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Vorsitzender der Kammer
Uli
Unregistered
 
#1
11.07.2020, 08:15
Wieso sind Vorsitzende einer Kammer eigentlich der Chef? Das steht doch nirgends im Gesetz. Aber wieso wird das so gelebt?

Irgendwie relativiert das doch die richterliche Unabhängigkeit.
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Gast
Unregistered
 
#2
11.07.2020, 08:50
Hä? Er ist ja nicht der Chef.
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Gast
Unregistered
 
#3
11.07.2020, 09:43
Er beurteilt halt;)
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GAsst
Unregistered
 
#4
11.07.2020, 09:52
Was meinst du denn mit "Chef"? Der Vorsitzende hat besondere Aufgaben und Kompetenzen. Das ergibt sich aus dem GVG und den Prozessordnungen
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Gast
Unregistered
 
#5
11.07.2020, 09:56
(11.07.2020, 09:43)Gast schrieb:  Er beurteilt halt;)

Naja, die Beurteilung ergibt sich im Wesentlichen aus Sitzungsbesuchen und die Einsicht in Akten, Durchschau des Sitzungskalenders, sowie Gespräch mit dem Vorsitzenden. Es ist also ein Faktor. Er beurteilt aber nicht ;)
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Adonis
Unregistered
 
#6
11.07.2020, 13:22
Chef im Sinne eines Dienstvorgesetzten mit Befugnisse sind Vorgesetzte nicht. Die hat nur der Präsident des Gerichts.

Dass innerhalb der Verhandlungen der Vorsitzende diese natürlich leitet und daher der Chef ist, ergibt sich dagegen aus § 136 ZPO, § 238 StPO.

Verstehe daher auch nicht so ganz deine Frage bzw. dein Problem.
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Gast
Unregistered
 
#7
11.07.2020, 15:25
(11.07.2020, 13:22)Adonis schrieb:  Chef im Sinne eines Dienstvorgesetzten mit Befugnisse sind Vorgesetzte nicht. Die hat nur der Präsident des Gerichts.

Dass innerhalb der Verhandlungen der Vorsitzende diese natürlich leitet und daher der Chef ist, ergibt sich dagegen aus § 136 ZPO, § 238 StPO.

Verstehe daher auch nicht so ganz deine Frage bzw. dein Problem.

Faktisch ist er oft der Big boss. Gibt genug Vorsitzende, die das raushängen lassen
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Gast
Unregistered
 
#8
11.07.2020, 15:27
(11.07.2020, 09:56)Gast schrieb:  
(11.07.2020, 09:43)Gast schrieb:  Er beurteilt halt;)

Naja, die Beurteilung ergibt sich im Wesentlichen aus Sitzungsbesuchen und die Einsicht in Akten, Durchschau des Sitzungskalenders, sowie Gespräch mit dem Vorsitzenden. Es ist also ein Faktor. Er beurteilt aber nicht ;)

Naja, dürfte faktisch, soweit nicht der Vorsitzende bekannt seltsam ist, aber ziemlich auf dessen Beurteilung ankommen, oder?
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Gast
Unregistered
 
#9
11.07.2020, 18:32
Wenn man in einer Strafkammer ist vll. Als BE in einer LG Kammer hat man doch kaum etwas mit seinem Vorsitzenden zu tun fachlich. Ebenso am VG, wobei man da je nachdem etwas mehr als Kammer macht.
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Gast
Unregistered
 
#10
11.07.2020, 20:00
(11.07.2020, 15:25)Gast schrieb:  
(11.07.2020, 13:22)Adonis schrieb:  Chef im Sinne eines Dienstvorgesetzten mit Befugnisse sind Vorgesetzte nicht. Die hat nur der Präsident des Gerichts.

Dass innerhalb der Verhandlungen der Vorsitzende diese natürlich leitet und daher der Chef ist, ergibt sich dagegen aus § 136 ZPO, § 238 StPO.

Verstehe daher auch nicht so ganz deine Frage bzw. dein Problem.

Faktisch ist er oft der Big boss. Gibt genug Vorsitzende, die das raushängen lassen

Das muss man auch mit sich machen lassen als BE.
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