07.07.2020, 14:53
07.07.2020, 14:59
ich keinen. Aber das heißt nichts...
Corona-Verweis war in mE Ordnung wg. 176 GVG. Zur Dauer zwischen Vhdlg und Entscheidung habe ich nichts Substantielles gefunden. 310 ZPO gilt nicht vor dem OLG, oder? Und ist nur Ordnungsvorschrift? Habe absolut keine Ahnung. Habt ihr was gefunden? Gab es weitere Punkte zum Diskutieren?
Corona-Verweis war in mE Ordnung wg. 176 GVG. Zur Dauer zwischen Vhdlg und Entscheidung habe ich nichts Substantielles gefunden. 310 ZPO gilt nicht vor dem OLG, oder? Und ist nur Ordnungsvorschrift? Habe absolut keine Ahnung. Habt ihr was gefunden? Gab es weitere Punkte zum Diskutieren?
07.07.2020, 15:26
Als nächstes kommt in NRW "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu entwerfen." ??
07.07.2020, 15:41
(07.07.2020, 14:53)GastNRWX schrieb:(07.07.2020, 14:48)Nrw schrieb: Welche Verfahrensfehler habt ihr gefunden?
Der größte Verfahrensfehler war mMn der Umstand, dass in einer Z4 Klausur Revision lief.
Und? Warum sollte man nicht erwarten können, Strafrecht an jedem Tag abliefern zu können? Oder wurde dadurch das Auswendiglernen ad absurdum geführt?
07.07.2020, 15:47
Was lief denn in Nds? :angel:
07.07.2020, 15:49
(07.07.2020, 15:41)Gast schrieb:(07.07.2020, 14:53)GastNRWX schrieb:(07.07.2020, 14:48)Nrw schrieb: Welche Verfahrensfehler habt ihr gefunden?
Der größte Verfahrensfehler war mMn der Umstand, dass in einer Z4 Klausur Revision lief.
Und? Warum sollte man nicht erwarten können, Strafrecht an jedem Tag abliefern zu können? Oder wurde dadurch das Auswendiglernen ad absurdum geführt?
Revision im Zivilrecht vielleicht? Kannst du das aus dem ff abliefern
07.07.2020, 15:52
(07.07.2020, 15:41)Gast schrieb:(07.07.2020, 14:53)GastNRWX schrieb:(07.07.2020, 14:48)Nrw schrieb: Welche Verfahrensfehler habt ihr gefunden?
Der größte Verfahrensfehler war mMn der Umstand, dass in einer Z4 Klausur Revision lief.
Und? Warum sollte man nicht erwarten können, Strafrecht an jedem Tag abliefern zu können? Oder wurde dadurch das Auswendiglernen ad absurdum geführt?
Ja, Digga, das Auswendiglernen wurde damit ab absurdum geführt, weil ich die Aufbaufragen zu der Klausur nicht mal im Anders/Gehle nachlesen kann, weil die ZPO-Revision dort nicht behandelt wird. S2-Revision hilft mir da wenig weiter hins. der zivilrechtlichen Besonderheiten, mit denen ich Probleme hatte + wie oft hast du im Strafrecht schon eine Revision gegen eine Berufung geprüft? Hält sich auch in Grenzen.
Auswendiglernen ist doch nix Schlechtes. Egal, wie gut man ist, wenn man jedes Mal 15 Minuten braucht, um die Voraussetzungen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herzuleiten, wird man nicht weit kommen. Wenn man hingegen das Kaiserskript Anwaltsklausur oft durchgearbeitet hat und auf viele der dort behandelten Themen gut vorbereitet ist und dann kommt absolut nichts davon, dann ist das schon ein massives Ärgernis.
Insofern verstehe ich nicht, wieso man hier so nen gehässigen Kommentar abgeben muss. Willst du dich damit profilieren, dass du nichts auswendig lernst? Yeah, good luck with that.
07.07.2020, 16:16
(07.07.2020, 15:41)Gast schrieb:(07.07.2020, 14:53)GastNRWX schrieb:(07.07.2020, 14:48)Nrw schrieb: Welche Verfahrensfehler habt ihr gefunden?
Der größte Verfahrensfehler war mMn der Umstand, dass in einer Z4 Klausur Revision lief.
Und? Warum sollte man nicht erwarten können, Strafrecht an jedem Tag abliefern zu können? Oder wurde dadurch das Auswendiglernen ad absurdum geführt?
??♀️??♀️??♀️??♀️ Das Profilieren in Foren
07.07.2020, 16:29
Um mal von solchen blödsinnigen Kommentaren wegzukommen:
@hessen - hat jemand ein Problem beim Zugang der Kündigung gesehen? Mir ist erst nach der Klausur wieder in den Sinn gekommen, dass sie vom Geschäftsführer Unterschrieben und über die Ehefrau als Botin zugestellt wurde. War da irgendwas versteckt? Ich habe das in einem Satz hingebügelt iSv wirksame Kündigungserklärung gem. 623 BGB (+) .....
@hessen - hat jemand ein Problem beim Zugang der Kündigung gesehen? Mir ist erst nach der Klausur wieder in den Sinn gekommen, dass sie vom Geschäftsführer Unterschrieben und über die Ehefrau als Botin zugestellt wurde. War da irgendwas versteckt? Ich habe das in einem Satz hingebügelt iSv wirksame Kündigungserklärung gem. 623 BGB (+) .....
07.07.2020, 16:30
in den meisten BLändern ist in der strafrechtlichen Revisionsklausur im Übrigen auch nicht die Revisionsbegründung zu verfassen. Das war ein ziemlicher Blindflug heute.
Wie schaut denn eure Lösung aus?
Wie schaut denn eure Lösung aus?