ihre kontovollmacht überschritten hat?
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Gast
Unregistered
 
#125
07.05.2016, 17:16
Für den "Schenkenden" war es aber nicht ldgl rechtlich Vorteilhaft. Der soll ja auch von ihr vertreten worden sein.
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Gast
Unregistered
 
#126
07.05.2016, 17:19
(07.05.2016, 16:34)nrw schrieb:  So, hab mir den Kopf zerbrochen.

Mein Lösungsvorschlag nach http://www.judicialis.de/dejure.cgi?id=9740

Zulässigkeit ist klar

Begründetheit
Einziehungsberechtigung
form. Voraussetzung Pfüb
- Titel +
- sachl. örtliches Vollstreckungsgericht +
- Zustellung Pfüb (P) aber +

Bestehen eines Anspruchs?
812 ...

etwas erlangt + Auszahlungsanspruch iHv 20000€ §765a I ivm VzD §328 BGB

Rechtsgrund?
-Erbe -
-Vermächtnis -
-Schenkung? Durch Mutter allein -, da Schuldner kein Einwand hatte also Duldungsvollmacht... Schenkung +

-Anfg
Diskussion Anfechtungsgrund
§3 vorsätzliche Benachteiligung/ §4 Unentgeltliche Leistung da Schenkung? /§5 Rechtshandlung des Erben (aus Vermächtnis)



so oder so ähnlich könnte die ML sein ...

Aber was ist mit der Leistung? Die Mutter hat geleistet? Dann war NLK gesperrt?
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Gast
Unregistered
 
#127
07.05.2016, 17:21
(07.05.2016, 17:13)Gast schrieb:  
(07.05.2016, 17:08)nrw schrieb:  
(07.05.2016, 17:02)Gast schrieb:  Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.

Das Verbot gilt nicht bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften

Warum soll das denn eine Schenkung gewesen sein. Es war doch die Rede von einem Vermächtnis?! Oder liege ich da falsch? Oder meintet ihr etwa, wegen zu verneinenden Vermächtnisses lag eine "Schenkung" vor? Dann doch aber durch eine nicht berechtigte,, da die Frau Menold ja ihre kontovollmacht überschritten hat?


Die Idee mit der Schenkung kommt nicht von mir! Ein paar Posts weiter oben. Dort wird auch ein Urteil zitiert was m.E. aber komplett anders gelagert ist. Bin auch gegen Schenkung, jedenfalls keine Wirksame aber wer weiß.
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Gast
Unregistered
 
#128
07.05.2016, 17:21
Ich bin bei der Demo dabei! Das ist reine Schikane, was sie mit uns machen. Die quälen uns so lange bis wir alle es leid sind überhaupt erst Jura studiert zu haben!
Wir hätte alle einen leeren Zettel abgeben sollen und damit wirklich mal zur Presse gehen. Juristen ohne Rechte, das sind wir!
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nrw
Unregistered
 
#129
07.05.2016, 17:31
(07.05.2016, 17:19)Gast schrieb:  Aber was ist mit der Leistung? Die Mutter hat geleistet? Dann war NLK gesperrt?

da war ich mir unsicher, hab in der klausur Leistung der Mutter angenommen, da sie mit der Einzahlung zweckgerichtet das vermögen der Frucht mehren wollte.
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Gast2
Unregistered
 
#130
07.05.2016, 17:34
Ganz ehrlich?! Ich habe sogar Erbrecht und Familienrecht vor den Klausuren nochmals wiederholt und könnte ebenso mit der Klausur nichts anfangen. Alles für die Katz...
Bin auf nächste Woche gespannt... ob es so "wundervoll" weitergeht!
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